Reformierung oder Abschaffung? Teil 1

Polizei In den Diskussionen über Polizeigewalt und Rassismus hilft es nicht, zu betonen, es gäbe bloß einige „schwarze Schafe“. Wir müssen die Institution radikal kritisieren

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Die Ordnung zu hüten und dabei die Bevölkerung zu erziehen – das ist auch heute noch die implizite Doppelfunktion der Polizei
Die Ordnung zu hüten und dabei die Bevölkerung zu erziehen – das ist auch heute noch die implizite Doppelfunktion der Polizei

Foto: Johannes Eisele/AFP via Getty Images

Vor kurzer Zeit beschloss der Stadtrat von Minneapolis – die Stadt, in der George Floyd von Polizisten ermordet wurde – die Auflösung der dortigen Polizeibehörde. Ob dieser Schritt tatsächlich gegangen wird, ist an dieser Stelle unerheblich. Schon damit, dass diese Forderung öffentlichkeitswirksam ausgesprochen wurde, sind wir nämlich an einem Punkt, an dem wir weiterdenken sollten. In ihrer gegenwärtigen Form sei die Behörde nicht reformierbar, sagen Kritiker*innen. Man brauche neue Strukturen, ein neues Modell öffentlicher Sicherheit. Und das ist der grundlegende Punkt: Welche Sicherheit und für wen? In Medien und Politik redet man gerne über „schwarze Schafe“ und „rotten apples“ in verschiedenen Behörden, so auch in der Polizei, die durch diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten auffallen. Man dürfe aber nicht pauschalisieren, heißt es. Die schwarzen Schafe müsse man aussortieren, aber die Institution Polizei sei nicht das Problem. Überhaupt, was wäre hier nur los, wenn es die Polizei nicht mehr gäbe!

Da von Seiten der Politik und der medialen Öffentlichkeit ein Grundkonsens propagiert wird, der besagt, wir müssten entschlossen gegen Rassismus, gegen Diskriminierung, gegen Ausgrenzung und Ungleichbehandlungen, gegen Gewalt vorgehen und uns für eine offene, demokratische Gesellschaft engagieren, sollten wir genau das ernst nehmen: Bekämpfen wir all diese Manifestationen, die menschliches Leben kategorisieren und hierarchisieren, bekämpfen wir gesellschaftliche Ausschlüsse! Aber das heißt: Wir müssen den Staat in Frage stellen, wir müssen die Polizei in Frage stellen. Das heißt weiter: Fragen wir uns die große Frage „Reform oder Revolution?“, können wir die Polizei reformieren oder müssen wir sie abschaffen?

Die Antwort kann nur sein: Wir müssen sie abschaffen, um Sicherheit neu denken zu können und um allen Menschen die Chance auf Sicherheit zu geben. Die Polizei abzuschaffen bedeutet gleichzeitig, den Staat abzuschaffen. Die Kritik der Polizei als exekutiver Ordnungsinstanz des Staates soll an dieser Stelle als Voraussetzung der Kritik des Staates formuliert werden. Wir müssen diese Radikalität wagen.

In diesem ersten Teil meiner Kritik der Polizei reflektiere ich Sinn und Zweck der Polizei, für und gegen wen sie eintritt, wie die Logik sozialer Kontrolle funktioniert und wie problematisch der polizeiliche, aber auch gesellschaftliche Umgang mit Kritik ist.

Warum Polizei?

