Honorar

Linksbündig Wie Autorenrechte im Internet vergolten werden

Etwas ist in Schieflage geraten und kaum mehr ins Gleichgewicht zu bringen, ein Problem drängt lautstark in die Öffentlichkeit: Über einen so genannten "3. Korb" der Urheberrechtsnovelle wird bereits gesprochen, die Klagen gegen Google wegen Verletzungen von Autorenrechten häufen sich, und die Musikindustrie fordert eine "gesellschaftliche Debatte über geistiges Eigentum".

Das World Wide Web macht es schwer, solche Besitzstände konsequent zu wahren; das 18. Jahrhundert, welches das Urheberrecht erfand, um den Raubdrucken Herr zu werden, hatte von einer Kopie, die sich nicht anfassen lässt, naturgemäß nicht die geringste Vorstellung. Nun kommt erneut Bewegung ins Gespräch. In den USA hat sich Google nach einem dreijährigen Prozess mit der Autorenvereinigung Authors Guild und dem Verlegerverband AAP geeinigt. Das Suchmaschinen-Unternehmen wird 125 Millionen Dollar in die Hand nehmen und damit einerseits die Gerichtskosten bestreiten, andererseits ein Register einrichten, in dem Autoren ihr Einverständnis mit dem Einscannen ihrer Bücher für die Google Book Search erklären können - und dafür ein Honorar erhalten. Diese Einigung dürfen die Kläger durchaus als Erfolg verbuchen.

Wäre das auch ein Modell für Deutschland? Der Verband Deutscher Schriftsteller spricht bereits vom "Ausverkauf von Urheberrechten" und der Gefahr der Monopolisierung. Das größte Problem dabei ist wohl Google selbst. Längst hat es alle Aura des sympathischen Start-Up-Unternehmens eingebüßt; es gehört inzwischen zum guten Ton, die Firma als "Datenkrake" zu titulieren (auch wenn man ihre Dienstleistungen weiterhin in Anspruch nimmt). So reflexartig das mittlerweile geschieht, muss von einer wahrhaften Angst ausgegangen werden. Und die ist gar nicht unbegründet: Google weiß, was wir suchen, immer und überall; eine solche Macht über das menschliche Begehren mutet freilich unheimlich an. Umso mehr, wenn es um kulturelle Erzeugnisse geht, über die sich der Google-Kritiker am liebsten definiert. Und dann noch Bücher, des Intellektuellen liebstes Kind! Dass es das Digitale an sich ist, vor dem es den Autoren graut, zeigt auch ein Blick auf das analoge Äquivalent zur Google Book Search: Die Geschichte der Bibliotheken kennt bislang keinerlei Urheberrechtsklagen - obwohl dort ebenfalls jeder für ein paar Euro im Jahr lesen und kopieren kann, was er will. Die Tantiemen, die ein Autor dafür erhält - verantwortlich ist in Deutschland die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die Bibliotheksleihen und kopierfähige Geräte abgabepflichtig macht - sind kaum der Rede wert. An der generell schlechten Bezahlung fast aller Autoren - gerade der wissenschaftlichen, die für Google vor allem interessant sind - ist wiederum nicht Google schuld. Sondern ein Staat und eine Gesellschaft, die für diese Texte kein Geld mehr ausgeben wollen (woran Google sicherlich mit schuld ist).

Im Grunde ist die US-Einigung also ein tauglicher Lösungsansatz, der dem deutschen Konzept der VG Wort nicht unähnlich ist. Nur ist er eben kommerziell motiviert: Nutzer bezahlen mit ihren Daten anstatt ihren Euro in der Bibliothek oder beim Kauf von Brennern und Kopierern. Sie tun das freiwillig, wer nicht mitmachen will, muss nicht, Bücher werden sich schließlich auch weiterhin analog kaufen oder ausleihen lassen. Allerdings ist anzunehmen, dass die Google Book Search stetig Nutzer hinzugewinnen wird. Und das nicht zu Unrecht: Bücher sind ein öffentliches Gut - jeden Autor drängt es nach Veröffentlichung - und sollten als solches der Allgemeinheit so gut und preiswert wie möglich zugänglich gemacht werden. Wer sich dagegen zur Wehr setzen will, muss bessere Argumente als Googles teuflische Seite und die eigenen Pfründe ins Feld führen.

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Geschrieben von

Katrin Schuster

Freie Autorin, u.a. beim Freitag (Literatur, TV, WWW)

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