Protestmöglichkeiten und Wirkungschancen

Wahlsystem Niedrige Wahlbeteiligung wird oft als Zeichen von Politikverdrossenheit gedeutet. Dabei müssen endlich wirksame Protestmöglichkeiten im Rahmen des Wahlsystems entstehen.

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Wahlen als wichtigstes demokratisches Recht?

Vor einiger Zeit wurde –auch hier in der Community – ein Plädoyer für das Wählen veröffentlicht. In der Begründung tauchte die altbekannte Dankbarkeit, überhaupt wählen zu dürfen, auf. Ein Eingeständnis der wiederkehrenden Enttäuschung nach den Wahlen war in diesem Plädoyer ebenfalls zu finden. Aber – das solle gegen das Nichtwählen und folglich für das Wählen sprechen – den Parteien bleiben die Mandate, egal wie viele Menschen sich bei Wahlen enthalten. Und das Nicht-Wählen sei „die Preisgabe unseres wichtigsten demokratischen Rechts“. Es sei „fatal und absurd zugleich […], wenn wir nicht wählen in der Hoffnung, damit Politik zu verändern.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist wie wir alle wissen eine repräsentative Demokratie, in der in regelmäßigen Abständen Wahlen stattfinden, an denen sich ein großer Teil der Bevölkerung beteiligen darf, um Abgeordnete und Parteien in Parlamente zu wählen. Die relationale Verteilung der Abgeordneten nach Parteien soll die in der Bevölkerung vertretenen politischen Präferenzen repräsentieren. Dazu finden Wahlen auf vielen Ebenen statt. Aber es wächst bei großen Teilen der Wählerschaft Unzufriedenheit mit dem Angebot, auch unter denjenigen, die sich an Wahlen beteiligen. Wahlentscheidungen werden häufig getroffen, weil es zur bevorzugten Partei scheinbar keine Alternative gebe. Wirkliche Kompetenz wird selbst von einigen WählerInnen der jeweilig präferierten Partei nicht zugeschrieben. Man wählt also das kleinere Übel. Zudem werden auch andere, kleine Parteien aus Protest gewählt, ohne eine Verbindung zu ihnen zu haben. Aber es gibt unter den Wahlberechtigten noch eine andere große Gruppe: Diejenigen, die sich den Stimmen für eine Partei und einen Direktkandidaten enthalten.

So wie man das Recht hat, zu wählen, hat man ebenfalls das Recht, nicht zu wählen. Dann gibt es noch Wahlberechtigte, die wählen gehen, aber ihre Stimmen nicht wie vorgesehen kenntlich bei einer Partei oder KandidatInnen, sondern ihren Stimmzettel ungültig machen – das bedeutet: Sie geben niemandem von den zur Verfügung stehenden potentiellen VertreterInnen ihre Stimme. Diese beiden Formen der Wahlentscheidungen können unter anderem als Protestverhalten aufgefasst werden. Ausgehend von der Annahme, dass Nicht- und ungültiges Wählen Ausdruck des Protests sein sollen – aus Enttäuschung oder allgemeiner Systemablehnung – soll hier nun folgenden Fragen nachgegangen werden:

Welche Wirkungschancen haben die ungültige Stimmabgabe und das Nichtwählen als politischer Protest im Rahmen der hiesigen repräsentativen Demokratie, im parlamentarischen Raum? Und welche Wirkungschancen sollten diese Formen des Protests haben, um der Repräsentation der Wahlentscheidungen und der Legitimation des Parlaments und der Regierung nicht zu schaden?

Denn so sehr ich die Aussage verstehen kann, dass Nichtwählen auch nichts ändere, so sehr bin ich der Auffassung, es müsse im Rahmen des Wahlsystems Möglichkeiten des wirksamen politischen Protests geben. Wenn man Wahlen als wichtigstes demokratisches Recht betrachtet, sollten mit diesen Wahlen auch diejenigen sich ausdrücken können, die unter Demokratie etwas anderes verstehen, als Parlamente und die Übertragung von Herrschaft.

