Genauso schwer, wie uns das Wortungetüm Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz über die Lippen kommt, ist auch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz kein großer sprachlicher Wurf. Zumal es weniger darum geht, dass die Betriebsräte selbst irgendwie moderner werden sollen, sondern eher darum, ein Mindestmaß an Anpassungsleistung im Bereich Mitbestimmung zu erreichen. An eine sich ständig verändernde Arbeitswelt, in der die letzte umfassende Weiterentwicklung der Betriebsverfassung fast fünfzig Jahre zurückliegt. 2001 gab es zwar noch mal ein Reförmchen, von dem allerdings die Betriebsräte nicht profitieren konnten.
Jetzt also ein Modernisierungsgesetz, das immerhin der Tatsache Rechnung trägt, dass auch 16-jährige Mensch
ige Menschen in der Lage sind, mitzubestimmen, wenn es um ihre Rechte und ihre Arbeit und die Wahl ihrer Interessenvertretung geht. Das ist gut. Vor allem für Auszubildende.Wie so viele Gesetze ist auch diese Modernisierung nicht das Ergebnis vorausschauender Politik, sondern holt nach, was schon längst hätte neu geregelt sein müssen. In etwa so, als zöge man sich endlich eine warme Jacke an, obwohl die Temperatur schon seit Tagen unter null liegt.Die zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Brenner, konstatiert in einer Erklärung zum Modernisierungsgesetz, dass hierzulande gegenwärtig jede sechste Betriebsratsgründung verhindert wird. Und das, wie sie sagt, mit teilweise „rabiaten Methoden und persönlichen Folgen, die auch gesellschaftlich bedenklich sind“. Das ist so gar nicht erstaunlich, aber doch ein ziemlich bitterer Befund. Zumal sich zu den rabiaten Methoden noch eine Reihe ganz subtiler Vorgehensweisen gesellt, wenn es darum geht, die Gründung einer Interessenvertretung der Arbeitenden ohne Eigentum an Produktionsmitteln zu verhindern. „Wir sind doch eine große Familie, haben eine flache Hierarchie, wir ziehen doch alle am gleichen Strang, das lässt sich ganz sicher alles im direkten Gespräch mit dem Chef klären …“Die Zahlen sind ernüchternd. Neun Prozent aller Betriebe ab fünf Beschäftigten, 25 Prozent derer mit mehr als 21 Beschäftigten und gerade mal 44 Prozent der Betriebe mit über 51 Angestellten haben einen Betriebsrat, so zählt es die Hans-Böckler-Stiftung, Stand 2019. Das hat sicher nicht nur mit den teilweise rabiaten Methoden zu tun, von denen Christiane Brenner spricht, aber die werden ihren guten Anteil daran haben. Umso bedauerlicher, dass auch die beschlossene Modernisierung den Kündigungsschutz für Wahlinitiator:innen und Vorfeldorganisator:innen (das sind zugegebenermaßen auch zwei Wortungetüme) unvollkommen lässt, wie die Böckler-Stiftung kritisiert. Der DGB hätte gern einen zweistufigen und nachwirkenden Kündigungsschutz gehabt. Aber da hört man schon die Arbeitgeberverbände, die eigentlich Arbeitnehmerverbände heißen müssten, aufschreien, dass dies nun in schwierigen Zeiten, in denen große Flexibilität gefragt sei, um die Wirtschaft wieder richtig auf Wachstumskurs zu bringen, ganz und gar unangebracht wäre.Es wäre schön und fürs Verständnis hilfreich, den exekutiven Fußabdruck des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zu kennen, also zu wissen, wer wann wem wie was eingeflüstert oder vorgeschlagen hat, wer was verhindern wollte oder konnte. Leider sieht das erst vor Kurzem beschlossene Lobbyregister so etwas nicht vor.Insofern wäre es auf jeden Fall besser, wir sprächen von einem „Anpassungsgesetz“, also einer Regelung, die sich mühevoll darauf einlässt, dass sich seit 1972 das eine und andere getan hat in der Arbeitswelt und man darauf auch irgendwie gesetzgeberisch reagieren muss, um nicht ganz wie ein Depp dazustehen.Modernisiert ist nicht modernVielleicht zur Erinnerung: 2015 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Dialog unter dem Label „Arbeiten 4.0“ und konstatierte, dass dies notwendig geworden sei, weil vernetztes Arbeiten und die zunehmende Vernetzung von Mensch und Maschine, dazu ein gesellschaftlicher Wertewandel, die Globalisierung und ein grundlegender Wandel der Produktionsweise (nicht der Produktionsverhältnisse, nur dass kein Irrtum aufkommt) es notwendig machen, alles, was mit Arbeit zu tun hat, zu überdenken und gegebenenfalls zu modernisieren, beziehungsweise jene, die nur ihre Haut zu Markte tragen können, besser zu schützen.Seitdem ist zwar unglaublich viel flexibilisiert, aber nicht wirklich modernisiert worden. Immerhin gibt es einen Mindestlohn, es passiert also nicht nichts. Was auch daran liegt, dass viele Gewerkschaften es einerseits allzu leicht machen, das alles möglichst weit hintanzustellen, andererseits aber zumindest dafür kämpfen, dass der Prekarisierung von ungeschützten Arbeitsverhältnissen etwas entgegengestellt wird.Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten Arbeiterorganisationen; von da war es ein weiter Weg bis hin zu einem Betriebsverfassungsgesetz, das zugleich den Kompromiss der sogenannten Sozialpartnerschaft beinhaltet: Als könnten jene, die über Produktionsmittel verfügen, mit jenen, die nichts als ihre Arbeitskraft auf den Markt zu werfen haben, so viel gemein haben, dass es für eine echte Partnerschaft reicht.In gewisser Weise holt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Träumenden auf den Boden der Realität zurück. Es ist ein Fortschritt – ohne Zweifel. Es ist nicht freiwillig, uneigennützig und initiativ entstanden, stattdessen ein weiterer Kompromiss, der die gegenwärtigen und die künftigen Auseinandersetzungen in der und um die Arbeitswelt nur spärlich abbildet. Es ist: die Zeitung von gestern.