Mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden, erscheint den meisten Menschen selbstverständlich. Für trans- und intergeschlechtliche Personen ist das jedoch mit hohen Hürden verbunden. Ein Selbstbestimmungsgesetz soll das ändern. Das Transsexuellengesetz (TSG) ist fast 40 Jahre alt. Anfang der 1980er bedeutete es einen riesigen Fortschritt, die Bundesrepublik war das zweite Land weltweit, das überhaupt eine Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichte. Aber das war an viele Bedingungen geknüpft: Menschen, die ihren Namen und ihr eingetragenes Geschlecht ändern wollten, mussten vorher ihren Lebensstil und ihre Körper anpassen, Gutachter entschieden, ob die Person glaubhaft männlich oder weiblich war.
Die medizinischen und rechtlichen Ansichten haben sich seitdem geändert. Viele Vorschriften, wie den Scheidungs- oder den Sterilisationszwang kassierte das Verfassungsgericht. Nach sechs Karlsruher Urteilen ist das einst als fortschrittlich angesehene TSG ein zerfleddertes Gerippe. Eines, das nach Meinung der demokratischen Oppositionsparteien dringend durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt gehört. Die Grünen und die FDP haben jeweils Gesetzentwürfe eingebracht. Vorige Woche waren sie Thema im Innenausschuss, zusammen mit einem Antrag der Linkspartei zur Entschädigung für Betroffene von Zwangssterilisation und -scheidung. Zurzeit gibt es sehr unterschiedliche Regelungen: Der seit Anfang 2019 durch die Änderung des Personenstandsgesetzes mögliche Eintrag „divers“ soll explizit nur für intergeschlechtliche Personen gelten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich deswegen voriges Jahr extra mit einem Schreiben an die Standesämter gewandt. Die diskutierten Entwürfe würden es hingegen allen Betroffenen erlauben, ihren Namen und amtlichen Geschlechtseintrag mit einem einfachen Verwaltungsakt zu ändern.
Ulrike Lembke, Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität, wies in ihrer Stellungnahme auf die verfassungsrechtliche Gebotenheit der Gesetzesreform hin: Es sei „eine Schande für den Rechtsstaat“, dass dies trotz wiederholter scharfer Kritik des Verfassungsgerichts immer noch nicht passiert sei. Die Mehrheit der von den Parteien geladenen Expert*innen war sich einig, ein solches Gesetz sei überfällig. Da die Entwürfe aus der Opposition kommen, haben sie keine Chance, tatsächlich zu Gesetzen zu werden. Es geht vor allem darum, Druck auf die Regierung aufzubauen. Von einigen Feministinnen wurden die Entwürfe jedoch als direkter Angriff auf Frauenrechte wahrgenommen. In den Stellungnahmen wurden Befürchtungen geäußert, dass damit die Kategorie Frau an sich abgeschafft, Antidiskriminierungsarbeit für Cis-Frauen verunmöglicht würde und Männer künftig unkontrolliert in Frauenräume eindringen könnten.
Die Sorge, dass eine solche Regelung massenhaft von Männern genutzt werden könnte, die nicht trans sind, sondern übergriffige Frauenfeinde, nur um auf Frauentoiletten rumzuhängen oder für Frauen bestimmte Stipendien abzugreifen, erscheint eher unbegründet. Angesichts der auch ohne Änderung des Geschlechtseintrags reichlich vorhandenen Gelegenheit für sexistische Übergriffe ist das keine wahrscheinliche Option. Die Ängste davor scheinen jedoch real und erschweren eine konstruktive Debatte zwischen den verschiedenen feministischen Strömungen. „Solidarisches Handeln“ führe jedoch meist weiter als „der Streit marginalisierter Gruppen um bewusst zu knapp gehaltene Ressourcen“, gab Lembke in der Anhörung zu bedenken.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.