Ungültige Stimmzettel und das Bundeswahlgesetz

Wann ist eine Stimme oder ein Stimmzettel ungültig? Besonders interessant hierfür ist Artikel 39 des Bundeswahlgesetzes. Stimmen sind demnach ungültig, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist,

2. keine Kennzeichnung enthält,

3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,

4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,

5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Wenn nur eine Stimme abgegeben wird (nur Erststimme oder nur Zweitstimme), ist nur die nicht abgegebene Stimme ungültig. Bei Briefwahl muss beachtet werden, dass der Stimmzettel in einem amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wird, weil sonst das Wahlgeheimnis gefährdet sein kann. In dem Fall wären beide Stimmen ungültig. Es kann passieren, dass man den Stimmzettel versehentlich ungültig macht, wenn man nicht gut informiert ist oder wenn man bei der Briefwahl nicht die korrekten Umschläge verwendet, vergisst den Umschlag zu verschließen oder den Umschlag ganz einfach verspätet abschickt. Jedoch ist das bei Weitem nicht der einzige Grund, weshalb Wähler ihre Stimmzettel ungültig machen, indem sie ihn nicht ausfüllen oder einen Zusatz (z.B. eine Begründung, weshalb man ihn ungültig macht) beifügen.

Nichtwahl und ungültige Stimmen bei Wahlen

Es lässt sich ganz allgemein beobachten, dass sich die Wahlbeteiligung je nach Wahl unterscheidet. Bei Bundestagswahlen ist die Wahlbeteiligung in Deutschland auf einem hohen Niveau, bei Landtagswahlen unterscheidet sich die Beteiligung je nach Bundesland, liegt aber größtenteils unter dem Niveau von Bundestagswahlen. Die Wahlbeteiligung bei Wahlen zum europäischen Parlament ist jedoch auffällig niedrig.

Bei den ersten Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung stets über 80%. So gingen 1953 nur 14% der Wahlberechtigten nicht zur Wahl. Die Bereitschaft, sich nach 12 Jahren Diktatur aktiv an der Politik zu beteiligen und von den demokratischen Partizipationsmöglichkeiten Gebrauch zu machen war erkenntlich hoch. Die Zahlen blieben in der Folgezeit stabil auf dem hohen Niveau. Die höchste Wahlbeteiligung bzw. niedrigste Nichtwählerquote wurde bei der Bundestagswahl 1972 erreicht. Nur 8,9% der Wahlberechtigten artikulierten nicht auf den Stimmzetteln ihre Präferenzen; mit anderen Worten: Die Wahlbeteiligung lag bei 91,1% - und das ohne Wahlpflicht. Dabei gab es damals längst nicht die Parteienvielfalt, die heute bei Wahlen hierzulande aufzufinden ist. Nur acht Parteien (exklusive Einzelbewerber) traten an. Im Vergleich dazu traten 2013 gleich 34 Parteien an. Nach 1972 war jedoch sinkende Wahlbeteiligung zu erkennen. Die bisher höchste Nichtwählerquote wurde 2009 erreicht. Im Vergleich zur vorigen Bundestagswahl stieg der Nichtwähleranteil um 6,9 Prozentpunkte auf 29,2% der Wahlberechtigten an. Damit war der Nichtwähleranteil größer als die Wählerschaft der CDU, die als stärkste Partei abschnitt (27,3% der gültigen Zweitstimmen). Wenn man bedenkt, dass bei jeder Bundestagswahl bisher mehr als zwei Drittel der Wahlberechtigten ihre Stimmen abgegeben haben, erscheinen diese Nichtwähleranteile allerdings nicht besonders hoch, trotz des deutlichen Anstiegs von 1972 bis 2009.

Bei Landtagswahlen ist die Wahlbeteiligung für gewöhnlich niedriger, möglicherweise weil die Wahlen als unwichtiger erachtet werden. Ein Nichtwähleranteil von über 30% der Wahlberechtigten ist hier normal, allerdings muss man jedes Bundesland für sich betrachten, weil es klare regionale Unterschiede gibt. Eine dramatische Entwicklung hat die Wahlbeteiligung in Deutschland bei Europawahlen gemacht. Schon bei der ersten Europawahl 1979 beteiligten sich nur 65,7% der Wahlberechtigten. Bei den letzten vier Wahlen zum Europäischen Parlament ging dann nicht einmal mehr jeder Zweite wählen. Der bisherige Höhepunkt wurde 2004 erreicht mit 57% Nichtwählern, aber auch 2009 beteiligten sich prozentual kaum mehr Wahlberechtigte. Das Interesse an Europawahlen erscheint sichtlich gering zu sein. Sowohl die Repräsentation der Wahlberechtigten in Deutschland als auch die Legitimation der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament können anhand dieser Zahlen in Frage gestellt werden.

