Die Verteidigung der Verantwortungslosigkeit

Grenzlogik der EU Die Flüchtlingspolitik eskaliert an den europäischen Außengrenzen. Wie entstand die Idee einer gemeinsamen, institutionellem Strategie und wann wurde daraus Abschottung?

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Die marokkanisch-spanische Grenze bei Melilla
Die marokkanisch-spanische Grenze bei Melilla

Foto: JOSE COLON/AFP/Getty Images

Kürzlich veröffentlichte der UNHCR seinen Bericht zur weltweiten Flüchtlingssituation für das Jahr 2014, in dem ein neuer erschreckender Rekord aufgestellt wurde: Zum Ende des Jahres waren fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht, ein Jahr zuvor waren es noch knapp über 50 Millionen.

Entgegen eurozentristischer medialer und politischer Wahrnehmung halten sich 86% der Flüchtenden in Entwicklungsländern auf, der Großteil sind Binnenvertriebene. Nicht nur die Zahl der schutzsuchenden Menschen steigt in den letzten Jahren stark an, sondern auch die Zahl derer, die auf der Flucht umkommen, weil ihnen keine legalen Wege angeboten werden und mit steigenden Flüchtlingszahlen auch die Maßnahmen der Abwehr und Abschottung erweitert und intensiviert werden. A

ngesichts der jetzigen katastrophalen Situation weltweit und aktueller Ereignisse auf dem Mittelmeer sieht sich die Europäische Union nun gezwungen, entschiedener zu agieren und dem Erstarken öffentlicher Forderungen nach entschlossenem Handeln nachzukommen, zumal gerade aus EU-Mittelmeeranrainerstaaten Beschwerden und Hilferufe kommen. Doch die getroffenen Maßnahmen bedeuten keine neue, humanitäre Ausrichtung, sondern eine Kontinuität in der Errichtung eines auf Abwehr und Abschreckung ausgerichteten europäischen Grenzregimes, das sein Inneres gegen das zum Risiko stilisierten Äußere schützt. Und das Äußere zeigt sich in Gestalt hilfsbedürftiger Menschen.

So wurde im Mai die Militäroperation EUNAVFOR Med beschlossen, bei der es vor allem darum geht, sogenannte Schleusernetzwerke zu ermitteln und zu zerschlagen, mit anderen Worten: Jede Form von Fluchthilfe zu kriminalisieren. Während die Seenotrettung auf die EU-Küste beschränkt bleibt, werden die Militäreinsätze gegen Schleuser bis an die nordafrikanische Küste geführt, wobei der Tod von Flüchtenden wissentlich in Kauf genommen wird. Am liebsten würde die EU-Kommission auch veranlassen, dass Flüchtlingsboote schon an der libyschen Grenze zerstört werden, dafür bräuchte sie jedoch die Zustimmung der libyschen Regierung und ein UN-Mandat, welches es zunächst einmal nicht geben wird.

Dennoch bleibt die EU-Außenbeauftragte Mogherini motiviert im Vorhaben der vollständigen Umsetzung des Militärprogramms. Eine Quotenregelung zur Verteilung von Schutzsuchenden wird wohl aufgrund massiven Widerstands vieler EU-Mitgliedsstaaten scheitern. Dafür sind Auffanglager – oder wie Thomas de Maizière es nannte: Willkommenszentren – in nordafrikanischen Staaten und damit eine Auslagerung des Asylverfahrens zu erwarten. Nachdem in den Bereich der Flüchtlingspolitik in den vergangenen Jahren ein immer stärkeres außen- und sicherheitspolitisches Engagement eingebunden wurde, wird jetzt an den Außengrenzen in neuen Dimensionen militärisch aufgerüstet und die Behandlung flüchtlingspolitischer Probleme aktiv in die EU-Verteidigungspolitik integriert.

Die EU steuert damit scharf auf eine Eskalation zu: An den Grenzen, auf dem Mittelmeer, in Libyen. Das Zentrum für politische Schönheit initiierte anlässlich des Sterbens an den Grenzen und der politischen Entwicklungen die Beerdigung toter Flüchtlinge vor dem Bundeskanzleramt bzw. Reichstag, um auf die europäische und speziell deutsche Verantwortung für die Toten aufmerksam zu machen. Sie sprachen von einem Krieg der EU – einem Krieg, dem ausschließlich Zivilisten zum Opfer fallen. Was wie eine Polemik erscheinen mag, wird durch die militärische Intensivierung der Flüchtlingspolitik faktisch.

