Rasender Stillstand

Sozialpolitik Die große Koalition traut sich nicht an große Reformen in der Familienpolitik heran. Dabei wären sie lange überfällig.
Ausgabe 09/2014

Es ist erst wenige Monate her, dass die deutsche Familienpolitik ein bestenfalls durchschnittliches Zeugnis ausgestellt bekam. Im Auftrag des Familien- und des Finanzministeriums überpüften zahlreiche Wirtschaftsforschungsinstitute sämtliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit – immerhin ein Bündel von 156 Einzelleistungen mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro. Die Ergebnisse der Untersuchung waren ernüchternd. Doch die Große Koalition scheint das anders zu sehen. Große Reformvorhaben finden sich nämlich nicht im schwarz-roten Koalitionsvertrag – lediglich kleinere Korrekturen und der Ausbau einiger weniger Schwerpunkte sind vorgesehen.

Die gute Nachricht: Bei der Förderung der Kinderbetreuung will die Große Koalition Geld in die Hand nehmen. Das liegt nahe – schließlich ist der Ausbau der frühkindlichen Betreuung das Einzige, was in der Evaluation umfassend gelobt wurde. Mindestens sechs Milliarden Euro wird der Bund den Ländern und Gemeinden zur Verfügung stellen, um diesen bei der Finanzierung von Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen unter die Arme zu greifen. So steht es im Kapitel „Prioritäre Maßnahmen“ im Koalitionsvertrag.

Das ist auch notwendig. Auch wenn seit dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige besteht, fehlt es in zahlreichen Kommunen an allen Ecken und Enden. Während in Ostdeutschland die Lage verhältnismäßig entspannt ist, sieht es in zahlreichen westdeutschen Städten nach wie vor düster aus. Beispiel Stuttgart: Für knapp 61 Prozent der Kinder unter drei Jahren wurde Ende des vergangenen Jahres ein Kita-Platz benötigt. Aber nur für gut 40 Prozent stand einer zur Verfügung. Viel zu tun also für die Große Koalition.

Soziale Schieflage

Als weiteren Schwerpunkt ihrer familienpolitischen Arbeit hat die Koalition den Ausbau des Elterngelds festgelegt. Es soll künftig bis zu 28 Monate lang in halber Höhe ausgezahlt werden können, wenn Eltern nach der Geburt ihrer Kinder in Teilzeit in den Beruf zurückkehren. Wenn sich beide Elternteile um die Betreuung kümmern und dafür halbtags arbeiten, soll es einen Bonus von zehn Prozent geben. Einen Gesetzesentwurf will die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) schon in den kommenden Wochen vorlegen.

Das „Elterngeld plus“ erfüllt damit zwar die Wünsche der Wirtschaft nach flexibleren Arbeitskräften. Die soziale Schieflage der Maßnahme wird aber nicht angegangen. Die Höhe des klassischen Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen der Bezieher. Während Gutverdiener sich auf bis zu 1.800 Euro staatliche Förderung freuen dürfen, müssen Geringverdiener im schlechtesten Fall mit 300 Euro auskommen. Arbeitslosengeld-II-Bezieher bekommen gar nichts. Das Elterngeld richtet sich damit vor allem an Besserverdienende, denen die Entscheidung für ein Kind erleichtert werden soll. Entsprechend wurde die angebliche Kinderlosigkeit von Akademikerinnen als Argument für die Maßnahme herangezogen. Sieben Jahre nach Einführung zeigt sich jedoch, dass das Elterngeld die Erwartungen nicht erfüllt hat. Die Geburtenrate stieg nicht an. Seit Jahren pendelt sie um einen Wert von 1,4 Kindern pro Frau. Immerhin: Die Maßnahme erleichterte Eltern den Wiedereinstieg in den Beruf.

Ideologische Gräben

Um das grundsätzliche Ziel von Familienpolitik zu erreichen, es jungen Paaren also leichter zu machen, sich für Kinder zu entscheiden, wären deutlich größere Reformschritte nötig. Die traut sich Schwarz-Rot aber nicht zu – dabei hätte die übergroße parlamentarische Mehrheit der Koalition die Möglichkeit, grundsätzliche Ungerechtigkeiten und Fehlsteuerungen zu beseitigen, wie beispielsweise das Ehegattensplitting.

Kaum eine andere Regelung wurde in der letztjährigen Evaluation der Familienpolitik heftiger kritisiert. Es wirke sich negativ auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus und habe keine positiven Effekte auf die anderen politischen Ziele des Familienministeriums, heißt es im Bericht des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Eine Reform steht trotzdem nicht zur Debatte. Darauf haben sich die Unionsparteien festgelegt.

Hier zeigt sich das grundlegende Pro-blem der schwarz-roten Familienpolitik: Auf kaum einem anderen Feld stehen sich die drei Koalitionspartner unversöhnlicher gegenüber. Das zeigte sich in der Vergangenheit am Streit um das Betreuungsgeld, der mit allen Tricks ausgetragen wurde. Hier prallen noch unterschiedliche Ideologien aufeinander. Die Familienpolitik der Großen Koalition kommt deshalb nicht über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinaus – und das ist zu wenig für die Probleme, die derzeit anstehen.


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Geschrieben von

Julian Heißler

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