Nun sollen kurz die Zahlen zu ungültigen Stimmen betrachtet werden. Diese werden bei der Berechnung der Gesamtwahlbeteiligung einberechnet, obwohl sie keiner Partei zu Gute kommen. Bei den Bundestagswahlen 2013 waren 1,6% der Erststimmen ungültig. Das bedeutet in absoluten Zahlen: 688.428 Menschen machten die Erststimme ungültig, ob gewollt oder nicht. Die Zahl der ungültigen Zweitstimmen ist etwas geringer. Hier waren es nur 1,3% der abgegebenen Stimmen. Die Betrachtung aller bisherigen Bundestagswahlen zeigt, dass bei den ersten Wahlen noch weitaus mehr ungültige Stimmen abgegeben wurden. 1953 gab es prozentual die meisten ungültigen Erststimmen mit 3,4%. Dafür waren 1957 (3,8%) und 1961 (4%) die Zweitstimmen auffällig häufig ungültig. Die ungültigen Stimmenanteile sind rapide gesunken. Dass mittlerweile mehr Erststimmen als Zweitstimmen ungültig sind, könnte daran liegen, dass mit der Erststimme „nur“ die DirektkandidatInnen gewählt werden und nicht die Parteien. Wer also mit den Direktkandidaten im Wahlkreis nicht vertraut ist oder dem eigenen Favoriten nicht zutraut, direkt gewählt zu werden, ist womöglich eher geneigt, nur eine Zweitstimme abzugeben. Auf europäischer Ebene ist der Anteil ungültiger Stimmen genauso wie der Anteil der Nichtwähler höher. 2009 waren 590.170 Wahlzettel ungültig, das entspricht 2,2%. 2004 waren es sogar 2,8% der abgegebenen Wahlzettel.

Insgesamt machen die ungültigen Stimmen prozentual nur einen sehr geringen Anteil der abgegebenen Stimmen aus, jedoch zeigen die absoluten Zahlen, dass es sich immer um eine große Menge Menschen handelt. Es muss bedacht werden, dass diese Menschen nicht schon unter den NichtwählerInnen aufgeführt sind. Einmal kam es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu einem klaren Ausdruck des Protests mit Hilfe ungültiger Stimmen, als 1952 bei Wahlen im Saarland 24,5% der abgegebenen Stimmen ungültig waren. Damit reagierte die saarländische Bevölkerung auf das Verbot der Demokratischen Partei Saar (DPS). Diese trat für die Wiedervereinigung vom Saarland und Deutschland ein. Ansonsten hielten sich die ungültigen Stimmen immer sehr begrenzt.

Diese Zahlen zeigen, dass es interessant ist, sich anzuschauen, welche verschiedenen Ursachen das Nichtwählen und auch das ungültige Abstimmen haben können.

Ursachen und Ziele

Parteien haben bei einem großen Teil der Wählerschaft mittlerweile einen schlechten Ruf. Sie gelten als lediglich machtorientiert, austauschbar und für manche sogar als korrupt, zudem seien sie zu wenig an Menschen und Inhalten interessiert. Der Eindruck, dass Parteien sich kaum unterscheiden und es keine Alternativen gebe, ist weit verbreitet. Festzustellen ist, dass das früher übliche Niveau an Wahlbeteiligung derzeit weder auf Bundes-, Landes- noch europäischer Ebene erreicht wird. Für manche gilt geringe Wahlbeteiligung jedoch auch „als Ausdruck einer reifen politischen Kultur, die die Demokratie stabilisiert“. Für andere ist sie sogar ein Zeichen der Zufriedenheit mit der herrschenden Politik. Bei Betrachtung des Rückgangs der Wahlbeteiligung in Deutschland entsteht der Eindruck, dass wählen nicht mehr als Bürgerpflicht verstanden wird. Wichtige Institutionen verlieren an Ansehen, die Distanz zu Parteien wächst. Aber das alleine erklärt noch nicht das Phänomen des Nichtwählens.

