Während Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei TTIP verbal auf Distanz geht, hält er an dem europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA unbeirrt fest. Nach dem Präsidium der Partei hat nun auch der SPD-Vorstand einem vorläufigen Inkrafttreten des Abkommens zugestimmt. Dabei ist CETA bei den Sozialdemokraten hoch umstritten. In Bayern verkündete die SPD wenige Tage nach der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren gegen CETA, die an nur einem Tag alle Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens zusammenbrachte, man sehe das Abkommen nun auch kritisch. Auf dem Parteikonvent der SPD am 19. September dürfte es daher hoch hergehen. Und es gibt gute Gründe für den Widerstand gegen CETA.
Die EU-Kommission schwärmt von CETA gern als dem „Goldstandard“ unter den Handelsabkommen. Fakt ist aber: CETA sieht einen Streitschlichtungsmechanismus zwischen Investoren und Staaten außerhalb des normalen Rechtssystems vor. Derartige Klauseln in Handelsabkommen drängten einst Industrienationen Entwicklungsländern mit der Begründung auf, deren unsichere rechtliche und politische Situation erschwere Investitionen. Seitdem wurden immer mehr solcher Abkommen geschlossen.
In Deutschland sind im vergangenen Jahr insgesamt eine halbe Millionen Menschen gegen TTIP und CETA auf die Straße gegangen. Daraufhin versuchte die EU-Kommission, zu beschwichtigen und die umstrittenen Investor-Staat-Klagen zu reformieren. Im Gegensatz zu privaten Schiedsgerichten sollen die Richter beim Investitionsgericht von CETA nun von den Regierungen der EU und Kanadas und nicht von den Streitparteien selbst ernannt werden. Ebenso werden Berufungen erlaubt. Fundamentale Bedenken gegen das System an sich werden damit jedoch nicht ausgeräumt. Es bleibt bei einem parallelen Rechtsweg, der nur Investoren offensteht. Bürger und Regierungen können dort nach wie vor nicht gegen Unternehmen klagen.
Ebenso wie TTIP enthält der Vertragstext von CETA zudem zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, auf die sich Investoren berufen können – wie etwa jenen der „gerechten und billigen Behandlung“ oder jenen der „legitimen Erwartungen“. Was sind rechtlich betrachtet „legitime Erwartungen“? In Kombination mit Investitionsgerichten könnten sich diese als tickende Zeitbombe erweisen, befürchten Kritiker. Bereits die Klageandrohung kann Regulierungen zum Umwelt- oder Verbraucherschutz frühzeitig einen Riegel vorschieben.
Welch paradoxe Blüten Investor-Staat-Klagen produzieren, zeigt der Fall Vattenfall. Das Unternehmen klagte vor einem Schiedsgericht gegen Umweltschutzstandards für ein Kohlekraftwerk in Hamburg. Deutschland entging einer Strafzahlung durch ein Absenken der Umweltauflagen. Später verklagte dann die EU-Kommission Deutschland wegen ebendieser Absenkung. Solche Probleme entstehen, wenn zweierlei Recht gesprochen werden kann.
Gus Van Harten, Jura-Professor an der York University in Toronto, hat zahlreiche Investor-Staat-Klagen analysiert. Seiner Studie zufolge profitieren vor allem große internationale Konzerne davon. Laut Van Harten gingen 64 Prozent aller Zahlungen an Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz über zehn Milliarden US-Dollar. Nur sieben Prozent gingen an Unternehmen mit weniger als einer Milliarde US-Dollar Umsatz. Warum die EU derartige Abkommen überhaupt mit rechtlich stabilen Ländern wie den USA und Kanada abschließen muss, bleibt unklar.
