Noch kurz vor der Bundestagswahl versprechen die darin involvierten Parteien mit markigen Worten den Wählern das Blaue vom Himmel. Viele von ihnen fallen leider wie so oft darauf herein und sind nach der Wahlentscheidung natürlich enttäuscht und wütend, genau eben diesen Politikern auf den Leim gegangen zu sein.
Man bezeichnet die Spitzenpolitiker auch schon mal als „Menschenfischer“ und würde man dies negativ auslegen, „verführen“ sie die Bürger (Wähler) ihnen ihre Stimme zu geben, welches der Bürger jedoch - handelt es sich um eine Bundestagswahl – nur alle vier Jahre die Möglichkeit besitzt, in den demokratischen Prozess überhaupt mit eingreifen zu können.
Der Wähler (Bürger) merkt eben manchmal doch zu spät, welchem Politiker er seine Stimme gegeben hat und hat er sie erst einmal vergeben, kann der Wähler auch keine zweite mehr beantragen. Es verhält sich ähnlich wie beim Lotto: Meistens kreuzt die Tipper die falschen Kästchen mit den Zahlen an und bei der Ziehung der Lottozahlen sind sie wie immer nicht dabei, was eine gehörige Portion Frust bei denen auslöst.
Da hat es der Wähler bezüglich der Bundestagswahl jedoch um vieles leichter. Es kostet ihm keinen einzigen Cent wählen zu können, so kann es sich der Staatsapparat natürlich nicht erlauben eine Gebühr für das Wählerhalten der Bürger zu entrichten.
Außerdem würde eine Gebürenverordung für die Wähler die Wahlbeteiligung vermutlich drastisch sinken lassen, was sicher niemand so haben will, weder die zu wählenden Politiker, noch das gemeine Wahlvolk.
Wird das Volk zum Wählen etwa verführt?
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