Beginnen wir mit einem simplen Bild zur unromantischen Charakterisierung des Staates an sich. Der Staat meint hier den modernen Staat, den Nationalstaat, den einzigen, den wir kennen. Der moderne Staat ist der bürgerliche, der kapitalistische Staat, der entstanden ist mit der und bedingt durch die Herausbildung des Kapitalismus und – so gerne idealistische Linksliberale gegen solche Staatsverständnisse protestieren – dem Schutz und der Verteidigung von Privateigentum und Kapitalinteressen dient (worauf auch das Rechtssystem aufgebaut ist). Materialistisch können wir den Staat als solchen in einer dialektischen Bewegung charakterisieren: Er bildet sich aus 1) seinen Ordnungshüter*innen und 2) den zu Ordnenden. Der Staat ist die Aufrechterhaltung der Einheit und des Widerspruchs aus Privateigentum und Proletariat (verstanden als Abhängige, Besitzlose), der Einheit und des Widerspruchs aus Besitz und Besitzlosigkeit. Polizei ist so etwas wie das Rückgrat der Sicherheitsarchitektur eines Staates.

In Deutschland bilden die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) als nationale Polizeien und die 16 Länderpolizeien dieses Rückgrat, dessen Aufgaben Repression (Aufklärung von Straftaten, Strafvollzug) und Prävention (Verhinderung von Straftaten) sind. Was die Polizei besonders macht, ist die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, das die Anwendung physischen Zwangs erlaubt. Gerade im Bereich der Prävention werden Polizeibefugnisse gegenwärtig massiv ausgedehnt. Wir erleben bundesweit Neufassungen der Polizeigesetze der Länder, die alle gemeinsam haben, dass „Terrorismus“ sehr weit gefasst wird und dass das Konzept der „abstrakten Gefährdungslage“ eine wichtige Rolle spielt. Dabei erkennen wir, dass Prävention im Sinne einer Versicherheitlichung ein gewichtiges Merkmal der Entwicklung von Polizei und Gesellschaft ist: „Während das Ziel früher die Bekämpfung von Kriminalität war, ist heute die per definitionem unerreichbare Aufgabe der Herstellung von Sicherheit in den Vordergrund gerückt.“i In diesem Kontext lässt es sich nicht leugnen, dass das Narrativ der Bürgerpolizei (als Dienstleisterin für die Bevölkerung) nichts weiter als ein ideologisches, also verschleierndes Konstrukt zur Legitimierung der Polizei ist. Dazu später mehr.

Polizeiarbeit hat neben der direkten Ordnungsfunktion – das lehrt uns die deutsche Geschichte – noch eine indirekte, nämlich erzieherischeOrdnungsfunktion: Die Polizei ist eine Instanz der Erziehung zum guten Staatsbürger, zum guten Deutschen etc. Die Ordnung zu hüten und dabei die Bevölkerung zu erziehen – das ist auch heute noch die implizite Doppelfunktion der Polizei.

Identität und Differenz der Polizei

1929 wurde in der polizeilichen Fachzeitung „Die Polizei“ eben jene explizit als „Erzieher des Volkes“ beschrieben.ii Damals wurde auch das (paternalistische) Verständnis der Polizei als Freund und Helfer aufgebaut:

„Ein Polizeibeamter soll bekanntlich ein Freund, Helfer und Berater sein. Er soll das Vertrauen der Bevölkerung genießen und der Mann sein, an den man sich in der Not wendet. [...] Wenn er den richtigen Ton finden und sich das Vertrauen aller erhalten will, muss er alles Schroffe von sich abstreifen und in beinah väterlicher Weise auf die Leiden und Nöte seiner Volksgenossen eingehen.“iii

Das war noch zu Zeiten der Weimarer Republik. Im Nationalsozialismus kam der Erziehungsauftrag ebenfalls nicht zu kurz:

„Besonders wende ich mich an die Uniformträger, denen ich es einhämmern möchte, wie unerhört wichtig und unersetzlich ihr Teil an der Erziehungsarbeit am deutschen Volke gestaltet ist. [...] Von unserem Beispiel strahlt Erziehung in das Volk, findet zunächst Anerkennung, dann Achtung und schließlich Nachahmung.“iv

Am Nationalsozialismus können wir natürlich immer schön plastisch zeigen, wie Ein- und Ausschlüsse funktionieren und benannt werden. Die Polizei hat die wesentliche Funktion, diese Zuschreibungen zu markieren. Und das tut sie auch heute, denn jeder Staat hat Vorstellungen von richtig und falsch, von Norm und Abweichung.

