Fangt endlich an, vom Kind her zu denken!

Doppelmoral Leben die grüne Parteiführung und die Hälfte der grünen Bundestagsfraktion von 2012 mit Hinblick auf die Rechte von Kindern eine Doppelmoral aus?

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Ein alter Politikwitz besagt: "Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man 'nen Arbeitskreis."

Seit Jahren versuchen säkulare Menschen in der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Themen voranzubringen, um die in der Vergangenheit immer stärker gewordenen Sonderrechte von Religionsgemeinschaften zurückzudrängen. Säkulare Menschen gestehen zwar anderen ihren Glauben und ihre Mitgliedschaft in einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft zu, möchten aber getreu dem Grundsatz der Trennung von Staat und Religion nicht von Religion belästigt werden. Die Religionsfreiheit ist nun mal eben auch die Freiheit von Religion. Nicht nur, aber eben auch.

Immer wieder kamen also Anträge von der Parteibasis oder von Arbeitsgemeinschaften wie den "Säkularen Grünen" bis zu Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) durch, nur um dort an eine ominöse "Kommission" verwiesen zu werden, die sich dann schon damit beschäftigen würde. Zuletzt wurde dieser Parkplatz für säkulare Forderungen in der Beschneidungsdebatte 2012 deutlich, als die damalige Parteichefin Claudia Roth auf der 34. BDK im November 2012 klarstellte, diese Anträge seien nicht abzustimmen, sondern würden in der "Kommission" behandelt werden (die es im November 2012 noch gar nicht gab). Ein Maulkorb für die Säkularen? Nein, ein Maulkorb für die ganze Partei.

Es brauchte noch ein weiteres Jahr, bis im Oktober 2013 diese Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" endlich offiziell von einer weiteren, der 36. BDK beschlossen wurde. Damit nicht genug, erst der dann neugewählte Bundesvorstand beschloss am 16. 12. 2013, diese Kommission auch wirklich einzusetzen.

Dass die Zusammensetzung dieser Kommission nicht den tatsächlichen Verhältnissen von religionsfreien und religiösen Menschen in unserer Gesellschaft entsprach - geschenkt.

Wichtig ist, welche Aufgabe diese Kommission bekam. Sie sollte "das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland kritisch-konstruktiv unter die Lupe [...] nehmen". Dass es hierbei um weitaus mehr als nur einen Themenbereich innerhalb dieses Konfliktbereichs zwischen Staat und Religion geht, ist klar und wurde dementsprechend sauber abgearbeitet. Viele wichtige Punkte wurden thematisiert, bewertet und es wurden gute (wenn auch z.T. schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten bekannte) Forderungen aufgestellt.

Ich werfe der grünen Parteiführung und der Hälfte der damaligen grünen Bundestagsfraktion seit 2012 vor, mit Hinblick auf die Rechte von Kindern eine Doppelmoral vom Feinsten auszuleben. Ständig werden gleiche Rechte gefordert, aber nicht für Jungen, wenn dadurch irgendwelche religiösen Gruppen sich beleidigt fühlen könnten. Ständig wird von der Trennung von Staat und Religion geredet, aber in diesem Punkte seit mindestens 2012 nicht konsequent gehandelt. Ständig wird (sehr löblich) auch von der sogenannten "negativen Religionsfreiheit" gesprochen, nämlich dem Recht, frei von Religion zu sein, aber die Konsequenzen bleiben aus. (Randnotiz: Natürlich ist es eine negative Konnotation, wenn die Freiheit von Religion mit dem Adjektiv "negativ" bezeichnet wird, ebenso wie wenn Bettina Jarasch auf ihrer Facebook-Seite das Abschlusspapier mit dem Kommentar ankündigt:

"Grüne machen Politik für alle - für die Gläubigen und die Ungläubigen!"

Die "Ungläubigen" haben sich gleich "artig bedankt" für diese Abwertung und klargestellt, dass sie frei von Religion sind, religionsfrei. So wie bleifrei, arsenfrei, alkoholfrei, FCKW-frei.)

