Nähr-Wert: 2 Pommes für 2000 Euro

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Kunst und Geld gehen oft getrennte Wege. Das ist vor allem für die Künstler bitter. Nicht immer für die Nachwelt. Wieviele Motetten wären unkomponiert geblieben, hätte Johann Sebastian Bach nicht dringend Geld gebraucht? Über den Wert der Werke sagt das noch gar nichts, der ist in Gold nicht aufzuwiegen.


Anders ist es bei den Lebensmitteln. Pommes zum Beispiel. Oft gibt es sie klein, mittel und groß, und mehr als fünf Euro kosten sie nur, wenn man Trüffeln darüber reiben lässt. Sie haben einen Wert, die Welt ist überschaubar.

Nun kommt es immer wieder vor, dass Kunst und Lebensmittel durcheinandergeraten. Auf Theaterbühnen wird gekocht, um etwas mehr Dynamik in die Szene zu bringen. Im Kinosaal wird gegessen, weil man das vor dem Fernseher zu Hause auch so macht. Bei Vernissagen gibt es Häppchen, damit man sich an etwas Konkretem festhalten kann.

Womit wir schon in einer Münchner Galerie wären und bei der Galeristin Andrea Tschechow. Die hält 22 Jahre alte, mithin ungenießbare Pommes für keine Kunst, weshalb sie sich jetzt vor dem Münchner Oberlandesgericht wiederfand und eines Besseren belehrt wurde: Die Galerie muss dem Künstler Stefan Bohnenberger 2000 Euro Schadensersatz zahlen – für jene vertrockneten Pommes. Die nämlich sind verschwunden.

Sie waren 1990 die Vorlage für das Objekt „Pommes d’or“, zwei gekreuzte Pommes aus purem Gold. Schwer lässt sich darüber streiten, ob ein Künstler so etwas nicht aus dem Gedächtnis modellieren können sollte und überhaupt über die Botschaft oder über Geschmack – und darum geht es auch gar nicht. Auch nicht um die Stammtisch-Frage, ob es Kunst ist.

Nein, es geht um Wert und Bedeutung. Die Nachfrage bestimme den Wert, befindet das Gericht. Und weil sich eine Freundin des Künstlers gefunden hat, die zudem Sammlerin ist und die Original-Fritten gern hätte, also die ranzigen, nicht die aus Gold, weil sie dafür überraschende 2500 Euro ausgeben würde, sind die Dinger jetzt amtlich 2000 Euro wert, quasi 1000 Euro das Stück. Die Kölnerin habe „glaubhaft“ ein Interesse versichern können. Die Galerie wiederum ihre Aufbewahrungspflicht verletzt.

Schon 2005 hatte der Künstler sich von der Galerie getrennt und die gesamte Portion zurückverlangt, bekam aber nur die goldene. Er musste sogar 1000 Euro Herstellungskosten zahlen, denn die hatte einst die Galerie übernommen. Nun erwartet er noch die Herausgabe des Zertifikat für die Kunst-Stücke, woraufhin Galeristin Tschechow angekündigt haben soll: „Ehe ich es ihm an die Hand gebe, esse ich es unter Zeugen auf.“

Das könnte den Verdacht nähren, dass sie womöglich auch die Streitobjekte auf diese Weise aus der Welt geschafft hat. Doch so lange niemand bereit ist, so einer Performance einen Wert beizumessen, hat die Galerie an 90 Prozent der Verfahrenskosten zu knabbern. Denn: „Einen Wert hat nur das, für das ein anderer bereit ist, einen entsprechenden Preis zu zahlen.“ So sagt es Richter Hartmut Fischer. Das muss man auch erst mal verdauen.

(zuerst unter www.lvz-online.de)

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Geschrieben von

kay.kloetzer

Kulturtante in Leipzig.

kay.kloetzer

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