Die Vorzeichen europäischer, gemeinsamer Flüchtlingspolitik waren einmal andere. Das ist sehr lange her. Nicht erst seit der Etablierung von Frontex wurde aber der Fokus auf Abschottung gelegt. Das geschah nämlich schon vor der Gründung der EU und bereitete die aktuelle Gestaltung europäischer, institutionalisierter Flüchtlingspolitik vor.

Die Entwicklung europäischer Flüchtlingspolitik

Die Anfangsphase: Menschenrechte und Gedankenaustausch

Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Weg der europäischen Integration eingeleitet – für ein Europa, das auf Frieden, Freiheit, Wohlstand, Gemeinschaft und Sicherheit basieren sollte. Es wurde ein neues europäisches Bewusstsein angestrebt, das über nationalstaatliches Denken hinausgeht.

Zunächst fokussierte man sich auf wirtschaftliche Integrationsschritte mit ersten europäischen Gemeinschaften. Unabhängig davon wurde die Grundlage für eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik geschaffen, selbst wenn man noch nicht explizit von einer solchen sprechen kann. Als Basis ist die UN-Menschenrechtscharta von 1948 zu erwähnen. Zwar handelt es sich nicht um ein europäisches Vertragswerk, aber es umfasst die Einigung auf handlungsleitende Prinzipien, die einen Umgang mit Flucht und Vertreibung aus der Perspektive des Menschenrechtsschutzes begründen, der das leitende Motiv dieser ersten Phase ist. Es wird nämlich einem jeden das Recht auf Leben, Freiheit, Gleichheit und Sicherheit zugesprochen und zudem das allgemeine Recht auf Asyl fixiert.

Darauf aufbauend sind als prägende Ereignisse die Gründung des Europarats sowie die Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festzuhalten. Die GFK, die im April 1954 in Kraft trat, ist in globaler Perspektive immer noch das wichtigste Dokument zum Flüchtlingsschutz. Dort ist festgelegt, wer als Flüchtling gilt, welchen rechtlichen Schutz und welche Rechte ein Flüchtling in den Vertragsstaaten erhalten soll. Die Konvention definiert, auf welchen Grundideen das internationale Flüchtlingsschutzsystem beruhen soll, beispielsweise, dass Flüchtlinge nicht an Orte zurückgewiesen werden sollen, an denen ihnen Verfolgung droht (Non-Refoulement).

Zu den 143 Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, gehören die Mitgliedsstaaten der EU und weitere europäische Staaten. Insofern bildet die GFK eine wichtige Stütze der europäischen Flüchtlingspolitik. Bei allem humanitären Anspruch muss jedoch auch erwähnt werden, dass durch die GFK ebenfalls benannt wird, welchen Menschen kein Asyl zu gewähren ist und somit hat diese Konvention zusätzlich eine exkludierende Komponente, die viele schutzsuchende Menschen ausgrenzt. Dennoch: In dieser Phase besannen sich die Staaten auf die Bedeutung und Umsetzung von Menschenrechten und verständigten über das Medium des Europarats auf einen Gedankenaustausch, um die Umsetzung von Menschenrechten real und effektiv zu gestalten – jedoch ohne die nötige Konkretisierung und ohne tatsächliches Verantwortungsbewusstsein für Flucht und Vertreibung jenseits der Folgen des 2. Weltkriegs aufzubauen.

Die Entstehung eines neuen europäischen Bewusstseins

Nach dieser Phase der Besinnung wurde schon ein schrittweiser Richtungswandel eingeleitet. In den Europäischen Gemeinschaften wurde nun die konkrete Einbeziehung nicht-wirtschaftlicher Bereiche vorbereitet. Hier interessiert vor allem der Beschluss zur Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) 1970 als Konzept zur Außenpolitikskoordination. Das Ziel der EPZ war die Annäherung der außenpolitischen Vorhaben, um möglichst gemeinsame Standpunkte zu entwickeln. Zwar handelt es sich nicht um eine explizite Integration migrationspolitischer Themen, jedoch gehört zu außenpolitischer Koordination im weiten Sinne auch die Berücksichtigung von Flucht und Migration.