Daher ist es lohnenswert, das Abschlusspapier dieser Kommission auf genau diesen bisher in deutlicher Schieflage befindlichen Aspekt im Konfliktbereich zwischen Staat und Religion genauer zu untersuchen. Für Menschen, die solche "Richtungspapiere" öfter lesen, ist ein immer wiederkehrendes Muster erkennbar: Zunächst gibt es viel Prosa, in der grundsätzliche Standpunkte verankert, klare Positionen bezogen und Richtungen vorgeschlagen werden. Am Ende kommen, wenn man Glück hat, ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) oder Forderungen. - Was also sagt diese Abschlusspapier der "Religionskommission" im Allgemeinen und im Besonderen, wenn man es auf die Frage herunterbricht, wie sich die Grüne Partei zur Frage der medizinisch nicht indizierten Genitalverstümmelung an Kindern, der sogenannten "Beschneidung", nun endlich klar positionieren soll?

Die Kommission wollte keine "politische[n] und ethische[n] Debatten mit religiös-weltanschaulichem Bezug [...] führen. Genauso wenig war es Aufgabe der Kommission, in die inneren Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzugreifen [...]". Klingt vernünftig. Ist denn die Forderung religiöser Eltern, die Genitalien ihrer Kinder zu verstümmeln, eine ethische Debatte wert? Aus Sicht des Kölner Landgerichts 2012 war es eine Körperverletzung. Sind Körperverletzungen an wehrlosen Kindern eine ethische Debatte wert? Ist die Forderung mancher Religionsgemeinschaften, dass man die Genitalien von Kindern verstümmelt, eine ethische Debatte wert? Ist es gar eine innere Angelegenheit dieser Religionsgemeinschaften?

"Bündnisgrüne Politik ist Menschenrechtspolitik. Für bündnisgrüne Religionspolitik ist deshalb die Orientierung am Menschenrecht der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit maßgeblich. Sie muss in all ihren drei Dimensionen gesichert werden. Grundlegend ist zunächst die individuelle Religionsfreiheit. Sie ist gleichermaßen Freiheit zum Glauben [...] wie auch Freiheit vom Glauben, also das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu haben, zu pflegen oder auszuüben. Insbesondere diese Dimension ist in der Religionspolitik bislang meist vernachlässigt oder gar ignoriert worden. [...]" - Ein wichtiger Punkt wird hier festgehalten: Es gibt drei Arten von Religionsfreiheit: 1. das individuelle Recht auf Religion, 2. das individuelle Recht, nicht von Religion behelligt zu werden, 3. das kollektive Recht von Religionsgemeinschaften, ihren "Mitgliedern" das Ausleben von 1) zu ermöglichen. (Logisch konsequent wäre noch ein 4. Aspekt, nämlich das kollektive Recht von Religionsfreien, ihren Mitgliedern das Ausleben von 2), also ein Leben ohne Religion, zu ermöglichen.) Wenn man Grundrechte wie das hier beschriebene Recht auf Religionsfreiheit beschreibt, muss es für alle Menschen gleich gelten. Keine Religionsgemeinschaft darf bevorzugt werden, keinem Mensch darf Religion aufgezwungen oder er mit Zwang von Religion ferngehalten werden. Auch für Kinder gilt dies, da sie eine Teilmenge von "alle Menschen" sind (für die, die sich noch an Mengenlehre in der Grundschule erinnern).

Kann aber eine Religionsgemeinschaft, die von ihren erwachsenen Mitgliedern fordert, die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, dieses Recht aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ableiten? Wenn dem so wäre, würde das bedeuten, dass die Religion des einen Menschen Macht über den Körper eines anderen Menschen haben dürfte. Man muss nicht gleich an Scharia denken, um sich übelste Bilder auszumalen, wohin das führen könnte (und in einigen Ländern führt). Es müsste reichen, sich vorzustellen, dass Religionsgemeinschaften fordern könnten, dass man den eigenen Kindern ein religiöses Symbol in die Stirn einbrennt; ein Brandzeichen, ein Stigma, das zeigt: Du gehörst zu uns. Ist aber verboten, aus gutem Grund, wegen Körperverletzung. Oder dass man seine Kinder aus religiösen Gründen schlägt, um sie so zu züchtigen und zu rechtschaffen-frommen Menschen zu erziehen. Ah, Halt, geht leider nicht. Das Schlagen von Kindern ist in Deutschland seit 2000 verboten, dank maßgeblicher Beteiligung der Grünen im Bundestag. § 1631 BGB verbietet das. Weil Kinder eigene Rechte haben. Also Pech für die "Zwölf Stämme". Aber - und hier ist die Doppelmoral offensichtlich - das Verstümmeln männlicher Kindergenitalien wurde auch von der halben Grünen Bundestagsfraktion am 12.12.12 gutgeheißen. Seitdem gibt es das offensichtlich verfassungswidrige "Beschneidungsgesetz", § 1631d BGB, ein Fremdkörper im deutschen Rechtssystem.

