Etappensieg gegen Gender-Unfug

Gendergerechte Sprache Der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt die gendergerechter Schreibweise weitestgehend ab.

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Viele namhafte Sprachwissenschaftler haben sich in den letzten Jahren gegen die "gendergerechte" Schreibweise ausgesprochen. Neben dem Verein Deutsche Sprache, der seit langem fordert: "Schluss mit dem Gender-Unfug!", hat sich nun als maßgebliche Instanz auch der Rat für deutsche Rechtschreibung deutlich positioniert. In dem gestern veröffentlichten Papier "Geschlechtergerechte Schreibung" heißt es unverschnörkelt:

"Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. [...] Ihre Nutzung innerhalb von Wörtern beeinträchtigt daher die Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie vielfach auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten."

Insbesondere für die ausufernde, zum Teil dogmatische Verwendung im Hochschulbereich findet der Rat deutliche Worte:

"Für den Hochschulbereich erscheint fraglich, ob die Forderung einer „gegenderten Schreibung“ in systematischer Abweichung vom Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für schriftliche Leistungen der Studierenden und die Berücksichtigung „gegenderter Schreibung“ bei deren Bewertung durch Lehrende von der Wissenschaftsfreiheit der Lehrenden und der Hochschulen gedeckt ist. Hochschulen und Lehrende haben die Freiheit des Studiums nicht nur bei der Wahl von Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen der Studierenden zu beachten und zu schützen."

Lesenswert ist die als Anlage beigefügte Liste "Orthografisch nicht normgerechte Wort- und Satzbildungen". Als inkorrekt und nicht normgerecht wird darin unter anderem genannt:

  • Partizipformen wie Antragstellende, Arbeitnehmende, Mitarbeitendengespräche
  • Kurzzeichen im Wortinneren, wie Nutzer*innen, Senior*innen,Kolleg:innen
  • Mehrgeschlechtliche Schreibungen mit Kurzzeichen im Wortinneren, wie Forscher*innentreffen, Einwohner:innenversammlung
  • Geschlechtermarkierungen bei geschlechtsübergreifenden Bezeichnungen, wie Mitglieder und Mitgliederinnen, Mitglied*innen, Gäst*innen, Toilette für alle*
  • Verkürzung männlicher Geschlechtsmarkierung, wie Zahnärzt*in, Kolleg*innen, Lots*Innen
  • Doppelungen von Geschlechtsmarkierungen, wie Beamte*innen, Professoren*in-Stelle
  • Weibliche Formen unter „divers“ gefasst, wie: eine.n praxiserfahrene.n Projektingenieur.in/ Planer.in (m/w/d)

Inwieweit Behörden, Hochschulen, Medien und Unternehmen sich von der Empfehlung des Rechtschreibrates beeindrucken lassen, wird sich zeigen.

In einem Kommentar zu diesem Thema sagte ich hier kürzlich, jeder könne sprechen und schreiben wie er möchte, solange er mir nicht vorschreiben will, wie ich zu sprechen habe. Mit der Entscheidung des Rechtschreibrates ist diese Gefahr vielleicht erst mal vom Tisch.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Klaus Fürst

Es ist die unüberwindliche Irrationalität, die dem Menschen den Ausgang aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit versperrt.

Klaus Fürst

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