Es erfolgte außerdem eine schrittweise Einbeziehung migrationspolitischer Ziele, die mit der TREVI-Gruppe (franz. Abk. Terrorisme, Radicalisme, Extrémisme, Violence Internationale) in eine neue Richtung zeigten. Die TREVI-Gruppe fand sich 1976 erstmals zusammen und war der erste Vorläufer der späteren Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJIP). In der TREVI-Gruppe trafen sich die jeweils zuständigen Minister für den Bereich Innere Sicherheit, um sich im innen- und sicherheitspolitischen Feld zu beraten. Es entstanden noch weitere TREVI-Gruppen, so dass sich später in den 1980er Jahren auch eine Gruppe mit dem schon geplanten Wegfall der Grenzkontrollen beschäftigte. Im Rahmen der Integration entwickelte sich durch explizite Koordination der nationalen Außenpolitiken in der EPZ und innenpolitische Beratung in den TREVI-Gruppen ein gemeinsames Grenzbewusstsein, das – ob schon geplant oder nicht – das spätere Projekt Migrationskontrolle und -steuerung vorbereitete.

Die Außenpolitik der einzelnen Staaten sollte sich zu einer gemeinsamen, europäischen Außenpolitik entwickeln. Damit ist ein Politikfeld in den Rahmen der EG einbezogen, das für ein neues Bewusstsein innerhalb der Gemeinschaft sorgen kann. Es zeigt sich die Bereitschaft, nationalstaatliche Kompetenzen zu übertragen und eine übergeordnete Innen- und Außenpolitik zuzulassen. Die Konstruktion eines größeren Innenraums und eines konkreten, riesigen Außenraums erzeugen nicht ad hoc, aber kontinuierlich Ausgrenzungsmechanismen. Deshalb kann man in dieser Phase die ersten Vorbereitungsschritte für ein europäisches Grenzregime und Migrationskontrolle erkennen.

Institutionalisierung Europas und Errichtung der Grenze

Durch das Ende der Sowjetunion kam es zu einem tiefgreifenden Wandel in Europa, erhöhte Migration aus dem Ostblock nach Westeuropa wurde ein relevanterer zu berücksichtigenden Faktor. In die Zeit fällt auch die Gründung der EU, die konkret die langsame Entwicklung von EU-Flüchtlingspolitik bewirkte. Die Frage nach einer gemeinsamen politischen Gestaltung von Migration im Rahmen der EG wurde durch die Schaffung des Binnenmarkts und Stärkung der EPZ offenkundig.

Dies verdeutlicht das Schengen-Abkommen, das bis 1995 umgesetzt wurde. EG-Binnengrenzen wurden abgeschafft, Grenzkontrollen nach außen verlagert und gemeinsame Kontrollmöglichkeiten beschlossen. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die EU schließlich gegründet, die auf drei Pfeilern basiert: Die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen, welche die Etablierung der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJIP) mit sich brachte. Die GASP und die ZJIP führten zu gemeinsamen Regelungen bezüglich Migration. So wurden Kompetenzen von den Staaten auf die EU-Ebene übertragen, ohne den EU-Organen eine Regelungskompetenz zu verschaffen, abgesehen von der Visapolitik. Schon im Vertrag von Maastricht heißt es, dass zur Wahrung von Sicherheit und Freiheit Grenzüberwachung und Migrationskontrollen notwendig seien. Daher wurden Maßnahmen ergriffen, um Migrationskontrolle zu verbessern:

Zur Erleichterung der Durchführung des Schengen-Abkommens wurde das Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen, mit dem seit 1995 alle Daten Drittstaatsangehöriger, denen die Einreise in einen EU-Staat verweigert wird, gespeichert werden. Menschen, die ohne Visum oder mit falschen Dokumenten in die EU einreisen, werden aufgegriffen und registriert. Schon seit 1996 gibt es eine Liste visapflichtiger Staaten, aus denen man nur mit Visum einreisen darf, um nicht als illegaler Migrant zu gelten. Flucht wird damit direkt zu einer illegalen Handlung erklärt.

