Ein BAG-Urteil und seine Vorgeschichte

China DW Das Bundesarbeitsgericht bestätigte heute zwei vorinstanzliche Urteile, welche die Klage einer früheren Mitarbeiterin der Deutschen Welle zurückgewiesen hatten

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Journalismus sollte ja nicht die Beziehungen verschlechtern
Journalismus sollte ja nicht die Beziehungen verschlechtern

Foto: STR/AFP/Getty Images

Vor über zwei Jahren, im März 2011, wies die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Bonn die Klage einer zuvor arbeitnehmeränlich Beschäftigten zurück, die über zwanzig Jahre lang als freie Journalistin für den Auslandssender "Deutsche Welle" tätig gewesen war. Die Klägerin, Hong Zhu, hatte Beiträge für die chinesische Redaktion der Deutschen Welle geliefert. Die Nichtverlängerung ihres Vertrags mit der Deutschen Welle führte Zhu darauf zurück, dass schon in den Jahren zuvor Vorwürfe gegen die Redaktion erhoben worden seien, diese berichte von einer der KP China zugeneigten Position oder lasse eine angemessene Distanz zum Regime der KP Chinas vermissen. Ihren Höhepunkt erreichten diese Auseinandersetzungen zwischen der Deutschen Welle einerseits und chinesischen oder chinesischstämmigen Dissidenten sowie deutschen Intellektuellen in den Jahren 2008 und 2009 andererseits.

Es handelte sich aus Sicht Hong Zhus bei der Nichtverlängerung ihres Vertrags um eine Fortsetzung der gleichen Auseinandersetzung, wie sie schon in den Jahren zuvor geführt wurde; spätestens seit einer Kontroverse um die seinerzeit stellvertretende Chefredakteurin der DW-China-Redaktion Danhong Zhang.

Danhong Zhang, deutsche Staatsbürgerin und festangestellte Redakteurin der China-Redaktion, geriet 2008 als erste Mitarbeiterin der Deutschen Welle öffentlich in die Kritik. Die Deutsche Welle reagierte damals ihrerseits öffentlich - Zhang wurde im Spätsommer 2008 von der Arbeit am Mikrofon zeitweilig suspendiert und verlor dauerhaft ihre Position als stellvertretende Leiterin der China-Redaktion.

Verglichen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der China-Redaktion nahm Zhang im Sommer 2008, in den Wochen vor den olympischen Spielen in Beijing, eine relativ prominente Rolle in der öffentlichen Debatte in Deutschland ein: sie äußerte sich in einer vom "Kölner Stadtanzeiger" veranstalteten Diskussion und im "Deutschlandfunk". Und neben manchen Sätzen, die man von vielen China-Korrespondenten ganz ähnlich hören kann, brachte sie mindestens eine Analogie in Schwierigkeiten: im Zusammenhang mit der chinesischen Internetzensur argumentierte sie in der DLF-Sendung "Kontrovers" am 4. August 2008, in Deutschland seien kinderpornografische oder rechtsextreme Internetseiten ja schließlich auch nicht aufrufbar.

Laut Qi Li, einem Kollegen Hong Zhus, der im April 2011, vier Monate nach Zhu, ebenfalls seine Aufträge bei der Deutschen Welle verlor, fügte Zhang allerdings hinzu, dass dies kein direkter Vergleich sein solle.

Die Deutsche Welle geriet gleichwohl in Erklärungsnot: neben den einstweiligen Maßnahmen gegen Zhang beauftragte DW-Intendant Erik Bettermann den ehemaligen Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert damit, den Vorwürfen gegen die China-Redaktion der Welle auf den Grund zu gehen.

Laut einem Bericht Hans Leyendeckers vom 17. Mai in der "Süddeutschen Zeitung" (online) lieferte Wickert seine Befunde am 4. Februar 2009 bei der Deutschen Welle ab. Dort blieben sie unter Verschluss - Intendant Bettermann wollte nicht mehr über das Dokument reden, "um die China-Debatte nicht neu aufleben zu lassen".

Dabei könnte man meinen, die Deutsche Welle hätte im Februar 2009 allen Grund gehabt, nun ihrerseits in die Offensive zu gehen: die Vorwürfe tendenziöser Berichterstattung gegen die journalistische Arbeit der chinesischen Redaktion bei der Deutschen Welle entbehren jeder Grundlage, hatte Wickert laut "Süddeutsche Zeitung" befunden.