Kinder schlagen - nein,
Kinder brandmarken - nein,
Kindergenitalien verstümmeln - ja.

"Bündnisgrüne Politik ist Freiheitspolitik. Eine lebendige Demokratie und ein funktionierender Rechtsstaat sind Voraussetzungen politischer Freiheit. [...] In diesem Sinne gehen wir auch mit den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften um. Sie können eine wichtige Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt [...] sei. Voraussetzung ist, dass sie die Grundprinzipien der Verfassung achten, sich dem öffentlichen Diskurs stellen, eigene Ansichten nicht verabsolutieren und insofern nicht fundamentalistisch agieren." - Das ist eine löbliche Klarstellung seitens der Grünen. Haben wir nicht in der Beschneidungsdebatte immer wieder von Religionsvertretern zu hören bekommen, dass die "Beschneidung" unverhandelbar sei? Wurde nicht jede sachliche Kritik und jedes Infragestellen eines Rechtsanspruchs von religiösen Eltern und Religionsgemeinschaften, wehrlosen Kindern die Genitalien zu verstümmeln, gleich mit der Antisemitismuskeule beantwortet? Verkehrte Welt. Auch bei den Grünen?

"Ziel bündnisgrüner Religionspolitik ist es, die Glaubensfreiheit in allen drei Dimensionen zu sichern, Gleichbehandlung und Pluralität zu verwirklichen und Diskriminierung zu verhindern. [...] Dafür braucht es einen selbstbewussten, säkularen und aktiven Staat im Gegenüber zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften." - Wo ist die Gleichbehandlung, wenn § 1631d BGB Abs. 2 sogar noch ein Sonderrecht für religiöse Beschneidungen enthält? Es gibt auch positive Diskriminierung, die hier in Gesetzesform gegossen wurde. Wo ist die Gleichbehandlung von Kindern, wenn Mädchen seit 2013 mit § 226a StGB vor Genitalverstümmelungen geschützt werden, Jungen aber seit dem 12.12.12 durch das "Beschneidungsgesetz" nicht? Haben Kinder überhaupt eine Religion? Und wenn nicht - was bedeuten dann verstümmelte Genitalien anderes als ein Stigma?

"Der säkulare Staat muss den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber neutral sein [...]. Er darf sich nicht mit einer Religion oder Weltanschauung identifizieren und auch nicht eine von diesen bevorzugt behandeln. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstordnungs- und -verwaltungsrecht. [...] Allerdings gilt dieses Recht nicht unbeschränkt, sondern muss mit anderen Grundrechten bzw. den Grundrechten Anderer ausgeglichen werden [...]." - Das "Beschneidungsgesetz" gab sich alle Mühe, den Religionsbezug zu verschleiern, hat es aber nicht geschafft. Daher ist diese hehre Forderung der Kommission zu begrüßen, dass Grüne endlich dafür einstehen, dass es keine Ungleichbehandlung von Religionen geben darf. Also wäre § 1631d Abs. 2 als nächstes abzuschaffen. Der Hinweis, dass auch die kollektive Religionsfreiheit nicht unbeschränkt gilt, ergibt sich aus Art. 140 Grundgesetz, und es ist zu begrüßen, dass die Kommission dies hier nochmal explizit klarstellt. Nicht gesagt ist mit dem Vorgenannten, ob der Kommission damit klar ist, dass das Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften ihnen kein Recht geben darf, ihre erwachsenen Mitglieder aufzufordern, deren Kinder genital zu verstümmeln. Tatsächlich muss also auch § 1631d Abs. 1 abgeschafft werden, da er Eltern auch ohne religiöse Ansprüche das Recht eingeräumt hat, die Genitalien ihrer (männlichen!) Kinder zu verstümmeln - aus beliebigen Gründen, versteht sich.