Das SIS ist eine wichtige Stütze des Dubliner Übereinkommens (DÜ), dass 1997 in Kraft trat. Das grundlegende Ziel des Abkommens ist es, den Staat der EG zu bestimmen, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Zwar solle jedem Menschen ein vollständiges Verfahren garantiert werden, der im Vertragsgebiet einen Asylantrag stellt; jedoch soll sichergestellt werden, dass ein Antragssteller nur in einem Staat Asyl beantragt und es nach einer Ablehnung nicht im nächsten Staat versucht. Mit Ausnahmen gilt seit dem DÜ, dass der Staat, in den ein Asylbewerber zuerst einreist, für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Hier zeigt sich die klare Akzentuierung der gemeinsamen Asylpolitik in Richtung Kontrolle und Überwachung. Die Außengrenzen wurden in dieser frühen EU-Phase institutionalisiert.

Flüchtlingspolitische Verfestigung im Gebilde der EU

Mit dem Amsterdam-Vertrag von 1999 wurde die Asylpolitik zu einem eigenständigen Politikbereich. Das Flüchtlings-und Asylrecht inklusive des Schengen-Abkommens ging nämlich explizit in den Zuständigkeitsbereich der EU über und wurde somit supranational. Um die präzisere Ausgestaltung der gemeinsamen Migrationspolitik kümmerte man sich dann im Tampere-Programm von 1999. Darin beschloss der Europäische Rat, dass Partnerschaften mit Herkunftsländern und ein gemeinsames Asylsystem in der EU die nächsten Ziele sein sollten.

Zudem wurde aber auch zur Schließung von Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten aufgerufen. Zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems sollte ein einheitliches Asylverfahren eingerichtet werden, was bis heute nicht geschehen ist. Dieser Phase sind noch weitere Ereignisse zuzuordnen: Als wichtigstes ist Eurodac zu nennen, das seit 2000 im Einsatz ist. Eurodac ist eine automatisierte Fingerabdruckdatenbank zum Zweck des Informationsaustauschs, um das Dubliner Abkommen effektiver anwenden zu können. Neben den physischen Grenzen entstand mit Eurodac also ein digitaler Grenzraum. Aber damit nicht genug: Die Planung des integrierten Grenzschutzes wurde vorangetrieben, die in der Gründung von Frontex mündete.

Praktische Konsequenzen des Grenzregimes

So wurde die praktische Ausgestaltung des Grenzregimes konkret aufgenommen. 2005 hat Frontex, die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten, die Arbeit aufgenommen, mit der Funktion, „die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen der Gemeinschaft zum Schutz der Außengrenzen [zu] erleichtern, indem sie die Aktionen der Mitgliedsstaaten zur Durchführung dieser Maßnahmen koordiniert“. So sammelt und koordiniert die Agentur Risikoanalysen, Lagebilder, kooperiert mit Europol, EU-Institutionen und Internationalen Organisationen, führt Interviews mit Flüchtlingen zur Routenermittlung und koordiniert Bekämpfungseinsätze, die sie auch durchführt. 2013 startete das von Frontex koordinierte Europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur, dasdem kooperativen Informationsaustausch zwischen den nationalen Grenzbehörden dient, so dass die gesammelten Informationen an Frontex weitergegeben werden. Zur Sammlung von Informationen werden an den Grenzen Satelliten, Drohnen und Hubschrauber eingesetzt. Anfang 2014 trat dann die sogenannte Dublin-III-Verordnung in Kraft, mit der im Gegensatz zur vorigen Verordnung der Anwendungsbereich ausgeweitet und die Inhaftierungsgründe für Antragsstellende erweitert wurden, so dass erhebliche Fluchtgefahr ein Inhaftierungskriterium ist.

Praktiken, die im Zeitraum dieser Phase begannen, sind z.B. das Schließen von Rückübernahmeabkommen einzelner EU-Staaten und der EU und seit 2008 das Schließen von Mobilitätspartnerschaften, die die bis dahin angestoßenen Formen der Kooperation mit Drittstaaten verknüpfen, indem Rückübernahmevereinbarungen, Grenzschutz und Visapolitik verbunden werden. Legale Migration soll vereinfacht und illegale Migration unmöglich werden.

Die Kritik an Rückübernahmeabkommen bezieht sich vorwiegend auf den Verstoß gegen Menschenrechte und speziell Zurückweisungen von Flüchtlingen ohne vorherige Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Solche sogenannten Push-Backs als „systematisch völkerrechtswidrige […] Zurückweisungen“ werden besonders in Griechenland an Land- und Seegrenzen beobachtet. In diesen Praktiken zeigt sich die Entwicklung von einer Menschenrechtsfokussierung zu Menschenrechtsbrüchen zugunsten restriktiver Politik.

