Das Handy als Fußfessel

Vorratsdaten Millionen von Handydaten werden im Zuge polizeilicher Funkzellenabfragen gespeichert – für die Ewigkeit. Diese großflächige Dauerüberwachung muss gestoppt werden

Eine große Anfrage der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag zeigt das erschreckende Ausmaß staatlich angeordneter Ortung über Handy-Funkzellen. Millionen Handynutzer sind allein in Schleswig-Holstein betroffen. Die Rot-Grüne Landesregierung sieht es als nicht erforderlich an, die Bürger zu informieren, wenn sie in eine Abfrage geraten sind. Das sehen die Piraten anders, denn statistisch betrachtet ist jeder Bürger des Bundeslands in den letzten Jahren unwissentlich ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Das System der geheimen Funkzellenabfragen macht damit jedes Smartphone zur potentiellen elektronischen Fußfessel.

Das mobile Endgerät ist für viele ein ständiger Begleiter. Ohne die Funkzellen auf den Dächern wären unsere elektronischen Stützen weitgehend wertlos. Sie wählen sich regelmäßig in Funkzellen der direkten Umgebung ein, um SMS zu empfangen, Mails abzurufen oder einfach nur zu telefonieren. Dieser digitale Händedruck zwischen unseren Endgeräten und der nächsten Funkzelle findet jeden Tag vollautomatisch hunderte Male statt. Auf dem Weg zur Arbeit sagt unser Smartphone zu dutzenden Funkzellen „Hallo“, an denen wir vorbeifahren. Wer Zugriff auf Funkzellendaten hat, kennt den Standort von Handynutzern. Die Betreiber von Funkzellen wissen, wer sich in ihrem Bereich bewegt und mit wem die Geräte im Einzugsgebiet kommunizieren. Wenn diese Daten systematisch gesammelt werden, entstehen Bewegungsprofile.

Die Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass durch die verpflichtende Speicherung jedes Kontakts zwischen Funkzelle und unserem Endgerät von uns allen ein sechsmonatiges Bewegungsprofil erstellt wird. Doch wer meint, ohne Vorratsdatenspeicherung seien wir vor staatlichen Fußfesseln geschützt, der irrt. Staatliche Behörden greifen über die Anbieter auf Standortdaten zu, indem sie gerne mal bei einer Funkzelle in Tatortnähe alle verfügbaren Daten abgreifen und diese oft jahrelang speichern - auch wenn das eigentliche Verfahren längst beendet wurde. Betroffen sind dabei jedes Mal alle, die sich im Radius der jeweiligen Funkzelle bewegt haben: Auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit, zum Anwalt, zum Arzt oder zum Freund.

Eine große Anfrage der Piratenfraktion Schleswig-Holstein deckt nun auf, dass seit 2009 bei über 850 Funkzellendurchsuchungen durch Behörden Millionen Anschlüsse betroffen waren. Eine Auswertung von nur 129 Anfragen, bei denen überhaupt Zahlen der Betroffenen vorliegen, ergibt bereits 2 Millionen ausgeforschte Handynutzer in einem Bundesland mit 2,8 Millionen Einwohnern. Mit den vielen Abfragen, zu denen keine Zahlen vorgelegt wurden, dürfte die Dunkelziffer der Betroffenen weitaus höher liegen. Dabei stellte sich heraus, dass ganze Viertel in der Landeshauptstadt Kiel für einen Monat lang dauerüberwacht wurden. Es gab Überwachungsmaßnahmen, bei denen mehr als 100.000 Anschlussinhaber auf einmal betroffen waren. Abfragen, die sich über Tage und Monate erstrecken sind keine Ausnahme. Hier wird somit keinesfalls eine Momentaufnahme in Tatortnähe abgefragt. In der Praxis wird bei der Funkzellenabfrage eine versteckte Vorratsdatenspeicherung und Dauerüberwachung betrieben.

Dabei ist dieses Ermittlungswerkzeug hochgradig ineffektiv, wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Piratenfraktion hervorgeht. Nicht einmal jede 20. Abfrage hat auch zu einer Verurteilung geführt. Die Abfragen wurden in vielen Fällen ins Blaue hinein getätigt, ohne dass überhaupt Zeugen verhört wurden oder klar ist, ob der gesuchte Täter ein Mobiltelefon mitgeführt hat. Bei vielen Anfragen liegt zudem keine ordentliche Dokumentation über die Grundrechtsübergriffe der Polizei vor oder die Zahlen widersprechen sich. Fälle, in denen mehr Anschlüsse als Datensätze angegeben werden, machen allein technisch keinen Sinn, da jeder abgefragte Anschluss auch einen Datensatz nach sich zieht. Millionen abgefragte Verbindungsdaten bleiben auch Jahre nach Einstellung des Verfahrens gespeichert. Die Betroffenen werden zu keinem Zeitpunkt über die Erfassung ihrer Daten durch die Polizei informiert. Laut Rot-Grüner Landesregierung sei eine Benachrichtigung der Millionen Betroffenen nicht notwenig. In der Antwort auf die Anfrage der Piratenfraktion heißt es von Seiten der Landesregierung: "Danach kann die Benachrichtigung einer Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat."