"Wir wollen mit unseren Reformvorschlägen Menschenrechte gewährleisten, Freiheit ermöglichen und Pluralität verwirklichen. [...]" - Da bin ich aber mal gespannt, wie das im Abschlusspapier konkret für den Schutz von Kindern aussieht.

Im Kapitel "Die Rechte des Individuums auf Anerkennung, Entfaltung und Teilhabe" liest sich das doch schon mal ganz prima:

"Im Mittelpunkt einer menschenrechtsorientierten Religions- und Weltanschauungspolitik muss die Förderung der persönlichen Freiheit stehen. Primär ist das Individuum Subjekt und Träger des Grundrechts auf positive wie negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Der Staat muss den Rahmen gewährleisten, in dem sich Menschen selbstbestimmt in religiösen und weltanschaulichen Fragen orientieren, ihre Überzeugungen im Alltag ohne Diskriminierung leben und - wenn sie das möchten - sich in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft organisieren können. Dabei ist selbstverständlich auch die Freiheit des Individuums zu garantieren, sich von Herkunftstraditionen der eigenen Familie oder Gemeinschaft zu distanzieren, sich gegenüber solchen Tradition[en] gleichgültig zu verhalten oder sie kritisieren zu können." - Klasse, genau im Tenor der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder sind Rechtssubjekte und haben das Recht, frei über ihren Umgang mit Religion umgehen zu können. Nur, wie macht das ein Mensch, dem schon kurz nach der Geburt oder in der Kindheit, ohne dass er sich wehren konnte, die Genitalien verstümmelt wurden, die ihn täglich daran erinnern, dass er das Stigma der Religionsgemeinschaft seiner Eltern trägt? Denkt das Abschlusspapier diesen Gedanken zuende? Lesen wir weiter ...

"Staatliches Handeln muss den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen und bei Traditionen hinterfragen, ob sie heute noch unverändert Berechtigung haben oder für Individuen eine Beeinträchtigung ihrer Freiheiten darstellen können." - Sehr gut. Geht es hierbei vielleicht auch um "Beschneidung"? Oh, nein, es geht um Trauerrituale, die der Kommission bisher zu Christentum-lastig sind. Ist auch wichtig, aber nicht Thema meiner Untersuchung.

"Radikale Weltsichten, die nur ihre eigene Sichtweise für wahr erkennen und sich dieser nicht entsprechenden Argumenten gegenüber als änderungsresistent erweisen, kennen wir nahezu von allen Religionen und Weltanschauungen. Das Auftreten mit einem solchen Absolutheitsanspruch steht im Konflikt mit dem gleichberechtigten Zusammenleben in einer Gesellschaft der Vielfalt und kann damit aus Grüner Sicht nicht ohne Widerspruch hingenommen werden." - Dem ist nichts hinzuzufügen.

"In dem Augenblick, in dem die Absicht erkennbar wird, den demokratischen Rechtsstaat, Angehörige der eigenen Gemeinschaft oder anderer gesellschaftlichen Gruppen zu schädigen [...], muss der Staat eingreifen. [...]" - Ja, das Wächteramt des Staates gem. Art. 6 Grundgesetz hätte das sog. "Beschneidungsgesetz" schon 2012 verhindern müssen, denn ohne Zweifel ist Genitalverstümmelung eine Schädigung des Körpers. Es wird also Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, um dieses Ungesetz abzuschaffen, falls der Bundestag seinen Fehler nicht einsieht.

"Niemand darf wegen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden." - Solche kurzen, unteilbaren Sätze sind immer hervorragend geeignet als Lackmustest für die eigene Standortbestimmung. Wenn man zu dieser fast schon Eidesformel des Abschlusspapiers steht, muss sie überall gelten, für jeden Menschen. Auch für Kinder? Auch für Kinder.

