Von Abschiebephantasien und "Asylshopping"

Dublin-Reform Auf dem Weg zu einem funktionierenden Europäischen Asylsystem werden fortlaufend Verschärfungen des Asylrechts und der Abschiebepraxis auf den Tisch gelegt

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Geschlossene Camps und Abschiebegefägnisse: Asyl in Europa zu bekommen wird für Flüchtende immer schwerer
Geschlossene Camps und Abschiebegefägnisse: Asyl in Europa zu bekommen wird für Flüchtende immer schwerer

Foto: STR/AFP/Getty Images)

Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) haben in diesem Jahr allein bis zum 21. August ungefähr 270.000 MigrantInnen und Flüchtende EU-Territorium erreicht, vor allem über die gefährlichen Seewege nach Griechenland und Italien. Mehr als 3.000 Menschen kamen im selben Zeitraum auf der Überfahrt ums Leben, besonders auf der zentralen Mittelmeerroute. Das Sterben geht also weiter, so wie die Suche nach gemeinsamen Strategien des Umgangs mit der Situation auf Seiten der Europäischen Kommission und der EU-Staats- und Regierungschefs. Nach wie vor besteht Einigkeit darin, sich nachhaltigen Aufnahme- und Integrationskonzepten zu verwehren.

Verteilungsschlüssel und Dublin-Reform

Dass das Dublin-System zur Verteilung der Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gescheitert sei, wurde seit Herbst letzten Jahres bereits von vielen Seiten mit verschiedenen Motiven verkündet, von AfD-Demagogen über Angela Merkel bis zu menschenrechtsorientierten NGOs. Dieser Tage stimmte die Bundesregierung zu, einige Geflüchtete aus Italien aufzunehmen, um eines der bestehenden gescheiterten Umverteilungsprogramme wiederzubeleben. Unterdessen wird in der Kommission seit Monaten nach dauerhaften Verteilungsschlüsseln gesucht, mit denen sich die europäischen Regierungen arrangieren können. Neben der Präsentation ihrer migrationspolitischen Agenda und der Reformierung des formal bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai schließlich ein Vorschlag zur Dublin-Reformierung verkündet, der das alte System jedoch keineswegs ersetzt, sondern lediglich erweitert bzw. verschärft.

Die Ergänzung zum bisherigen Dublin-System steckt im vorgesehenen Verteilungsmechanismus. Jedoch ist eine Umverteilung asylsuchender Menschen aus den jeweiligen Erstaufnahmestaaten nur dann möglich, wenn sie eine festgelegte Aufnahmequote zu über 150% erfüllt haben. Somit würde dieser Mechanismus erst zum Wirken kommen, wenn die Zahlen an den Außengrenzen der EU massiv steigen. Aber in erster Linie umfasst der Reform-Vorschlag eine klare Verschärfung des bisherigen Dublin-Systems: Bislang konnte nach Ablauf einer Frist (meist ein halbes Jahr) die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags an einen Drittstaat übergehen, wenn dieser bis dahin die Abschiebung im Sinne des Dublin-Abkommens nicht durchgeführt hatte. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. Wie es in einem Positionspapier von Pro Asyl dazu völlig richtig heißt:

Der effektive Zugang zum Asylverfahren würde so ausgehebelt. Denn die Fristen und der Zuständigkeitswechsel haben die Funktion, eine schnelle Klärung herbeizuführen und einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Fällt dies weg, dann hat dies zur Folge, dass Asylsuchende, die in Deutschland sind und bei denen eine Dublin-Überstellung scheitert, dennoch keinen Zugang zum Asylverfahren haben.“

Zusätzlich als Verschärfung dienen die Vorschläge der zwingenden Vorrangigkeit von Abschiebungen in sichere Drittstaaten und die Anwendung der Dublin-Logik auf unbegleitete minderjährige Flüchtende, so dass auch diese in den Staat des ersten Asylantrags abgeschoben werden sollen. Das ist jedoch nicht alles: Die Kommission will im Sinne einer europäischen Strategie gemeinsame Listen sicherer Herkunfts- und Drittstaaten etablieren, wozu zunächst einmal die Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, im EU-abgestimmte Massenabschiebungen in Schnellverfahren durchführen zu können.

Abschiebungsmaximierung

Gerade die letztgenannten Punkte fügen sich ein in das Gebilde des EU-Grenzregimes und der gemeinsamen Flüchtlingsabwehr und Migrationssteuerung. Denn entgegen aller Beschwerden über das Fehlen „europäischer Lösungen“ ist man sich seit jeher einig darüber, wie mit welchen MigrantInnen umzugehen ist: Die Strategie lautet Selektion und Abschottung. Bloß Maßnahmen zur Aufnahme und Verantwortungsübernahme scheitern an staatlicher und unionseuropäischer Sicherheitslogik.

Ein weiterer Schritt zu einer stärker gemeinschaftlichen Problembehandlung soll eine mögliche Umwandlung der Asylverfahrensrichtlinie in ein einheitliches Asylverfahren sein – keine neuer Plan. Neu hingegen ist der Plan, Menschen, die gegen die Dublin-Regelungen verstoßen, massiv zu sanktionieren. In diesem Kontext bedienen die Offiziellen der Kommission sich einer Sprache, die deckungsgleich ist mit der Sprache rechtspopulistischer und rechtsradikaler Marktschreier, wenn in deutschen Übersetzungen der erklärenden Dokumente von potentiellen „Missbräuche[n] und Asylshopping“ die Rede ist. Gemein ist allen Vorschlägen die Intention, Abschiebungszahlen zu erhöhen.

Das GEAS soll genauso restriktiv exklusiv aussehen, wie es in der Grenzpraxis ausgelebt wird. EU-Migrationspolitik 2016 bedeutet wie in den Vorjahren Verschärfung des Asylrechts. Das Ziel ist das möglichst effektive und umfangreiche Abschieben von Menschen und die Einrichtung von Asyl als minimale Notversorgung für möglichst kurze Zeit, so dass nach einer Exilzeit von höchstens wenigen Jahren eine Umsiedlung stattfinden kann. Auch das deuten die offiziellen Dokumente der Kommission aus den letzten Monaten an. Der Hang zu Abschiebephantasien reißt nicht ab, auch nicht nach 19 Jahren Dublin-Abkommen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Julius Wolf

Über Politik, Gesellschaft, Emanzipation und Antiemanzipatorisches.

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