Um erst einmal zu verstehen, für wen und gegen wen die Polizei eigentlich eintritt, wie Identität und Differenz in ihr bestimmt sind, ist es nicht polemisch und pauschalisierend, auf rechtsextreme Netzwerke, auf die Weitergabe sensibler Daten aus Polizeicomputern an Rechte, auf dubiose Chatgruppen und auf rassistische Praktiken hinzuweisen. Konzentrieren wir uns einen Moment auf diese rassistischen Praktiken, namentlich „Racial“ oder „Ethnic Profiling“ und in diesem Zusammenhang mit dem Vorwurf des institutionellen Rassismus: Beim Racial Profiling handelt es sich um eine Kontrollpraxis,

„bei der ohne konkrete Indizien für einen Verdacht das äußere Erscheinungsbild, etwa die Hautfarbe oder andere sogenannte ethnische Merkmale, als Entscheidungsgrundlage für bestimmte polizeiliche Maßnahmen herangezogen wird. Den kontrollierten Personen werden pauschal bestimmte polizeilich relevante Verhaltensmuster zugeschrieben.“v

Damit verbunden ist institutioneller Rassismus, der gerade von vielen Seiten (natürlich insbesondere aus der Polizei heraus) vehement bestritten wird. Der Begriff besagt, dass Rassismus in die Institution „eingeschrieben ist, also sich in deren Praxen und Anordnungen systematisch organisiert“vi, und zwar aufgrund gesamtgesellschaftlicher Zustände. In Deutschland ist das plakativste Beispiel für die Wirklichkeit dieser Form des Rassismus der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) und die katastrophale Ermittlungsarbeit der Behörden. Wohlwollend kann man sagen, dass die Ermittlungen „bestehende Analyseschwächen der Polizei hinsichtlich der Relevanz und Gewaltbereitschaft der militanten extremen Rechten sowie offenkundig vorurteilsbeladene Ansätze und vorhandene Stereotype im Umgang mit den Terroropfern und ihren Angehörigen“ offenbarten.vii Amnesty International formulierte das deutlich präziser:

„Der Unwillen der deutschen Polizei, dem mutmaßlichen rassistischen Hintergrund der Morde angemessen nachzugehen, [...] deutet auf einen zugrunde liegenden institutionellen Rassismus hin. Das soll nicht heißen, dass einzelne Polizeibeamt_innen […] selbst Rassist_innen waren oder die Behörden […] rassistische Methoden anwendeten, sondern dass die Behörden als Institution ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, Menschen ungeachtet ethnischer Zugehörigkeiten oder rassistischer Zuschreibungen gleich zu behandeln.“viii

Ungleichheiten, folglich Ungleichbehandlungen gehören zu den Ordnungsprinzipien des Staates, zu den Normen, nach denen gehandelt werden soll. Und somit sind Maßnahmen der Polizei, die diese Ungleichheiten sichtbar machen, nicht den Normen, den Ordnungsprinzipien des Staates widersprechend, sondern folgerichtig. So ist dem Doppelstaat Ernst Fränkels (also seiner Analyse des nationalsozialistischen Herrschaftssystems, das aus einem "Normenstaat", dessen Handeln sich an Gesetzen orientiere, und einem "Maßnahmenstaat", der sich an Überlegungen politischer Zweckmäßigkeit ausrichte, bestehe) mit Bezug auf das Verhältnis von normsetzendem Staat und vollziehender Polizei zu entgegnen, dass nicht das eine das andere ausspielt oder dominiert, sondern beides sowieso miteinander verwoben ist – nicht nur in Diktaturen.

