Der Paragraf 218 muss weg

Abtreibung Alle Erfahrungen zeigen: Kinder- und Lebensschutz werden dann am besten verwirklicht, wenn Frauen in ihren Entscheidungen unterstützt werden
Ausgabe 20/2021
Schon 1975 forderten viele Frauen die Abschaffung des sogenannten Abtreibungsparagraphen 218, wie hier in Dortmund
Schon 1975 forderten viele Frauen die Abschaffung des sogenannten Abtreibungsparagraphen 218, wie hier in Dortmund

Foto: Klaus Rose/IMAGO

Im Reichstag saßen die Katholiken, als das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, mit 60 Abgeordneten einer eigenen Fraktion der Zentrumspartei. Es drohten bis zu fünf Jahre Zuchthaus. Frauen hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Die Nazis verboten dann jegliche „Werbung“ durch Ärzt:innen, womit auch sachliche Information gemeint war, und führten die Todesstrafe ein.

So alt wie der Paragraf 218 ist der Widerstand dagegen: Stets versuchten sozialistische Parteien sowie Frauenbewegungen, den Unrechtsparagrafen zu kippen. Zu dramatisch seine Auswirkungen: Unzählige Frauen verbluteten bei Kurpfuschern oder in Folge selbst herbeigeführter Aborte, etwa per Kleiderbügel. Oder durch Blutvergiftungen. Noch heute, schätzt die WHO, sterben an die 50.000 Frauen weltweit durch unsachgemäß durchgeführte Abtreibungen, dem fünfthäufigsten Grund für Müttersterblichkeit.

Reformen und strafrechtliche Abmilderungen ab den 1970ern änderten nichts am Grundsatz: Wer abtreibt, gilt hierzulande als kriminell. Religiöse Einflussnahme besteht weiter, auch wenn der Staat zur Neutralität verpflichtet ist: So ist selbst der scheinbar harmlose Begriff vom „ungeborenen Leben“ zu einem Kampfbegriff verkommen, weil er gegen die Rechte und Interessen ungewollt Schwangerer eingesetzt wird. Das Thema bleibt daher ein Tabu, obwohl Abtreibungen mit die häufigsten gynäkologischen Eingriffe sind.

Alle Erfahrungen zeigen: Kinder- und Lebensschutz wird dann am besten verwirklicht, wenn Frauen in ihrer Entscheidung unterstützt und geschützt werden, alle Hilfe bekommen, die sie benötigen, und eine gute berufliche Perspektive haben. Kostenlose Verhütungsmittel und sexuelle Bildung von Anfang an gehören dazu. Selbst hier üben Fundamentalisten massiven Einfluss auf, triggern Eltern wie pädagogisches Personal mit „Frühsexualisierung“.

1974 nannte Willy Brandt in einer Generaldebatte den Paragrafen 218 einen „schwer erträglichen Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts“. Das gilt bis heute. Deswegen muss er endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Keine Kompromisse. 150 Jahre sind genug.

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Kersten Artus

Journalistin, Bloggerin, Frauenaktivistin

Kersten Artus

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden