Von Asbest bis Staublunge

Gastbeitrag Der Weg zur Anerkennung von Berufskrankheiten ist voller Hürden, die aktuelle Reform der Bundesregierung wird daran wenig ändern
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Die deutsche Berufskrankheiten-Liste ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen
Die deutsche Berufskrankheiten-Liste ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen

Foto: Martin Bäuml Fotodesign/Imago

Längst nicht jede Krankheit, die durch die Arbeit bedingt ist, ist auch eine Berufskrankheit. Seit fast hundert Jahren gilt in Deutschland das Prinzip: Nur das, was auf der sogenannten Berufskrankheiten-Liste steht, kann auch entschädigt werden. Derzeit ist das nur bei 80 Krankheiten der Fall. Denn das deutsche Berufskrankheiten-System ist noch fest in der industriellen Arbeitswelt verhaftet. Zu den Klassikern auf der Liste der Berufskrankheiten zählen die Staublunge bei Bergleuten oder Asbesterkrankungen bei Werftarbeitern. Psychische Erkrankungen wie Burnout sucht man vergebens.

Für die Entschädigung von Berufskrankheiten ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Anders als die Kranken- oder Rentenversicherung wird dieser Zweig der Sozialversicherung