Das Projekt Armutslöhne wirft seine Schatten voraus

Unselige Allianz Verknüpft die große Koalition den Mindestlohn mit einem Kombilohn, verkehrt sie die gute Absicht einer gesetzlichen Untergrenze für Arbeitsentgelte ins Gegenteil

"Arm trotz Arbeit? Von Arbeit muss man leben können! Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn", so appellieren die Gewerkschaften Verdi und NGG seit Anfang letzter Woche auf großflächigen Werbeplakaten und fordern einen Mindeststundenlohn von 7,50 Euro im ersten Schritt. Auch im Parlament ist die Debatte um den Mindestlohn erneut entbrannt. Unter Rot-Grün war diese Diskussion im Sande verlaufen, das Gewerkschaftslager uneinig und die Regierungsparteien unentschlossen. Die SPD betrachtet Mindestlöhne seit neuestem als "Herzblutthema" und auch die Kanzlerin hat vorsichtig Aufgeschlossenheit signalisiert. Die Union will einen Mindestlohn jedoch nur zusammen mit einem Kombilohn verwirklichen, der Armutseinkommen bezuschussen und so die Ausweitung des Niedrig- und Niedrigstlohnsektors gesellschaftlich akzeptabel machen soll. In Münteferings Arbeitsministerium wird eine Arbeitsgruppe die Aufgabe haben, zwischen beiden Konzepten zu vermitteln und bis zum Herbst Vorschläge zu erarbeiten, wie gering Qualifizierte in Arbeit gebracht werden können. Dabei dürfte es noch zu heftigen Auseinandersetzungen kommen. Denn Kombilohn und Mindestlohn sind zwei verschiedene Paar Schuhe und sollten es auch bleiben. Angesichts der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse droht die Verknüpfung von Kombilohn und Mindestlohn, die Idee eines gesetzlichen Mindestlohns in ihr Gegenteil zu verkehren.

Untere Begrenzung der Lohnskala

Mindestlöhne sind dazu da, staatlicherseits eine untere Grenze ins Lohngefüge einzuziehen und auf diese Weise Lohndumping, Armut trotz Arbeit und die Ausweitung von Niedrigstlohnsektoren zu verhindern. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern kennt Deutschland bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Aushandlung der Löhne ist Sache der Tarifparteien. Gewerkschaftliche Gegner des gesetzlichen Mindestlohns wollen, dass dies auch so bleibt. Sie fürchten eine Aushebelung der Tarifautonomie und wollen Mindestlöhne allenfalls in Form der Verallgemeinerung bestehender Tarifverträge zulassen.

Im Land des Flächentarifvertrags sind mittlerweile im Westen nur noch 70 Prozent, im Osten gerade einmal 55 Prozent der Betriebe an einen Tarifvertrag gebunden. Auch gelingt es den Gewerkschaften in vielen Bereichen nicht mehr, auskömmliche Löhne zu erkämpfen. So waren bereits im Jahr 2003 in mehr als 130 Tarifverträgen Stundenlöhne von unter sechs Euro vereinbart. In europäischen Nachbarländern wie Frankreich, den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg liegt der Mindestlohn dagegen bei 7,96 bis 8,69 Euro. Selbst das ultra-liberale Großbritannien hat 1999 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, der heute bei 7,37 Euro in der Stunde liegt. Entgegen den Befürchtungen neoliberaler Ökonomen und Politiker haben Mindestlöhne in diesen Ländern nicht zur Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt. In Großbritannien stand der Einführung und stetigen Erhöhung des Mindestlohnes zwischen 1999 und 2004 sogar ein deutlicher Rückgang der Arbeitslosenquote von 6,2 auf 4,7 Prozent gegenüber.

Dass ein gesetzlicher Mindestlohn auch hierzulande dringend geboten wäre, zeigen die Arbeitsmarktdaten. Mittlerweile arbeiten in Deutschland fast sieben Millionen Beschäftigte zu Niedriglöhnen (die Niedriglohngrenze liegt laut Definition der OECD bei zwei Dritteln des durchschnittlichen Stundenlohns einer Volkswirtschaft). 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, müssen sich mit Armutslöhnen (weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Bruttoeinkommens; dies entsprach im Westen Deutschlands 2003 1.442 Euro) begnügen. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte den freien Fall der Löhne stoppen und die in den letzten Jahren auch politisch forcierte Ausdehnung des Niedriglohnsektors bremsen.

Vorfahrt für Niedrigstlohnjobs

Der Kombilohn zielt genau auf das Gegenteil. Er ist eine Kombination aus Niedriglohn und staatlicher Leistung. Mit dem Kombilohn soll niedrig und niedrigst entlohnte Beschäftigung gezielt ausgeweitet werden, um gering Qualifizierte - derzeit etwa ein Drittel der Erwerbslosen - in Arbeit zu bringen. Denn diese seien, so wird aus den Reihen der Union argumentiert, im Verhältnis zu ihrer Produktivität zu teuer. Neoliberale Wirtschaftsexperten werden außerdem nicht müde zu behaupten, staatliche Transferleistungen seien im Verhältnis zum am Markt erzielbaren Einkommen zu hoch und würden so Arbeitsanreize untergraben. Deshalb bestehe beispielsweise für Bezieher von Arbeitslosengeld II keine Motivation, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Mit dem Kombilohn hätten Arbeitgeber die Möglichkeit, für gering qualifizierte Arbeit noch niedrigere Löhne zu zahlen. Sie bergen jedoch verschiedene Gefahren, argumentieren die Gegner. Erfahrungen aus verschiedenen Modellen haben sich außerdem nicht bewährt.