In der Forschung über Nichtwähler geht man von vier Nichtwählertypen aus: Es gibt erstens technische Nichtwähler, die unfreiwillig zu Nichtwählern werden, weil sie keine Wahlberechtigung erhalten, beispielsweise aufgrund von Verwaltungsfehlern. Zweitens gibt es grundsätzliche Nichtwähler, die sich der Wahl enthalten, weil sie kein politisches Interesse haben, einer Sekte angehören oder Teil einer „weltanschauliche(n) Minderheit(…)“ sind[1] und Wahlen ablehnen. Die dritte Gruppe sind konjunkturelle Nichtwähler, die politisch interessiert sind, aber sich nur je nach Einschätzung der Bedeutung der Wahl ihre Stimme abgeben. Mit ihnen lässt sich am besten die unterschiedlich ausfallende Wahlbeteiligung bei beispielsweise Bundestags- und Europawahlen erklären. Dann gibt es noch bekennende NichtwählerInnen, die interessiert aber unzufrieden sind, wie diejenigen mit fester Parteibindung, die enttäuscht sind, aber keine Bereitschaft zeigen, eine andere Partei zu wählen. Für ungültige Stimmen gibt es auch keine einheitliche Ursache. Sie können aus Versehen und Unkenntnis resultieren, aber auch aus dem Verlangen, Protest zu äußern, indem der Zettel leer abgegeben wird, die Wahloptionen durchgestrichen werden oder eine Protestbotschaft hinterlassen wird. Der Protest kann sich gegen die alten, etablierten Parteien richten, aber auch gegen das politische System oder soziale und wirtschaftliche Missstände. Beispielsweise kann Wahlenthaltung aus einem plebiszitär-demokratischen Politikverständnis und Skepsis gegenüber Wahlen als „dem wichtigsten Element repräsentativ-demokratischer […] Partizipation“ heraus kommen[2]. Es lässt sich beobachten, dass andere Formen direkter Partizipation zunehmen und daher nicht grundsätzlich von sinkendem politischem Interesse gesprochen werden kann. Zum Beispiel nimmt das Engagement in Bürgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen zu.

Noch vor der Bundestagswahl am 22.09.2013 erregte ein Essay des angesehenen Sozialpsychologen Harald Welzer im Spiegel im Mai für Aufsehen.[3] Er begründet in diesem Essay, weshalb er sich nicht an der Bundestagswahl beteiligen wollte. So wolle er nicht ein kleineres Übel wählen; die etablierten Parteien seien alle gleich. Zudem gibt es auch Aufrufe, Nichtwahl als Opposition zu verstehen und auf diese Weise Ablehnung des politischen Systems und von Herrschaft zu demonstrieren. Dafür werden auch Argumente hervorgebracht. So gebe man seine Stimme wortwörtlich ab und könne nur Kreuze machen, aber keine Entscheidungen beeinflussen. Nur die Gewichtung der Parteien im Parlament werde bestimmt, jedoch nicht die Regierung. Aus Protest einer anderen Partei die Stimme zu geben würde weiterhin Zustimmung zur Herrschaft ausdrücken. Mit der Nichtwahl zeige man den Willen, nicht beherrscht werden zu wollen.

Wirkungschancen

Eine umfassende Repräsentation des Wählerwillens ist in einer repräsentativen Demokratie nur schwer möglich. In einer Koalitionsdemokratie, wie wir sie üblicherweise in Deutschland haben, haben WählerInnen nur geringen Einfluss auf die Koalitionsbildung. Regierungswechsel vollziehen sich meist relativ unabhängig von WählerInnen. So kann auch die prozentual stärkste Partei zur Oppositionspartei werden. Aber hier soll aufgezeigt werden, ob und wie der Protest durch Nichtwahl und ungültige Stimmenabgabe in Wahlergebnissen repräsentiert wird und werden kann.

Passiver Protest:

Nichtwählen ist als Form des passiven Protests zu verstehen, weil man sich damit gar nicht beteiligt und kein klarer Protest erkennbar ist. Eine möglicherweise erwünschte Wirkung bleibt aus. Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, daher leidet die Repräsentation ganz enorm. Je höher die Quote der Wahlenthaltungen ist, desto weniger wird die Bevölkerung repräsentiert, aber mangelnde Repräsentation hat keine Auswirkungen.

