Erklär das mal deiner Mudda!

Leistungsschutzrecht Obwohl das Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage Gegenstand einer breiten Diskussion war, haben es einige immer noch nicht verstanden…
Ausgabe 10/2013
Erklär das mal deiner Mudda!

Foto: Seattle Municipal Archives/ AFP/ Getty Images

… etwa die Mutter eines für einen großen Verlag arbeitenden Kämpfers für das Leistungsschutzrecht. Als die ihren Sohn anrufen will, meldet sich dessen Frau.

Mutter: Guten Tag, hier spricht deine Schwiegermama. Na, wie geht’s, üben die Kleinen brav Klavier? (Es folgt privates Palaver.) Ich wollte jetzt noch mal was fragen zu dem Gesetz, das mein Junge gemacht hat. Ich bin richtig stolz!

Ehefrau: Na ja, gemacht hat er’s ja nicht.

Mutter: Jetzt stell’ sein Licht nicht so unter den Scheffel. Du bremst ihn immer. Natürlich hat er’s gemacht.

Ehefrau: Ja, ein bisschen, aber das darf man nicht laut sagen, da wär’ was los.

Mutter: Selbstverständlich sage ich das laut! Aber jetzt erklär’ mir doch noch mal, worum es da geht.

Ehefrau: Puh, also es ist ein Gesetz, das die Leistungen der Verlage schützt. Im Internet werden deren Texte verbreitet, aber die Zeitungen haben nichts davon.

Mutter: Das ist ja grässlich, dass die bisher schutzlos waren! Typisch!

Ehefrau: Du, ehrlich gesagt, so ganz schutzlos... Ich meine, das Urheberrecht gibt es ja schon. Also das regelt, dass man nicht endlos zitieren oder alles abschreiben darf.

Mutter: Ach. Und worum geht’s dann bei dem neuen...?

Ehefrau: Bei dem Leistungsschutzrecht geht es mehr darum, dass man nicht mehr kurze Stellen nutzt.

Mutter: Diese Snuggles.

Ehefrau: Snippets, ja. Google verbreitet die, also Google News. Da suchst du Nachrichten und kriegst eine Liste mit dem, was andere geschrieben haben. Und musst dann nicht mehr auf die Zeitungstexte klicken, weil du bei Google schon gesehen hast, worum es geht.

Mutter: Das klingt ja praktisch. Und die Verlage unterstützen das jetzt? Das ist aber gut.

Ehefrau: Nein, nein, andersherum. Um Google geht es aber gar nicht, es geht darum, dass niemand Teile der Zeitungstexte verbreitet. Also so ganz kleine Teile darf man natürlich schon.

Mutter: Wie lang ist denn so ein Teil?

Ehefrau: Du, das frag’ ich mich auch. Das hat das Gesetz offengelassen. Die Verlage sagen, sie haben bekommen, was sie wollten, aber ich weiß nicht recht. Im Gesetz steht nur, dass kleinste Teile der Texte noch verbreitet werden dürfen. Und kleinste Teile, das kann alles sein. Kommt am Ende auf den Richter an. Auch wieder genial.

Mutter: Und warum soll man diese Briketts noch mal nicht lesen dürfen? Also ich frag’ jetzt mal ganz blöd.

Ehefrau: Na ja, weil die Leute dann nicht mehr die Zeitungstexte lesen, sondern nur noch Google, wo so kurze Teile davon stehen.

Mutter: Und da kann man Google nicht dran hindern?

Ehefrau: Doch, das kann man ziemlich einfach programmieren. Aber die Verlage brauchen Google ja auch, weil ihnen das Bekanntheit bringt. Die von Google sollen eine Lizenz erwerben, weil die eh im Geld schwimmen. Darum geht’s.

Mutter: Jetzt machst du meinen Jungen wieder schlecht. Jetzt gib’ ihn mir mal, der soll mir das noch mal erklären.

Ehefrau (ruft ihren Mann): Kommst du mal? Deine Mudda glaubt, du kannst ihr das Leistungsschutzrecht erklären.

Klaus Raab ist Medienjournalist. Die beteiligten Personen hat er frei erfunden

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