Zu einem ernüchternden Ergebnis kam jedenfalls eine Studie, die kürzlich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung präsentierte. Bei den befristeten und auf Zielgruppen orientierten Kombilohn-Modellen, die in Deutschland auf regionaler Ebene bereits mehrfach erprobt wurden, kam es nicht zu zusätzlicher Beschäftigung; die Subventionen verursachten erhebliche Kosten und verführten offenbar zu Drehtür- und Mitnahmeeffekten: Betriebe stellten Erwerbslose für den Förderzeitraum ein, entließen sie danach aber wieder in die Arbeitslosigkeit. Wie sollte man im übrigen verhindern, dass Unternehmen die Subvention für einen Bewerber kassieren, den sie ohnehin eingestellt hätten?

Die Zuverdienstregelungen beim Arbeitslosengeld II stellen derzeit faktisch einen unbefristeten und allgemeinen Kombilohn dar. Wie weit dieser schon verbreitet ist, zeigen jüngste Zahlen, nach denen jeder fünfte Bezieher der so genannten Grundsicherung für Arbeitssuchende nebenbei erwerbstätig ist. Kombilöhne ermöglichen den Unternehmen, verstärkt nicht Existenz sichernde Arbeitsplätze anzubieten. Und es gibt deutliche Anzeichen, dass regulär und besser bezahlte Stellen durch Kombilohnjobs verdrängt werden. Dies lässt sich bei den Mini-Jobs, die von vielen Erwerbslosen als Zuverdienstmöglichkeit genutzt werden, bereits heute beobachten. Zudem besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber die Lohnkosten mehr und mehr auf den Staat abwälzen.

Einsparungen beim Transfer

Diesen Mechanismus würde ein staatlicher Mindestlohn vermeiden oder abmildern, indem er eine Untergrenze für die Absenkung der Löhne zieht. Er liegt daher auch im Interesse der Kombilohn-Befürworter. Allerdings muss das Niveau des Mindestlohns nach der Logik des Kombilohns möglichst niedrig ausfallen, um die Kosten für den Staat gering zu halten. Aus Kreisen der Unionsparteien wurden deshalb 4,50 Euro ins Spiel gebracht - ein Satz, der weit unter den in vergleichbaren europäischen Ländern üblichen Mindestlöhnen liegt. Doch für einige CDU-Politiker, wie etwa Roland Koch oder Georg Milbradt, ist allein schon der Begriff Mindestlohn ein Reizthema. Weil innerhalb der Union die Meinungen auseinander gehen, hat auch sie nun eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet, die bis zum Sommer Vorschläge entwickeln soll.

Aufwind bekommen in dieser Debatte auch die unaufhörlichen Forderungen von neoliberalen Vordenkern, wie Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut, die Transferleistungen weiter zu senken und strikt an Arbeit im Niedriglohnsektor zu koppeln. Das hieße, der Staat zahlt weniger Arbeitslosengeld II, die Leistungsbezieher verdienen sich den restlichen zum Leben notwendigen Teil dazu. Aussagen von Unionspolitikern, dass ein Kombilohn kostenneutral eingeführt werden soll, deuten ebenfalls darauf hin, dass das Niveau des staatlich garantierten Existenzminimums in Frage gestellt werden soll.

Ein solcher "Kombi-Mini-Mindestlohn" würde den Hartz-Gesetzen noch einmal eins drauf setzen: Unterstützung nur bei Gegenleistung, verbunden mit dem Zwang zur Aufnahme jeder Arbeit - diesmal nur mit noch geringerer Transferleistung. Hartz V wirft seine Schatten voraus. Ein solcher "Kombi-Mini-Mindestlohn" würde das Anliegen eines gesetzlichen Mindestlohnes, Arbeitnehmer vor Armut zu schützen, ad absurdum führen: Statt durchzusetzen, dass Einkommen nicht unter eine bestimmte Grenze fallen, würde er die Ausbreitung nicht Existenz sichernder Löhne gerade ermöglichen. Statt dafür zu sorgen, dass Beschäftigte wieder mehr Geld im Portemonnaie haben, würde er die Standards am ersten Arbeitsmarkt und das staatlich garantierte Existenzminimum gefährden. Und statt das Auseinanderdriften in der Einkommensstruktur zu stoppen, würde er die Schere noch weiter aufklappen. Immer mehr Leute wären in einem staatlich ermöglichten Armutslohn- und Dienstbotensektor beschäftigt, immer mehr wären arm trotz Arbeit. Gesellschaftspolitisch notwendig ist dagegen ein echter, auskömmlicher gesetzlicher Mindestlohn und eine auf Nachfrage und Qualifizierung orientierte Beschäftigungspolitik.

Katrin Mohr ist Sozialwissenschaftlerin und hat kürzlich ihre Doktorarbeit zu Arbeitsmarktpolitik in Großbritannien und Deutschland abgeschlossen.


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