Als die Frauenministerin vor gut einem Jahr ihr Aktionsprogramm "Frau und Beruf" vorstellte, erhielt sie für zwei ihrer Lieblingsforderungen Schützenhilfe von ungewohnter Seite: Ausgerechnet die vier großen Wirtschaftsverbände wiesen in ihrer Stellungnahme auf die bestehenden Defizite bei der Kinderbetreuung und das mangelnde Angebot an Ganztagsschulen hin. "Beide Ansätze könnten wesentlich bei Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern helfen," mahnten die Vertreter - sprachlich holprig, aber in der Sache richtig.
Regulierte Selbstregulierung
Es war allerdings der einzige Punkt des zwölfseitigen Papiers, in dem sich ihre Forderungen mit denen der Ministerin trafen. Sobald es nämlich darum geht, die Unternehmen ihrerseits in die aktive Gleichstellungspolitik einzubinden, stößt Christine Bergmann mit ihren Vorstellungen auf deutlich weniger Gegenliebe. Besonders seit sie im letzten Herbst die Eckpunkte des geplanten Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft vorstellte, laufen die Verbandsoberen Sturm. Und das offensichtlich mit Erfolg: Davon, dass die längst überfällige und im Koalitionsvertrag beschlossene Gesetzesinitiative nur "ein neues Beispiel für die Regulierungswut der Bundesregierung" sei - so Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt -, scheinen sie mittlerweile auch den Kanzler überzeugt zu haben. Der jedenfalls verkündete Anfang April vor Unternehmern, er vertraue "weiter auf die Bereitschaft der Betriebe zur Selbstverpflichtung" und glaube nicht, dass für jedes Problem gleich ein Gesetz her müsse.
Eine glatte Absage an das gleichstellungspolitische Reformprojekt, fürchtete der Deutsche Frauenrat und lud vergangene Woche zur Mobilisierung nach Berlin. Die Einwände gegen den von der Expertinnengruppe entwickelten Gesetzentwurf sind, so stellte die ehemalige hessische Frauenministerin Heide Pfarr in ihrem Eingangsvortrag klar, wenig stichhaltig: "Es gab in der Tat bürokratische Vorschläge mit sehr detaillierten Regelungen für die Unternehmen und behördlichen Zwangsmaßnahmen. Das gilt aber gerade nicht für den aktuellen Entwurf," betonte sie.
Statt dessen hat sich die Expertinnenkommission für ein Konzept regulierter Selbstregulierung entschieden. Danach weist das Gesetz lediglich gleichstellungsrelevante Handlungsfelder aus, auf denen die Betriebe innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne - im Gespräch sind zwei Jahre - aktiv werden müssen. Vorgegeben ist, gestaffelt nach Anzahl der MitarbeiterInnen, die Zahl der zu bearbeitenden Felder; die Entscheidung, welche Maßnahmen die Unternehmen bei der Umsetzung ergreifen, liegt in dieser ersten Phase allein bei ihnen.
Wer sich also mit Inkrafttreten des Gesetzes die Erhöhung des Frauenanteils auf die Fahne schreibt, muss selbst entscheiden, ob er bei der Ausbildung, der Anwerbung geeigneter Kandidatinnen, der gezielten Weiterqualifikation und Beförderung von Mitarbeiterinnen oder überall gleichzeitig ansetzen muss, um die eigenen Zielvorgaben zu erfüllen. Das ist insofern klug, als die betrieblichen Akteure damit in die Pflicht genommen werden, eigene Konzepte zu entwickeln. Gleichzeitig sind die im Entwurf ausgewiesenen Handlungsfelder so ausgewählt, dass dazu bereits eine Vielzahl erprobter Lösungsansätze auf dem Tisch legt - von Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung über die betriebliche Umsetzung des Lohngleichheitsgebotes bis hin zu unterschiedlichen Modellen für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit.
Vorbilder, die Schule machen sollten
Eines der Unternehmen, die in den letzten sieben Jahren gleich fünfmal für ihre "auf Chancengleichheit ausgerichtete Personalpolitik" prämiert wurden, ist die Comet Computer GmbH in München. Dass gerade frauenfreundlich arbeitende Unternehmen ein hohes Interesse an dem geplanten Gleichstellungsgesetz haben, machte die Firmensprecherin Marianne Pfister in ihrem Vortrag deutlich. Mit Teilzeitjobs auch für Projekte verantwortliche MitarbeiterInnen, flexibel wählbaren Eltern- und Arbeitszeiten und einer firmeneigenen Hausaufgaben- und Ferienbetreuung bietet die mittelständische Firma, die mit rund sechzig MitarbeiterInnen technische Dokumentationen entwirft, vor allem Müttern einen idealen Arbeitsplatz. Die paradoxe Folge: Weil ihre ebenfalls qualifizierten Ehemänner derweil bei traditionellen Großunternehmen Karriere machen, sind es im Regelfall die Comet-Mitarbeiterinnen, die zu Hause bleiben, wenn die Kinder krank sind. "Wir als kleiner Betrieb können dann sehen, wie wir das managen", ärgert sich die Firmensprecherin, "das wurmt uns schon, dass die Großen sich da so drücken".
In der Tat ist es mit der viel beschworenen Freiwilligkeit der Großunternehmen in Sachen Gleichstellung nicht weit her. Das erklärte in Berlin auch Traudel Klitzke von VW, das als bislang einziges deutsches Großunternehmen die Gesetzesiniative der Ministerin begrüßt (siehe Interview). Umfassende Frauenförderprogramme wie sie dort praktiziert werden, sind bislang die Ausnahme, auch wenn der große Widerhall, den sie in den Medien finden, nur allzu häufig darüber hinweg täuscht. So haben sich der bundesweiten Unternehmensiniative "Forum Frauen in der Wirtschaft" bis heute ganze achtzehn Großunternehmen angeschlossen, um laut Eigenwerbung "Synergieeeffekte für die Chancengleichheit in der Privatwirtschaft" zu nutzen. Das Total E-Quality-Prädikat für mehr Chanengleichkeit im Betrieb, das Arbeitgeber-Präsident Hundt so gerne ins Spiel bringt, bekamen seit Mitte der neunziger jahre gerade mal 60 der drei Millionen deutschen Unternehmer.
Letzteres indes könnte sich, wenn sich die Kommission mit ihrem Entwurf durchsetzt, schnell ändern. Ausgehend von den Erfahrungen der amerikanischen affirmative action plans (siehe Kasten) schlagen die Expertinnen vor, die Vorlage des Audits künftig zur Voraussetzung für die Bewerbung um öffentliche Aufträge zu machen. Was die Wirtschaftsverbände vehement als Einführung "sachfremder Aspekte" in die Auftragsvergabe geißeln, ist für Heide Pfarr nicht nur ein äußerst probates, sondern auch naheliegendes Mittel: "Der Staat gibt jedes Jahr Milliarden für Aufträge an private Unternehmen aus - da wird er doch noch fragen dürfen, wie es die Bewerber mit der Rechtstreue halten", stellte sie bei der Veranstaltung des Deutschen Frauenrates nüchtern fest.
Zumal es beim Gleichstellungsgesetz nicht um irgendeine Lappalie geht: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin", heißt es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Ein Gesetz, das die Gleichstellung von Frauen in der privaten Wirtschaft wirksam förderte, wäre ein längst überfälliger Schritt dazu.
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