Embryos fürs Profil

PID In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik stellt sich eine Frage: Darf man Embryos ­aussortieren? Die Union verneint – allerdings mit der falschen Begründung

Es ist nicht leicht, den Menschen wissenschaftliche Probleme nahezubringen, denn Wissenschaft ist eine komplizierte Angelegenheit. Das hat jedenfalls Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier mit Blick auf die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) erkannt: Die Leute bräuchten einen roten Faden, sie suchten „Orientierung in einer Politik, die sie zum Teil nicht verstehen“.

Wer aber kann den roten Faden liefern? Die Union natürlich. Bloß dass die Partei selbst Orientierung nötig hätte – auf einem Feld, das sie offenkundig noch weniger durchblickt, als der Bürger die besagte Politik. Dabei ist das Prinzip der Präimplantationsdiagnostik nicht gerade neu.

Die PID ist eine Methode, die nicht vorgeburtlich, sondern weit früher stattfindet, zwischen Reagenzglasbefruchtung und der Verpflanzung des Embryos in den Unterleib der Frau – im biblischen Sinne also vor der Empfängnis. In diesem Fenster können den Embryos einzelne Zellen entnommen werden, um sie auf bekannte genetische Merkmale zu testen. Mit dem Ziel, erbliche Krankheiten zu erkennen und die betroffenen Embryonen zu verwerfen.

Man könnte ebenso gut „wegschmeißen“ sagen, was befremdlich erscheint und die Politik zu allerlei Gefühlsduselei und christlicher Lebensehrfurcht treibt als Kontrastprogramm zur aufklärerischen Linie der PID-Befürworter. Was nicht so schlimm wäre, hätte die Debatte dadurch etwas Tiefgang gewonnen. Stattdessen wird etwa über das Problem der Grenzziehung philosophiert: Welche Krankheiten gelten als unzumutbar, welche nicht? Die Bundeskanzlerin hält eine solche Unterscheidung für zu schwierig, ja, für unzumutbar, und aus dem Bauch heraus möchte man wohl zustimmen: Wer wollte zwischen zwei Kindern wählen, nur weil eines vor dem Erwachsenwerden schwer krank wird?

Eine Grenze gibt es längst

Eine solche Grenze existiert jedoch längst: Man findet sie im Gendiagnostikgesetz, das seit Februar dieses Jahres rechtskräftig ist und auch die vorgeburtliche Diagnostik regelt, sprich: eine Grenze zwischen unerwünschten und erwünschten Tests an ungeborenem Leben zieht. Diese Grenze wurde 2009 mit den Stimmen der Union verabschiedet und bezieht sich auf dieselbe Problematik wie im Fall der PID. Genetische Beratung für die Eltern sollen seither sicher stellen, dass diese wissen, auf was sie testen, wie sicher die Tests sind, mit welchen Konflikten sie positive Ergebnisse konfrontieren könnten – der Entscheidung für eine Spätabtreibung etwa.

Hinzu kommt, dass die PID ausschließlich nach künstlicher Befruchtungen möglich ist, ein Verfahren, das eben nicht massenweise Embryonen hervorbringt, aus denen man sich dann den schönsten, intelligentesten und sportlichsten aussucht. Vielmehr ist das Verfahren teuer, belastend und trotzdem nur bei einem Bruchteil der Paare erfolgreich, so dass eine Selektion per PID allein dadurch klare Beschränkungen erfährt. Die meisten Eltern werden sie nicht leichtfertig nutzen, weil sie die Hoffnung auf ein Kind auch verringert. Was nicht heißt, dass man die PID erlauben muss.

Aber die Zahl der Betroffenen ist gering. Weit geringer als die Zahl jener konservativen Wähler, die sich an einem Ja gestoßen hätten. Was auch eine Art von Diskriminierung ist. Von Eltern, die ohne PID wohl kein gesundes Kind bekommen können.

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Geschrieben von

Kathrin Zinkant

Dinosaurier auf der Venus

Kathrin Zinkant

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