"Die Definitionshoheit über die Zugehörigkeit zu einer Religion sowie Art und Weise der eigenen religiösen Praxis obliegt jeder und jedem Einzelnen und kann nicht von Dritten bestimmt werden." - Ja, genau. Erklärt die Kommission das auch einem acht Tage alten Säugling, dessen Lungenflügel fast platzen beim Schmerzgeschrei, wenn ihm ohne Betäubung die mit der Eichel noch fest verwachsene Vorhaut abgerissen und abgeschnitten wird? Vermutlich nicht nötig, da die meisten Säuglinge bei der Prozedur eh in Schockstarre fallen und sich erst Tage später soweit wieder erholt haben, dass sie wieder einigermaßen normal stillen können. - Erklärt die Kommission das auch einem sechsjährigen Jungen, der unter dem Vorwand einer Urlaubsreise ins Heimatland seiner Eltern gebracht wird, um dort von einem "netten Onkel" ohne Narkose genitalverstümmelt zu werden? Der von dem Tag an weiß, dass seine Eltern ihn belogen haben, dass Dritte über ihn Macht haben und er sich niemals körperlich von der ihm so aufoktroierten Religion wird befreien können?

"Harter Schnitt", sagt man beim Film, wenn man ohne Überleitung zu einem neuen Aspekt kommt. Nach vielen weiteren Seiten, in denen sich die Kommission absolut zustimmungsfähig über viele Ungerechtigkeiten, Schieflagen und Probleme im Konfliktbereich von Staat und Religion auslässt, kommt das Papier ganz am Ende zum Kapitel "V - Verfahren für Umgang mit ethischen Grundsatzfragen", in dem es zunächst abstrakt und lobenswert über solche Fragen philosophiert, um dann endlich noch den Abschnitt "Beschneidung" anzusprechen, wohl wissend, dass ein komplettes Verschweigen dieses Themas das ganze Papier ad absurdum geführt hätte, da Claudia Roth ja alle Anträge zur "Beschneidung" schon im November 2012 auf diese Kommission verwiesen hatte.

Das Thema der männlichen Genitalverstümmelung, das im gesamten Papier immer ohne Anführungszeichen mit dem beschönigenden Euphemismus "Beschneidung" bezeichnet wird, als eine ethische Grundsatzfrage anzusehen und einzuordnen, ist schon delikat. Ist es für die Kommission ernsthaft eine ethische Grundsatzfrage, ob es erlaubt sein soll, wehrlosen Jungen aus beliebigen Gründen gesunde, wichtige Körperteile zu entfernen, die nicht nachwachsen können und nachgewiesenermaßen zu deutlichen Einschränkungen führen? Sollte es analog für die gesamte Grüne Partei auch eine ethische Grundsatzfrage sein, ob man Mädchen dasselbe antut? Ist es für die Grünen eine ethische Grundsatzfrage, ob man Pferde brandmarkt, Schweineschwänze abschneidet, männliche Hühnerküken schreddert? Eine irreversible Körperverletzung an wehrlosen Kindern soll für Grüne ernsthaft eine ethische Grundsatzfrage sein? Das kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen.

"Wir brauchen eine sachliche, kultursensible Diskussion ohne Ressentiments." - Gegen sachliche Diskussionen hat kein Mensch etwas, aber der von der Kommissionsvorsitzenden Bettina Jarasch schon im Dezember 2015 aufgebrachte Begriff der "kultursensiblen Diskussion" im Zusammenhang mit der männlichen Genitalverstümmelung wirft ja offensichtlich alles über den Haufen, was das Papier argumentativ bis hierhin aufzubauen versucht hat. Es war auch Jahrtausende über "Kultur", Menschen zu steinigen, als Sklaven zu halten, Frauen in der Ehe zu vergewaltigen, Kleinkinder arbeiten zu lassen, Andersdenkende zu verbrennen oder sonstwie "kultursensibel" hinzurichten. Eine irreversible Körperverletzung wie die Genitalverstümmelung bei wehrlosen Jungen soll "kultursensibel" betrachtet werden? Vielleicht meint der Begriff Jaraschs ja gar nicht die jüdische und muslimische "Kultur" der Genitalverstümmelung bei wehrlosen Kindern, sondern die entsprechende "Kultur" der altchristlichen Kopten. Oder die "Kultur" der Anhänger des Cornflakes-Erfinders Kellogg, der sie zur Verhinderung der Selbstbefriedigung empfahl (bei Jungen durch unbetäubte "Beschneidung", bei Mädchen wirke Säure ganz hervorragend)? Seit wann haben wir in einem aufgeklärten, säkularen Staat Körperverletzungen an Wehrlosen als Teil einer Kultur sensibel zu betrachten? - Ach ja: Seit 2012.

