... denn sie wissen, was sie tun

Urheberrecht und Datenschutz im Internet Das Unternehmen Google als Vorläufer einer schleichenden Veränderung von Begriffen wie "geistiges Eigentum" und "Privatsphäre"
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Die Kritik an Google will nicht enden: Gegen das Einscannen und Digitalisieren von Büchern (google book search) klagten US-amerikanische Verleger und Autorenvereinigungen, deutsche Bibliotheken wollen ohnehin nicht mitmachen; auch die World Association of Newspapers, der internationale Verband der Zeitungsverleger, liegt im Clinch mit dem Suchmaschinenbetreiber, weil die Medienmacher nicht einsehen, dass Google kostenlos die - von ihnen schließlich bezahlten - Inhalte nutzt. Der Betreiber eines Erotikportals protestierte ebenfalls gegen die Wiedergabe seiner Bilder in der Google-Ergebnisliste. Als Argument dient ein ums andere Mal das Urheberrecht, das keinen anderen Zweck hat als eben den: Autoren einen Verdienst an ihren Werken zu sichern.

Der Begriff des geistigen Eigentums ent