Haftbefehl gegen Wladimir Putin: Grund zur Freude oder Quelle von Zweifel?

Gastbeitrag Es klingt wie ein Paukenschlag aus Den Haag, dem Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs. Auf den zweiten Blick wärmt der Haftbefehl gegen Wladimir Putin alte Kritikpunkte neu auf
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Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin ist wohl der Beginn weiterer Ermittlungen
Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin ist wohl der Beginn weiterer Ermittlungen

Foto: Mikhail Metzel/Sputnik/AFP/Getty Images

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat gegen Russlands Staatspräsident Wladimir Putin und die Kinderrechtsbeauftragte Russlands, Marija Lwowa-Belowa, Haftbefehl erlassen. Der Verdacht: Beide sind für die als Kriegsverbrechen strafbare Deportation von ukrainischen Kindern nach Russland verantwortlich.

Wieso überhaupt der IStGH?

Der oftmals anzutreffende Begriff des „Weltstrafgerichtshofs“ für den IStGH ist irreführend. Zwar sind derzeit 123 Staaten Vertragspartei des Rom-Statuts – der rechtlichen Grundlage des IStGH –, doch fehlen hierbei Staaten wie die USA, Russland und die Ukraine.

Obwohl der IStGH für schwerste Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zuständig ist, kann er