Unter diesem Aspekt sind 28,5% NichtwählerInnen eine beträchtliche Zahl, wenn fast ein Drittel der Wahlberechtigten nicht im Wahlergebnis wiederzufinden sind. Die Legitimation einer gewählten Regierung sinkt durch niedrige Wahlbeteiligung. Aber als effektiven Protest kann man Nicht-wählen unter den bestehenden Bedingungen nicht einsetzen.

Aktiver Protest:

Ungültiges Wählen wird hier als aktiver Protest verstanden (natürlich nur bedingt aktiv, soweit es im Wahlsystem möglich ist), da man sich an Wahlen beteiligt. Dabei bietet sich sogar die Möglichkeit, eine Protestbotschaft zu verfassen, die allerdings nur von den Wahlhelfenden, die die Stimmen auszählen, wahrgenommen wird. Die ungültige Wahl hat aber ebenfalls keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Nur gültige Stimmen sind wichtig für die Sitzverteilung im Parlament. In der amtlichen Wahlstatistik werden die ungültigen Stimmen aufgeführt, aber darüber hinaus bleibt die Wirkung aus. Es gibt auch kein Feld zur Begründung der Entscheidung auf dem Stimmzettel. Nur in Berlin gilt die ganze Wahlbeteiligung zur Berechnung der prozentualen Verteilung. Die 5-Prozent-Hürde wird anhand der abgegebenen Stimmen berechnet. Im Saarland galt diese Regelung bis 2004 ebenfalls. Auf diese Weise können auch ungültige Stimmen einen (geringen) Einfluss haben. Der Effekt, den das ungültige Wählen derzeit hat ist, dass die Wahlbeteiligung steigt. Wer ungültig wählt, ist ein aktiver Wähler. Auf die Parlamentsbildung hat es genauso wenig Einfluss wie die Nichtwahl. Also: Die Wirkungschancen des Nicht- und ungültigen Wählens sind mangelhaft. Das ist ein Problem für die Repräsentation der Wählerschaft und die Legitimation des Parlamentarismus.

NichtwählerInnen haben in Deutschland einen schlechten Ruf, aber durch hohe Wahlbeteiligung ist ein politisches System nicht stabiler und die BürgerInnen nicht besser integriert. Beispielsweise sind die USA und die Schweiz Länder mit niedriger Wahlbeteiligung, ohne dass die demokratische Stabilität dieser Länder angezweifelt wird. Es gibt verschiedene Auffassungen über die Bedeutung von Wahlen. Sie können als Mittel zum Zweck verstanden werden. Das bedeutet, dass mit dem Wahlergebnis Herrschaft legitimiert wird. Die Legitimationsbasis ist bei niedriger Wahlbeteiligung allerdings gering. Wahlen können jedoch auch als Ziel verstanden werden. Dann muss eine möglichst hohe Wahlbeteiligung angestrebt werden, damit zwei wichtige Wahlfunktionen erfüllt werden: die Artikulation und die Repräsentation. Politische Präferenzen werden in der Stimmabgabe artikuliert und bei geringer Wahlbeteiligung kommt es zur Unter- und Überrepräsentation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen. Wie gezeigt kann eine hohe Zahl ungültiger Stimmen nur theoretisch Druck ausüben, weil sie nicht berücksichtigt werden muss. Die Stimmen fallen aus dem Wahlergebnis. Und es wurde auch gezeigt, dass eine hohe Nichtwählerzahl keine Auswirkungen hat. Man sollte bei der Erklärung der Nichtwahl als Wahlverhalten nicht zur Schlussfolgerung kommen, die Bevölkerung sei politikverdrossen, denn zivilgesellschaftliches, außerparlamentarisches politisches Engagement nimmt zu. Deshalb muss der Protest deutlicher gezeigt werden können.

Perspektiven?

