Wer bei Google den Begriff „Pränatest“ eingibt, findet ganz oben den Eintrag der Konstanzer Herstellerfirma Lifecodexx. Ein Scoop für jeden Werber: Der Produktname etabliert sich als Gattungsbezeichnung, sogar die Produkte der Konkurrenz werden mit ihm bezeichnet, so wie Nutella für Nuss-Nougat-Creme. Das macht die Pharmaindustrie aber noch nicht zur behindertenfeindlichen Lobby.
Von diesem Pränatest ist nun die Rede (der Freitag 14/19), wenn ein nichtinvasiver Bluttest für Schwangere zur Feststellung von Chromosomenstörungen gemeint ist, insbesondere der Trisomien 21, 18, 13. Diskutiert wird, ob der Test als eine Kassenleistung in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen werden soll. An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag über das Thema. Eine endgültige Entscheidung soll im Spätsommer fallen.
Aufregung erzeugt ein Test, der bislang überhaupt keine große Rolle gespielt hat. Von 80.000 Analysen kam seit der weltweiten Einführung 2012 zwar jede zweite aus Deutschland, in der Praxis der Frauenärztin Ines Zarges, die irgendwo hinter dem Berliner Speckgürtel liegt, wurde der Test jedoch ganze zwei Mal nachgefragt – bei Risikoschwangerschaften. Einmal von einer Patientin, die mithilfe künstlicher Befruchtung schwanger geworden war; Veränderungen im Erbgut treten hier häufiger auf. Einmal bei einer Schwangeren über 40. Ines Zarges findet das legitim. Sie hat eine klare Meinung: Anders, als oft dargestellt, bedeute das Down-Syndrom eine schwerwiegende Symptomatik. Eltern bräuchten vor allem Beratung in dieser extrem belastenden Entscheidungssituation, keinesfalls moralischen Druck. Sie sagt das notabene als gläubige Protestantin. Die Fronten verwischen sich sowieso in diesem Streit. Mitunter kommt es zu merkwürdigen Allianzen: Da stehen dann Behindertenverbände auf derselben Seite wie Lebensschützer, die katholische Kirche und natürlich konservative Politiker. Die Gegner befürchten, dass durch die höhere Nachfrage des Bluttests immer weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden, dass ein niedrigschwellerigeres Angebot zu einer Normalisierung von Abtreibungen von Kindern mit Behinderung führe. Kritiker fürchten auch, der Druck auf werdende Mütter, die sich trotz einer schwierigen Diagnose für die Geburt des Kindes entschieden, könne wachsen. Zarges sagt, mit dieser Einstellung könne sie als Ärztin dann überhaupt keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Wie Kristina Hänel erhielt sie von Lebensschützern böse Briefe, weshalb sie ihren richtigen Namen nicht genannt haben will.
Fehlerquote: fünf Prozent
Fakt ist: Die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik werden schon seit den 1970er Jahren genutzt, übrigens auch, um vorgeburtliche Therapien zu ermöglichen oder um auf spezialisierte Kliniken vorzubereiten, zum Beispiel bei Herzfehlern. Jahrelang galt das sogenannte Ersttrimester-Screening, darunter fällt die Messung der Nackentransparenz, als Standard; es wird wie der umstrittene Bluttest aber nur bei einer medizinischen Indikation von den Krankenkassen übernommen.
Das Ersttrimester-Screening gibt Hinweise auf Auffälligkeiten, allerdings liegt die Fehlerquote noch bei circa fünf Prozent. Sind aber erst mal Auffälligkeiten festgestellt, fangen die Probleme an. Bisher müssen die Schwangeren bis zur nächsten Untersuchung bangen. Im Internet sind die Foren voll mit Fragen zu komplizierten medizinischen Begrifflichkeiten, Besorgnis, Verzweiflung. Hatten Schwangere bisher bei Auffälligkeiten und Risiken nur die Amniocentese zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche zur Wahl – mit dem Risiko der wenn auch niedrigen Fehlgeburtsrate, kann der einfache Bluttest hier Entlastung bringen. Er ist zuverlässig, die Fehlerquote liegt bei nur einem Prozent. Und er ist bereits in der 10. Woche möglich. Ethisch extrem bedenklich sind für alle ja doch vor allem die Spätabtreibungen, bedingt durch die langwierigen Tests. Immer weniger Kliniken führen sie überhaupt durch, nicht zuletzt aus Angst vor Klagen, wenn das Kind bei der „stillen Geburt“ noch lebt. Der Verdacht besteht: Die moralische Verurteilung des Bluttests instrumentalisiert einen medizinischen Fortschritt. Eine Frau, die sich gegen die Geburt eines schwer beeinträchtigten Kindes entscheidet, diskriminiert damit noch nicht Menschen mit Behinderung.