Die EU forciert diesen restriktiven Kurs immer weiter: Die italienische Seenotrettung wurde im Oktober 2014 eingestellt und durch Triton als europäische Seenotrettung ersetzt. Italien hatte nach der Lampedusa-Tragödie im Oktober 2013 die Seenotrettung begonnen, jedoch verweigerten die EU und ihre Mitglieder Unterstützung, und so stellte Italien das Programm ein. Die Ablehnung von EU-Staaten wurde tatsächlich damit begründet, dass eine effektive Seenotrettung zu große Anreize biete, den Weg nach Europa auf sich zu nehmen. Klarere Abschottungsrhetorik geht nicht. Die EU hat dann Frontex beauftragt, ein neues Konzept vorzulegen, das dann seit diesem Jahr mit der obersten Priorität des Aufspürens, Aufgreifens und Zurückdrängens von Menschen, die über das Mittelmeer flüchten statt Seenotrettung umgesetzt wird. Frontex tut also das, was es sowieso schon tut: Menschen davon abhalten, nach Europa zu kommen.

Die Verteidigung der Sicherheit: Krieg gegen Schlepper und Flüchtlinge

Die neusten Entwicklungen der EU demonstrieren, wie schnell Pläne zur Umsetzung gelangen können, wenn der Wille dazu groß genug ist. Dabei wird der Ton verschärft und ein abstrakter Feind benannt: Die Schlepper. Das Aufspüren von Schleusernetzwerken in internationalen Gewässern startete bereits, die Beschlagnahmung und Zerstörung von Booten sollen folgen, sowie die Übertragung der Bekämpfungsarbeit an Libyen, auch wenn diese Pläne noch scheitern, weil Libyen dafür zustimmen müsste und das nötige UN-Mandat fehlt. Dennoch zeigt sich, dass an den Außengrenzen militärisch aufgerüstet wird.

Das offenbart einen in seiner öffentlichen Zurschaustellung neuen Blick auf die Flüchtlingsthematik: Nicht nur die Schlepper als abzuwehrender Feind sind die Rechtfertigung für verteidigungspolitische Mitsprache in der Flüchtlingspolitik. Die EU-Außenbeauftragte betitelt Flüchtlinge eindeutig als Gefahr. Für ein Mandat für den geplanten Militäreinsatz ist eine Bedrohung des Friedens die Voraussetzung. Diese Bedrohung wird durch steigende Flüchtlingszahlen erklärt, als würden sie die Stabilität der EU gefährden. Aber schon die Tatsache der militärischen Aufrüstung suggeriert ohne weitere rhetorische Kniffe einen Angriff auf uns: Den Einmarsch der Invasoren, einen potentiellen Kriegszustand. Konsensfähig unter europäischen Regierungen ist nur der Krieg gegen das, was nicht hierhergehören soll.

Die diskursive Überbetonung eines Schlepperwesens – als wären Schlepper (oder Fluchthelfer?) die Ursache für Flucht und nicht die katastrophalen Zustände und Lebensbedingungen für den Großteil der Menschheit, wofür auch die EU erhebliche Verantwortung trägt – scheint allen Beteiligten genehm zu sein. So lässt sich die gewohnte Ignoranz weiter verfestigen. Würde es wirklich darum gehen, dieses Schlepperwesen zu beseitigen, gäbe es eine einfache Lösung: Macht die Grenzen auf, schafft legale Wege und niemand muss mehr tausende Euros für Hilfe bezahlen!

Was sich an den Außengrenzen abspielt und von nun an entfalten wird, ist nicht nur in polemischer Sprache von Hilfsorganisationen als Krieg zu betiteln. Es ist kriegerisches Vorgehen wie es asymmetrischer kaum sein könnte. Aber nicht nur diese Schleppernetzwerke sind der Feind, und es reicht nicht, dass Flüchtende zu Kanonenfutter werden. Es bahnt sich eine Eskalation bis hin zu kriegerischen Handlungen an: Libyens Regierung droht mit Luftangriffen auf europäische Schiffe, die vor der libyschen Küste umherirren. Frontex, Libyen, dazwischen Menschen auf der Flucht, aus dem Kriegsgebiet, durchs Kriegsgebiet, hinein in die Festung?