Hinzu tritt die sehr konkrete Gefahr, dass man mit der Verabschiedung von CETA durch die Hintertür auch TTIP bekommt: Kanada ist zwar gewaltig in seiner Fläche, hat aber nur 35 Millionen Einwohner. Die Wirtschaft ist eng mit den USA verwoben. Rund 40.000 US-Unternehmen operieren auch in Kanada. Mit CETA könnten diese dank der Investitionsgerichts-Klausel ohne die Verabschiedung von TTIP gegen EU-Staaten vor den Kadi ziehen – über Tochterunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften. Diese könnten sogar eigens dafür gegründet werden. Spezialisierte Anwaltsbüros offerieren diese als treaty shopping bekannte Praxis als Dienstleistung. Dabei werden Beteiligungsstrukturen so optimiert, dass möglichst attraktive Klageoptionen entstehen.
Warnsystem für Lobbyisten
Und CETA sieht auch die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ vor. Plant die EU dann neue Gesetze, muss sie sich vorab mit ihrem Vertragspartner Kanada beraten. Bei Anhörungen soll Industrievertretern Raum gegeben werden, sich zu den Vorhaben zu äußern. Kritiker befürchten eine Institutionalisierung von Lobbyeinfluss – quasi ein Frühwarnsystem für Lobbyisten. Bereits während der Verhandlungen zu CETA pflegte man enge Kontakte zu Unternehmen. Der Senior Vice President des US-Pharmakonzerns Eli Lilly bedankte sich bei dem damaligen EU-Handelskommissar Karel De Gucht in einem persönlichen Brief, der dem Freitag vorliegt, für seinen ausdauernden Einsatz. Eli Lilly zog einst gegen Kanada vor ein Schiedsgericht. Mit der Unterzeichnung von CETA erklärt sich Kanada nun bereit, Patente für Medikamente länger anzuerkennen und günstigere Generika, also wirkstoffgleiche Imitate, auszubremsen.
Ein Grund, warum kaum jemand die Auswirkungen von Investor-Staat-Klagen abschätzen kann, ist neben den unbestimmten Rechtsbegriffen auch deren umfassender Geltungsbereich. Wie bei TTIP kommt bei CETA des Verfahren der Negativlisten zur Anwendung. Das bedeutet: Statt zu definieren, in welchen Bereichen CETA zur Anwendung kommt, gilt es, soweit nicht anders festgehalten, einfach für alle Bereiche. Alles, was also nicht unmissverständlich als Ausnahme aufgenommen wurde, droht damit Gegenstand von Investorenklagen zu werden.
Bei diesem Ansatz liegt der Teufel im Detail. So gibt es bisher etwa keine eindeutigen Definition, was die im CETA-Text genannte „öffentlichen Versorgungsdienstleistungen“ betrifft. Rekommunalisierung kann in den Grauzonen so zu einem teureren Vorhaben werden. Und Umweltverbände sehen die Gefahr, dass zukünftige Risikotechnologien unregulierbar werden. Denn wie kann man etwas als Ausnahme definieren, was noch nicht bekannt ist? CETA könnte den Weg der nachträglichen Regulierung deutlich erschweren. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, Lizensierungsverfahren für Unternehmen möglichst einfach zu gestalten, was den Verbraucherschutz aushöhlen könnte.
Für besondere Verärgerung im Protestlager sorgen derzeit die Pläne von EU-Kommission, Bundesregierung und SPD-Vorstand, CETA bereits „vorläufig“, also ohne Unterzeichnung der Mitgliedsstaaten, in Kraft treten zu lassen. Selbst wenn der Vertrag dann noch gekündigt werden sollte, können Investoren noch drei Jahre lang auf Grundlage der „vorläufigen“ Gültigkeit klagen. Eigentlich sind aber sowohl CETA als auch TTIP „gemischte Abkommen“. Das heißt, auch Bundesrat und Bundestag müssen neben EU-Kommission und EU-Parlament zustimmen.
In Österreich dürfen die Mitglieder der sozialdemokratischen SPÖ demnächst über CETA abstimmen. So manches deutsche SPD-Mitglied wünscht sich das auch.
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