Die Sorgenkinder

Familien Das Karlsruher Urteil gibt Männern mehr Rechte. Nun ist der Weg offen für eine andere Elternkultur. Sie muss nur noch gelebt werden
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei unehelichen Kindern haben Mütter, die bislang ohne Begründung den leiblichen Vätern das Sorgerecht vorenthalten konnten, kein Vetorecht mehr. Es gab damit der Klage eines Vaters statt, dessen Frau gegen seinen Willen mit dem 1988 geborenen Kind weit weg ziehen wollte. Er war zuvor in allen Instanzen gescheitert. Die bisherige Rechtslage gab Müttern eine enorme Macht, die seit einiger Zeit problematisiert wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte jüngst, dass die deutsche Regelung geändert werden müsse. Das Urteil aus Karlsruhe unterstreicht diese Forderung und schafft sogar den Raum für sofortige Maßnahmen, die von bislang „verstoßenen“ Vät