Migrationsvorstellungen, die konsequent kapitalistischer Verwertungslogik folgen, intensivieren den Kampf der Herrschenden gegen die als unwert betrachteten Unterdrückten bis zum Töten. Wenn man sich am Töten stört, kann auch von Sterbenlassen gesprochen werden, das ändert an der Sache aber nichts. Der Kampf zeigt sich aber nicht nur auf EU-Ebene: Nach Bulgarien will nun auch Ungarn eine Mauer (zur serbischen Grenze) errichten und in Deutschland soll das Asylrecht verschärft werden. In den einzelnen Staaten wird das präzisiert, was auf EU-Ebene gestaltet wird. Die Manifestierung der Festung geht auf allen Ebenen voran.

Aber egal, was die EU und ihre Mitgliedsstaaten und alle anderen Staaten der Welt, die Angst vor aus Migranten bestehenden Tsunamis verbreiten, sich noch für Maßnahmen überlegen zur Bekämpfung und Kontrolle von Zuwanderung, es ändert nichts an den unzähligen Kriegen und Konflikten weltweit, es ändert nichts an Waffenhandel, an Land-Grabbing und Überfischung, es ändert nichts an der permanenten Diskriminierung von Minderheiten und den täglich lebensbedrohenden Umständen, unter denen Menschen leben, es ändert daher nichts an der Tatsache, dass Menschen, die leben wollen, in vielen Teilen der Erde dazu gezwungen sind, ihr zu Hause zu verlassen und ihr Leben auf unsicheren Wegen zu riskieren – besser als Armut, besser als einfach zu verrecken. Und es werden immer mehr Menschen. In Europa – kontinental – wurden zum Ende des letzten Jahres 6,7 Millionen Geflüchtete gezählt. Ein Viertel von ihnen: Syrer, die die Türkei erreicht haben. Dass Menschen aus der Türkei weiterkommen, in EU-Staaten, wird an allen Grenzen brutal verhindert.

Europa als Privileg

Die Politik der Migrationssteuerung und Abschottung folgt kapitalistischer Verwertungslogik; wer in die EU darf und wer nicht, wer also dann auch ruhig sterben kann im Mittelmeer, wird über die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Menschen entschieden. Vor mehreren Monaten wurde eine Studie veröffentlicht, in der ermittelt wurde, dass Deutschland von Zuwanderung profitiere und Geld einnehme, dann hat Herr Sinn, damals noch vom Institut für Wirtschaftsforschung, widersprochen und rechnete vor, weshalb Migration ein Verlustgeschäft sei. Das ist der Ausgangspunkt, von dem aus diskutiert wird, nicht der Mensch, sondern sein Nutzen im kapitalistischen Alltag. Gestützt ist dieses System aber durch Ressentiments, Vorurteile und Rassismen in den europäischen Gesellschaften, so dass eine grundsätzliche Ablehnung erzeugt werden kann, was derzeit ja auch geschieht. Mit dem Aufstieg z.B. des Front National in Frankreich könnten jedoch auch rassistische Motive Einzug in die politische Debatte um EU-Flüchtlingspolitik finden. Wir dürfen gespannt sein.

Akzeptanz des Lebens

Der Satz Kein Mensch ist illegal sollte nicht als linke Parole verstanden werden, sondern als Grundlage eines Menschen- und Weltbildes. Es bedeutet nämlich, Akzeptanz eines Jeden. Jeder Mensch sollte leben können, wo er möchte. Kein Mensch sollte aufgrund irgendwelcher Kriterien diskriminiert werden. Dabei geht es um Herkunft, um Hautfarbe, um sexuelle Gesinnung, um Geschlecht, sozialen Status, Religion usw.

Es geht darum, ob ich in einer offenen oder geschlossenen Gesellschaft leben will. Und unsere kapitalistische Gesellschaft ist keine offene, sie ist selektiv, Menschen werden nach Verwertbarkeit für das System beurteilt. Es sollte sich die Frage stellen, ob man es in Kauf nimmt, dass Staaten und institutionelle Gebilde wie die EU eine solche Macht generieren dürfen, den Großteil der Welt auszugrenzen und die Verantwortung für das Leid und das Schutzbedürfnis anderer Menschen zu ignorieren.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Julius Wolf

Über Politik, Gesellschaft, Emanzipation und Antiemanzipatorisches.

Julius Wolf

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