"Die Gegner der generellen Strafbarkeit der (religiös begründeten) Beschneidung minderjähriger Jungen sahen den Eingriff bei Einhaltung medizinischer, hygienischer und anästhetischer Standards und bei Einwilligung der Eltern als gerechtfertigt an und als Verwirklichung des Rechtes des Kindes, seiner Religion gemäß zu leben, das durch das elterliche Recht auf religiöse Erziehung verwirklicht wird." - Würden die Grünen diesem hier formulierten Standpunkt auch nur eine Minute zustimmen, wenn ich das Wort "Jungen" hier durch "Mädchen" ersetzen würde? Nein, würden sie nicht. Hier zeigt sich ein Paradebeispiel für Doppelmoral. - Würden die Grünen tatsächlich ernsthaft zustimmen, dass das elterliche Erziehungsrecht (das in erster Linie eine Fürsorgepflicht ist) so weit gehen darf, den Körper ihres Kindes dauerhaft zu schädigen? Wie wäre es beim Schnüren von Füßen (früher in China sehr beliebt), oder beim Abschneiden von Kinder-Ohrläppchen aus irgendwelchen religiösen oder hygienischen Überzeugungen der Eltern?

"Wir schlagen vor, das Gesetz vom 12.12.2012 nach einer Frist von 5 Jahren zu evaluieren. [...] Ziel der Evaluation ist es zu überprüfen, ob das Gesetz umfassend angewendet wird, ob es hinreichend sicherstellt, dass der medizinisch nicht indizierte Eingriff so schonend und altersgemäß wie möglich ausgeführt wird, und ob sich in der Praxis ggf. Regelungslücken gezeigt haben. Aus dem Bericht sind Schlussfolgerungen zu ziehen unter Einbeziehung der Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen sowie Vertreter*innen der jüdischen und muslimischen communities. [...]" - Hier endlich, im allerletzten Abschnitt des Abschlusspapiers ist die Katze aus dem Sack. Man ist geneigt, zu sagen, dies sei ja wohl das Letzte. Ein Gesetz, dass es Eltern erlaubt, ihren (männlichen!) Kindern gesunde, wichtige funktionale Körperteile abzuschneiden, soll nach all den zuvor getroffenen, völlig richtigen Feststellungen zum Verhältnis von Staat und Religion nicht wieder abgeschafft, sondern nur überprüft werden? Und zwar dahingehend, ob die Genitalverstümmelungen "so schonend und altersgemäß wie möglich" ausgeführt werden? Was genau versteht diese Kommission unter einer "altersgemäßen Genitalverstümmelung"? Was genau ist daran "schonend", einem acht Tage alten Säugling, bei dem keine Narkose oder Schmerzmittelgabe wirksam sein kann, ohne gleich sein Leben zu gefährden, einen gesunden Körperteil, nämlich die zu diesem Zeitpunkt in aller Regel noch fest mit seiner Eichel verwachsene Vorhaut, vom Leibe zu reißen? Wie will die Evaluation mit im Jahre 2017 vielleicht fünf Jahre alten Betroffenen reden? "Na, Kleiner. Und, ist beim Sex alles okay bei Dir? War doch nicht so schlimm, oder? Pipi machen geht prima, oder?"

Das "Beschneidungsgesetz" ist nicht zu evaluieren, sondern es ist die Regelungslücke und gehört schleunigst abgeschafft, zum Schutz aller Kinder in Deutschland vor religiöser Indoktrination und Brandmarkung und zum Schutz aller Kinder in Deutschland vor Elternwillkür.

Liebe Grüne, fangt bei der "Beschneidungsdebatte" endlich an, vom Kind her zu denken!

Link: Das Abschlusspapier der "Grünen Religionskommission".

Eine Untersuchung des Abschlusspapiers der Kommission »Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat« von Bündnis 90/Die Grünen

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