Neben dem „PraenaTest“ gibt es auf dem deutschen Markt noch „Harmony“, man assoziiert eher eine Teesorte, eine Umbenennung scheint sinnvoll, will sich die Firma auf dem Markt behaupten. Man muss sich klarmachen, wer über Gesundheit spricht, spricht stets über den Gesundheitsmarkt, also von einem der größten Wirtschaftszweige in Industriestaaten. Dass werdende Eltern eine extrem lukrative Zielgruppe sind, liegt nahe. Der Bluttest ist da ein vergleichsweise bescheidener Faktor; er soll ja nur bei medizinischer Indikation von den Kassen bezahlt werden. Ohnehin: Informiert werden muss die werdende Mutter qua Gesetz über alle Möglichkeiten der Pränataldiagnostik, also über die üblichen drei Ultraschalluntersuchungen hinaus. Welche Angebote noch zur gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge gehören, ist schwierig zu erkennen. Das schürt Unsicherheit. Denn je nach Standort der Praxis wird aggressiv vermarktet. So wird unter Umständen in einer Frauenarztpraxis in Berlin-Mitte mehr „Brimborium“ angeboten als in einer Praxis in einer strukturschwachen Gegend. Heißt auch: Ein Extra-Ultraschall bei Frau Zarges ist vermutlich günstiger als in München-Schwabing. Laut einer Bertelsmannstudie aus dem Jahr 2015 existiert eine Überversorgung und sind über 95 Prozent der Frauen der Ansicht, die angebotenen Untersuchungen gehörten zur normalen Vorsorge. Die Entscheidung über das Ausmaß der Vorsorge wird aber nicht nur den Schwangeren überlassen, sie wird auch auf die Ärzte abgeschoben. Die sehen sich einem immer höheren Risiko ausgesetzt. Die Fälle von Eltern mit einem behinderten Kind, die klagen, dass sie nicht ausreichend informiert worden seien, häufen sich. Der bekannteste Fall ist wohl eine Mutter aus Oldenburg, die 1997 auf Schmerzensgeld klagte, weil das Baby nach einem künstlich eingeleiteten Geburtsvorgang nicht gestorben war. Tim kam zu Pflegeeltern, er soll heute ein erwachsener, fröhlicher Mann um die 20 Jahre sein. Um Klagen zu vermeiden, sind immer mehr Ärzte inzwischen dazu übergegangen, Schwangere unterschreiben zu lassen, dass sie entsprechend der gesetzlichen Leitlinien informiert wurden. Was dann wiederum auf die Schwangere wirkt, als handelte sie auf eigenes Risiko, womöglich fahrlässig, wenn sie eine privat zu zahlende Untersuchung auslässt.
Wie steht es aber um das soziale Argument, das die Befürworter des Tests ins Feld führen? Der Test kostet inzwischen nur noch knapp 200 Euro, es ist trotzdem viel Geld. Zu Frau Dr. Zarges kommen alle Schichten, viele prekäre Eltern. Der letzte Schrei sei seit Jahren der nicht medizinisch indizierte Ultraschall, das Baby-Watching. Hebammen organisierten Partys mit entsprechenden Ultraschall-Sichtgeräten. Geld sei nicht primär das Problem. Und Frauen, die per In-Vitro-Fertilisation schwanger geworden sind, würden die Kosten schon gar nicht scheuen. Sie hätten schon Tausende Euro für ihren Kinderwunsch investiert. Nur, warum werden Kinderwunschpatientinnen nicht besser unterstützt?, fragt die Ärztin. Vielleicht ist der Bluttest in Kombination mit der Diagnostik durch Ultraschall ethisch am besten vertretbar. Mit dem Ultraschall hat die Schwangere ein Bild, eine Vorstellung von ihrem wachsenden Kind, sie kann sich mit eventuellen Fehlbildungen auseinandersetzen, damit, dass ihr Kind vielleicht kein perfektes Kind sein wird. Es ensteht eine Beziehung.
Frauenärzte übrigens dürfen im Quartal für eine Schwangerschaft rund 115 Euro abrechnen. Viel Zeit für intensive Gespräche in schwierigen Situationen bleibt da nicht. Dabei wären eben intensive Gespräche das Beste. In Zeiten fortgeschrittener Pränataldiagnostik kann dann darüber gesprochen werden, ob ein Kind mit schwerer Beeinträchtigung zu bekommen eine Option ist. Die Inanspruchnahme des Bluttests selbst kann man aber schwerlich verurteilen. Er sollte Schwangeren mit Risikofaktoren zugänglich gemacht werden, denen man andernfalls ja die Fruchtwasseruntersuchung mit all ihren Nachteilen zahlen würde.
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