Mit der Partizipation bei Wahlen überträgt man Macht. Aber allgemeine Wahlen sollten nicht nur die Möglichkeit geben, Parteien und PolitikerInnen zu wählen, sondern auch die Möglichkeit, sich bewusst gegen diese zu entscheiden; denn eine andere Partei zu wählen als man üblicherweise tut, wäre dieselbe Unterstützung des Systems und Parlaments. Es müsste mindestens eine neue Regelung für ungültiges Wählen (aktiven Protest) geben, um es vom Nichtwählen (passivem Protest) abzugrenzen. Als NichtwählerInnen bleiben im Idealfall die Wahlberechtigten ohne politisches Interesse. Wer protestieren und Unmut äußern will, würde der Idee nach ungültig wählen. Ungültige Stimmen müssen in das Wahlergebnis und in die Berechnung der Stimmanteile miteinfließen. Damit würden sie quasi als „Partei“ aufzufinden sein und somit sogar Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben. Nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2013 gelten 98,7% der abgegebenen Stimmen als Grundlage, nicht die vollen 100%. Bei der beschriebenen Aufwertung der ungültigen Stimmen wären 100% der abgegebenen Stimmen Grundlage für die Sitzverteilung. Als Konsequenz würde auch die 5-Prozent-Hürde für ungültige Stimmen gelten.

Wenn mindestens 5% der Wahlberechtigten ungültig wählen, müssen diese Stimmen im Bundestag repräsentiert werden. Das erfolgt, indem von den Zweitstimmen dem Anteil ungültiger Stimmen entsprechend Abgeordnetenplätze für Parteien und PolitikerInnen nicht vergeben werden. Das Ergebnis wird so erheblich repräsentativer. Man hat auf diese Weise, für den Fall eines hohen ungültigen Stimmanteils deutlich weniger vergebene Sitze im Parlament. Für die Parteien und PolitikerInnen ist dies eine klare Abstrafung, weil das Ergebnis Spuren im Parlament hinterlässt. Es werden dem prozentualen Anteil entsprechend Zweitstimmenmandate, die über Landeslisten verteilt werden, gestrichen. Theoretisch könnte auch über ungültige Erststimmen ein Direktkandidat in einem Wahlkreis verhindert werden. Das ist jedoch sehr unrealistisch, weil dazu eine einfache Mehrheit notwendig ist. Ungültiges Wählen wäre nach dem Konzept viel sinnvoller und effektiver als nicht zu wählen. Man beteiligt sich an der Wahl, kündigt aber deutlich das Einverständnis mit der Politik der etablierten Parteien oder der repräsentativen Demokratie auf. Der Appell ist, Protestwahl wirksamer zu machen. Und zusätzlich könnte demnach temporäres Erstarken reiner Protestparteien, die keine klare inhaltliche Ausrichtung haben, vermindert werden.

Dennoch würde die Handlungsfähigkeit des Parlaments und der Regierung nicht beeinträchtigt werden; eine politiklähmende Wirkung wäre nicht zu befürchten. Die Einführung einer Mindestwahlbeteiligung ist ein weiterer, sinnvoll erscheinender Schritt, über den es sich diskutieren lässt, um die Wahlfunktionen Artikulation und Repräsentation zu stärken (bei geringer Wahlbeteiligung: Neuwahlen.). Bei den Debatten um NichtwählerInnen wird meistens nur diskutiert, wer NichtwählerInnen sind und wie an einer Steigerung der Wahlbeteiligung gearbeitet werden kann. Politisches Interesse wird dabei häufig mit Wahlbeteiligung verglichen und gemessen. Stattdessen sollte eine Debatte über die Inklusion und Repräsentation der Unzufriedenen ausgeweitet werden. Dass für eine Stärkung der Repräsentation eine Ergänzung des jetzigen Wahlrechts nötig sein kann, darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben.


[1] Alemann, Ulrich von (2010): Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe Band 1100 der Bundeszentrale für politische Bildung, 4., vollständig überarb. Und aktualisierte Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

[2] Eilfort, Michael (1994): Die Nichtwähler. Wahlenthaltung als Form des Wahlverhaltens, Paderborn: Ferdinand Schöningh.

[3] Welzer, Harald (2013): Das Ende des kleineren Übels. Warum ich nicht mehr wähle, in: Der Spiegel, Ausgabe 22/2013, Hamburg: Spiegel Verlag, S. 122-123.

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Geschrieben von

Julius Wolf

Über Politik, Gesellschaft, Emanzipation und Antiemanzipatorisches.

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