Sicherheit und soziale Kontrolle

Das Hüten der Ordnung bedeutet, Risiken zu regulieren. Risikoregulierung bedeutet, statistische Wahrscheinlichkeiten zu regulieren. So kann man nach dieser Vorstellung der Risikoregulierung Kriterien ausmachen, die

„das Eintreten abweichenden Verhaltens statistisch betrachtet wahrscheinlicher werden lassen […]. Das Risiko ist damit weder objektives Merkmal noch subjektive Meinung, sondern eine bestimmte Art und Weise, wie man konkrete Elemente einer Realität zuordnen kann, um sie real erfassbar, berechenbar und damit beeinflussbar zu machen.“ix

Damit sind Ermöglichungsstrukturen für Racial Profiling geschaffen. Statistische Ordnung konstruiert Gruppen und Hierarchien, Normalfall und Abweichung. Polizeiarbeit ist die Durchführung sozialer Kontrolle im Dienste des Staates. Soziale Kontrolle „dient der Normalisierung und der Kontrolle von Abweichung. […] Gegenstand sozialer Kontrolle [ist die] Regulierung von Risiken.“x Es geht also um Konformisierung und darum, das Abweichende unsichtbar zu machen. Die Kriminologen Tobias Singelnstein und Peer Stolle führen aus, wohin diese Risikologik der sozialen Kontrolle führt:

„Damit werden gerade Ausdrucksformen des Lebensstils der Unterschicht sowie zunehmende Formen sozialen Protests auf der Straße wieder verstärkt zum Gegenstand sozialer Kontrolle. […] Abweichendes Verhalten wird damit nicht mehr als Symptom für ein tiefer liegendes individuelles oder sozialstrukturelles ‚Defizit‘ angesehen, sondern zunehmend als das eigentliche Problem, das es zu bekämpfen gilt.“xi

Wir leben in einer der sichersten und auf Sicherheit setzenden Gesellschaft und gerade das erklärt die zunehmende Unsicherheit, das zunehmende Gefühl der Unsicherheit und die enorme Kriminalitätsfurcht. Sicherheit stellt „ein ständig erstrebtes, aber nie erreichbares Ideal dar[...]“.xii Wie Singelnstein und Stolle richtig erläutern, hat die soziale Kontrolle in einer Gesellschaft wie dieser viel mit dem gegenwärtigen Status des Kapitalismus zu tun: Wir sehen nämlich seit einigen Jahrzehnten einen „Wechsel von ökonomischer Kontrolle und sozialer Befreiung hin zu ökonomischer Freiheit und sozialer Kontrolle“.xiii Soziale Kontrolle und ökonomische Freiheit, das charakterisiert den sogenannten Neoliberalismus. Ein autoritärer Staat, der die Ungleichheit und damit Unfreiheit der Mehrheit kontrolliert, ist der ideale Rahmen neoliberaler Ordnung. Der vermeintliche Rückbau des Staates umfasst nur Privatisierungen im Ökonomischen und im Bereich sozialer Sicherheiten; der staatliche Sicherheitssektor wird dagegen fortlaufend ausgebaut. Soziale Kontrolle soll den ökonomischen Ordnungsrahmen sichern, oder anders gesagt: Kapitalinteressen schützen; anders gesagt: das Privateigentum verteidigen.

Identität und Stigma

Der polizeilichen Verdachtshermeneutik nach ist jeder Mensch zwangsläufig verdächtig, eine potentielle Gefährdung der bürgerlichen Gesellschaft. Die Polizei hat also einen Blick auf die Gesellschaft, der Menschen im Sinne des Verdachts der Normabweichung objektiviert. Polizeiarbeit bedeutet, zu kategorisieren. Schon deshalb ist nicht vom Rassismus einiger Polizist*innen zu sprechen, sondern vom Rassismus der Polizei. Er ist in der Logik der Polizei als Institution verankert, so wie sexueller Missbrauch in der Logik der römisch-katholischen Kirche als Institution verankert ist. Soll heißen: Die Institution macht das aus dir!