Dabei wäre dies über SMS ohne weiteres möglich, schließlich liegen die Anschlussnummern alle vor. Gerade in Zeiten von Datenskandalen besteht von Seiten der Bürger sehr wohl ein Interesse daran informiert zu werden, welche Behörde welche Daten von uns erhebt und speichert. Durch eine Unterlassung der Benachrichtigung ist es erst möglich, dass derartige Massenüberwachungsmaßnahmen unentdeckt bleiben. Eine verbindliche und verpflichtende Benachrichtigung der Betroffenen sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn nur wer über einen Übergriff informiert wird, kann sich rechtlich dagegen wehren. Weiterhin zeigen die Daten zu Funkzellendurchsuchungen in Schleswig-Holstein, dass eine systematische Kontrolle durch Datenschutzbehörden fehlt und geltendes Recht regelmäßig durch Ermittlungsbehörden übergangen wird. Eine systematische Überprüfung nach Landes- und Bundesdatenschutzgesetz fand laut Landesregierung nie statt. In Berlin, wo der Landesdatenschutzbeauftragte die Behörden geprüft hat, zeigte sich, dass gesetzliche Vorgaben zur Protokollierung, Erfassung der Daten und Löschfristen systematisch ignoriert wurden. Die Datensammlungen sind zu zu billig, zu einfach und werden regelmäßig von Richtern abgesegnet, ohne zu prüfen, ob es verhältnismäßig ist oder die Daten für die Ermittlungen notwendig sind.

Das Gesetz sieht eine Abfrage von Funkzellen nur dann vor, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen erschöpft wurden. Nun fanden sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Berlin sogar Abfragen statt, ehe Zeugen überhaupt verhört wurden. Der Richtervorbehalt ist durch die Überlastung der Justiz faktisch zum Papiertiger geworden, wenn Beantragte Maßnahmen ohne intensive Prüfung durchgewunken werden, weil eine Ablehnung mehr Arbeitsaufwand nach sich zieht, als eine Genehmigung der Abfrage. Hier brauchen wir dringend eine grundlegende Reform, damit Entscheidungen für die Grundrechte nicht länger strukturell benachteiligt werden. Diese großflächige Dauerüberwachung ist grundsätzlich unvereinbar mit unseren Grundrechten und muss gestoppt werden. Bundesweit ist ein eindeutiger Trend zu zügellosen Datensammlungen zu beobachten. In Berlin kam im letzten Jahr heraus, dass auch dort längst Millionen Anschlussinhaber betroffen sind. In Dresden wurde 2011 die jährliche Großdemonstration gegen Nazis über zugehörige Funkzellen vollständig durch die Polizei gerastert. Eine konsequente Lehre aus diesen ständigen Übergriffen wäre die Streichung der Funkzellenabfrage aus der Strafprozessordnung, denn die derzeitigen Kontrollstrukturen greifen offensichtlich nicht. Ins Raster fallen bei diesem Instrument immer unbeteiligte Bürger, die einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Millionen von Datensätzen liegen derzeit in den Datenbanken der Polizeibehörden, aber auch bei den Telefonanbietern selbst, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden. Gegen die illegale Vorratsdatenspeicherung der Anbieter läuft bereits eine Klage, die Aussicht auf Erfolg hat. Es besteht keine Notwendigkeit für die Anbieter die Bewegungsdaten ihrer Nutzer systematisch auf Vorrat zu speichern. Dafür gibt es ein reales Missbrauchspotential, wenn das Handy zur elektronischen Fußfessel wird. Was wir brauchen, ist eine Aufarbeitung der bereits begangenen Grundrechtseingriffe und den politischen Willen Konsequenzen aus der schleichenden Ausweitung der Überwachung durch Polizei und Geheimdienste zu ziehen. Ohne einen starken Datenschutz und einer klaren Absage an die Rasterfahndungsmentalität und den Datensammelfetisch wird dem Rechtsstaat nach und nach das Fundament entzogen. Die Unschuldsvermutung befindet sich auf dem Rückzug. Wer unwissentlich jederzeit in eine unsichtbare digitale Rasterfahndung gelangen kann, wird zum gläsernen Bürger. Dabei geben uns neue technische Möglichkeiten vielmehr die Chance, einen transparenten und nachvollziehbaren Staat zu schaffen, in dem wir mehr Rechte und Chancen auf Mitbestimmung und Zugang zu Information haben und nicht weniger. Statt einer schrittweisen Entmündigung wollen wir Piraten Technik für das Empowerment der Bürger nutzen. Nur so können wir einer drohenden Totalüberwachung all unserer Lebensbereiche durch den Staat den Riegel vorschieben.

Katharina Nocun ist seit Mai 2013 politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland

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