Für das, was sich in den Folgejahren in der China-Redaktion der Deutschen Welle zugetragen haben soll, gab es kaum noch Öffentlichkeit. Insgesamt vier chinesische oder chinesischstämmige Mitarbeiter, die 2010 und 2011 keine Verlängerung ihrer Anstellung oder ihrer Verträge mit der Deutschen Welle erhielten, suchten die Öffentlichkeit gleichwohl. Offenbar war nur eine Online-Zeitung, die "Neue Rheinische Zeitung" (NRhZ), dazu bereit, im April 2011 zumindest einen "Offenen Brief" der vier Redakteure - darunter auch Hong Zhu und Qi Li - zu veröffentlichen. Dem offenen Brief zufolge übernahm ein "Monitor", der Ludwigshafener Sinologe Jörg-Meinhard Rudolph, im Auftrag der Deutschen Welle nicht nur die qualitative Begleitung der China-Redaktion, sondern bewertete auch eine etwaige Chinafreundlichkeit von Beiträgen auf der Website der DW-China-Redaktion.

Der Veröffentlichung des offenen Briefs durch die NRhZ am 1. April 2011 folgte am 20. Mai ein Bericht in "epd medien" (offline), mit einer Stellungnahme eines DW-Personalrats, der zufolge die Unterzeichner des offenen Briefs zwar mit einigen Formulierungen ... übers Ziel hinausgeschossen seien, die Vorgänge in der Redaktion jedoch insgesamt korrekt wiedergegeben worden seien.

Zwei der vier Unterzeichner des offenen Briefs - Hong Zhu und Fengbo Wang - klagten arbeitsgerichtlich. Beide verloren ihre Verfahren auf örtlicher Arbeitsgerichtsebene und vor dem Landesarbeitsgericht in Köln. Beide Klagen wurden in Köln für eine Berufung beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen. Nach Hong Zhus heute in letzter Instanz abgewiesener Klage wird Fengbo Wangs Fall voraussichtlich im Dezember verhandelt.

Was ist dran am Vorwurf der Diskriminierung, die sowohl im Verfahren Zhus als auch Wangs eine Rolle spielt? Die Gerichte haben diesen Vorwurf bisher offenbar nicht nachvollzogen. Das Landesarbeitsgericht Köln sah keinen Diskriminierungstatbestand, weder im Fall Wangs noch im Fall Zhus: schließlich habe die Deutsche Welle sich ja Ulrich Wickerts Befund angeschlossen.

Vermutlich nicht als Teil der Urteilsbegründung führte die Richterin am Landesarbeitsgericht Köln im Zusammenhang mit Fengbo Wangs Klage - laut epd medien vom 17. Februar 2012 (offline) - aber auch aus, für eine Nicht-Weiterbeschäftigung könne es ausreichen, dass der Sender als eine Anstalt des öffentlichen Rechts nur die Annahme hege, der betreffende Mitarbeiter sei Kommunist oder Anhänger des Nationalsozialismus. .. Ob diese Annahme überprüft worden sei, sei für die juristische Frage, ob eine Diskriminierung bei der Nicht-Weiterbeschäftigung vorliege, nicht von Bedeutung.

Dies hatte allerdings nicht zu den Punkten gehört, welche die Deutsche Welle als Beklagte gegen eine Weiterbeschäftigung Zhus oder Wangs angeführt hatte.

Heute wurde Hong Zhu der Juris-Wiedergabe zufolge vom Bundesarbeitsgericht bescheinigt, dass sie eine kommunistische Weltanschauung für sich ablehne und auch nicht Mitglied der KP Chinas sei.

Aber gerade auf dieser Grundlage hielt das Bundesarbeitsgericht offenbar die Klage Hong Zhus für nicht schlüssig.

Verwandte Themen / weiterführendes Material


Offener Brief, unterzeichnet von Li Qi, Fengbo Wang, Xueding Wang und Hong Zhu, NRhZ, 01.04.11
» epd medien, 20.05.2011, S. 7 - 10
» Li Qi: "China-Albtraum der Deutschen Welle, August-von-Goethe Literaturverlag, Frankfurt a/M, 2012.
» epd medien, 17.02.2012, S. 14
» Interkulturelle Medienarbeit, 11.12.12

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JR's China Blog

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