Deshalb können Polizist*innen – wenn die Polizei unter Fortbestehen des kapitalistischen Staates abgeschafft wird – nicht resozialisiert werden, wie es Hengameh Yaghoobifarah in ihrem schönen Beitrag in der taz pointiert umriss.xiv Natürlich gibt es genau an der Stelle einen lächerlichen, entlarvenden Aufschrei. So könne man doch nicht über Polizei reden! Der Bundesinnenminister will folgerichtig Anzeige erstatten, da die „Enthemmung der Worte“ zur „Enthemmung der Taten“ führe – das weiß er sehr gut, da seine enthemmten Worte schon den ein oder anderen Faschisten und Polizisten zu enthemmten Taten gebracht haben. Wenn man mit der Polizei das macht, was diese mit Nichtpolizisten macht (nämlich Leute kategorisieren, pauschalisieren, stigmatisieren), erleben wir die bedingungslose Solidarität von Staat und Gesellschaft mit der ausführenden Gewalt. Denn pauschalisierende, dann auch noch satirische Kritik an der Polizei kehrt die Verhältnisse um. Die Reaktionen auf den Artikel von Hengameh Yaghoobifarah sind also nicht nur rassistische Hetze, sondern die natürliche martialische Abwehrhaltung eines gesellschaftlichen Ganzen, das die Einheit und den Widerspruch aus Herrschenden und Beherrschten aufrechterhalten will – selbstverständlich auch mit juristischen Mitteln.

Der Staat gegen Hengameh Yaghoobifarah! Und die taz, die erst ihren Artikel publiziert, knickt erbärmlich vor dieser Hetze ein und fällt der Autorin in den Rücken. Die taz solidarisiert sich mit denen, die sie als ihre Lebensbedingung anerkennt: mit den Mächtigen, zu denen sie sich einst als Gegenstimme konstituierte.

An dieser Stelle endet der erste Teil meiner Kritik der Polizei. Im zweiten Teil werde ich die Logik der Gefährdungsbeurteilung sowie die institutionelle Hervorbringung von Ausschlüssen und Diskriminierung erläutern, den Fehlschluss der Erzählung von „guten“ und „schlechten“ Polizist*innen kritisieren, und erklären, warum die Polizei abgeschafft werden muss und warum Staat und Kapitalismus das eigentliche Problem sind.

i Kretschmann, Andrea/Legnaro, Aldo (2019): Abstrakte Gefährdungslagen. Zum Kontext der neuen Polizeigesetze, in: APuZ 69(21-23), S. 11-17, hier S. 11.

ii „Die Studierstube: Die Polizei als Erzieher des Volkes“, in: Die Polizei, 5. 5. 1929.

iii „Zur Reform der Polizei“, in: Die Polizei, 31. 7. 1919.

iv „Wie viel NS Weltanschauung gibt es?“, in: Der deutsche Polizeibeamte, 15. 2. 1934.

v Asmus, Hans-Joachim/Enke, Thomas (2016): Der Umgang der Polizei mit migrantischen Opfern, Wiesbaden, S. 23.

vi Friedrich, Sebastian/Mohrfeldt, Johanna (2013): Mechanismen des institutionellen Rassismus in der polizeilichen Praxis, in: Opferperspektive (Hrsg.): Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt, Münster, S. 194–203, hier S. 197.

vii Kopke, Christoph (2019): Polizei und Rechtsextremismus, in: APuZ 69(21-23), S. 36-42, hier S. 40.

viii Amnesty International (2016): Leben in Unsicherheit. Wie Deutschland die Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt, London, S. 21 f.

ix Singelnstein, Tobias/Stolle, Peer (2012): Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhunderts, 3. Auflage, Wiesbaden, S. 35.

x Ebd., S. 34.

xi Ebd., S. 36.

xii Ebd., S. 42.

xiii Ebd., S. 43.

xiv Hengameh Yaghoobifarah: All Cops are berufsunfähig, in: Die Tageszeitung, 15.6.2020, https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/.

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Geschrieben von

Julius Wolf

Über Politik, Gesellschaft, Emanzipation und Antiemanzipatorisches.

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