In seinem Urteil zur Klage auf Zugang zu Diensttelefonnummern des Jobcenters, wies das Verwaltungssgericht in seiner Begründung auf folgendes hin:
Der Beklagte ist in diesem Fall das Jobcenter. Ebenso wies das Gericht im Urteil auf folgendes hin:
"Es spricht nichts dafür, dass die Funktionsfähigkeit einer Behörde bei Bekanntgabe der dienstlichen Telefonnummern infrage gestellt wäre, insbesondere, dass die Arbeit einer ganzen Behörde lahm gelegt wird, wenn ihre Mitarbeiter direkt telefonisch erreichbar sind. Die telefonische Kommunikation mit dem Bürger ist selbst Teil behördlicher Aufgabe. Es ist Ausdruck modernen staatlichen Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beiden Richtungen unmittelbar sicherzustellen."
Zur Begründung bezog sich das Gericht, was für manche etwas seltsam erscheinen mag, auch auf Die Heilige Schrift, 1. Mose 11, Verse 1, 7-9:
"7 Wohlauf, lasst uns herniederfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass keiner des andern Sprache verstehe!
8 So zerstreute sie der HERR von dort in alle Länder, dass sie aufhören mussten, die Stadt zu bauen.
9 Daher heißt ihr Name Babel, weil der HERR daselbst verwirrt hat aller Länder Sprache und sie von dort zerstreut hat in alle Länder."
Es sind seltsame Zeiten, wenn ein deutsches Gericht die Bibel zitiert und eine für den Bund arbeitende Einrichtung nicht als Behörde oder Bundeseinrichtung erkennt. Noch seltsamer sind die Zeiten, in denen so ein Urteil nullkommagarkeine Implikationen zeitigt für diejenigen, die auf Gedeih und Verderb finanziell abhängig sind von einer sich den "Touch" einer Behörde gebenden Einrichtung.
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