Radfahren - Schadensersatz auch ohne Helm

Haftpflicht ja aber? 05.06.2014: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 7 U 11/12 -------- 17.06.2014: BGH-Urteil

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Eine Radfahrerin hatte einer sich öffnenden Autotür nicht mehr ausweichen können und war folgenreich gestürzt. Einen Helm trug sie nicht. Ein Gericht sah das Verschulden zwar bei der Autotüröffnerin, erkannte der verletzten Radfahrerin aber nur 80% des an sich fälligen Schadenersatzes zu. Sie hätte ja durch Tragen eines Helms "Eigenvorsorge" betreiben können. Es könne nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt.

Klar, hätte sie können. Es gibt aber - zum Glück - keine Helmpflicht.

Hingegen gibt es - zum Glück - Haftpflichtversicherungen. Die sind, so stelle ich mir das in meinem Normalverbraucherhirn jedenfalls vor, zum einen dazu da, den wirtschaftlichen Ruin von schadenersatzpflichtigen Unfallverursachern abzuwenden.

Und sie sind außerdem dazu da sicherzustellen, dass Geschädigte (möglichst) nicht auf fremdverursachten finanziellen Nachteilen oder Katastrophen sitzenbleiben.

Immerhin: lt. "Spiegel Online" (agenturbasiert) hat der BGH heute zugunsten der Verletzten entschieden.

Eine "indirekte" Helmpflicht wäre wieder nur ein Schritt mehr zur Verkomplizierung des Alltags gewesen.

Versuchen wir es lieber mal mit einer Haftpflichtversicherungspflicht. Die könnte wirklich Sinn ergeben. Selbstverständlich auch für Radfahrer. Denn Autofahrer haben eh schon eine.

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