Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben!

Flucht und Asyl Der Deutsche Bundestag lehnt es ab, 5.000 Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen. Das ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten

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Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben!

Foto: Louisa Gouliamaki/AFP/Getty

„Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben.“ In diesem Satz verdichtet sich die zentrale Lehre, die Hannah Arendt aus der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus gezogen hat.

„Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben.“ Dieses von Hanna Arendt formulierte Prinzip, dass den europäischen und den internationalen Menschenrechten zugrunde liegt und die zugleich im Grundgesetz der Bundesrepublik, dem die Abgeordneten verpflichtet sind, verankert sind, hat die überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Deutsche Bundestages am 4. März 2020 mit Füßen getreten. An diesem Tag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der Grünen auf Aufnahme von 5.000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Griechenland abgelehnt: 495 Nein-Stimmen bei 117 Ja-Stimmen.

Etliche Städte und auch mehrere Bundesländer haben sich in den letzten Tagen und Wochen zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Allerdings muss – je nach Verfahren – das Bundesinnenministerium oder die Bundesregierung aktiv werden. Der Antrag der Grünen hätte sowohl das Innenministerium als auch die Bundesregierung zu entsprechenden Aktivitäten gedrängt.

Das Bundesinnenministerium kann nach geltender Gesetzeslage einen Aufenthalt in der Bundesrepublik aus humanitären Gründen gewähren. Die Bundesregierung könnte nach Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung – dem so genannten Selbsteintrittsrecht – Asylverfahren aus den Ankunftsländern übernehmen.

Es geht hier explizit nicht um eine generelle Öffnung von Grenzen, sondern um zeitlich und zahlenmäßig begrenzte Aufnahmen von Flüchtenden und Asylsuchenden, um ihnen in einer akuten Notsituation humanitäre Hilfe zu gewähren und um deren Ansprüche auf Asyl zu prüfen. Denn nach internationalem Recht hat jeder Mensch das Recht, ein anderes Land zu betreten, um dort überprüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Asyl besteht.

Das wäre zugleich eine Entlastung Griechenlands gewesen. Derzeit hat Griechenland die Hautplast der Aufnahme der Flüchtenden, die über die Türkei nach Europa kommen, zu tragen. Aus den Medien ist die Situation in Griechenland hinreichend bekannt. Seit 2015 gibt es viel Unterstützung aus der griechischen Bevölkerung für ankommende Asylsuchenden. Doch seit einigen Tagen ist ein Umschwung in der Stimmung gegenüber Flüchtenden deutlich erkennbar. Am 7. März 2020 twitterte der grüne Europaabgeordnete Erik Marquardt von der griechischen Insel Lesbos, dass das Gemeinschaftszentrum „One Happy Family“ in Flammen steht (wobei die Brandursache zur Zeit noch unklar ist):

Eingebetteter Medieninhalt

Angesichts der Entwicklungen an der türkisch-griechischen Grenze und auf Lesbos ist es an Zynismus nicht mehr zu überbieten, wenn der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit die Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen ablehnt. Denn die Aufnahme dieser Flüchtlinge wäre ein wichtiges Signal in Richtung EU gewesen und gleichzeitig ein wichtiges Signal der Solidarität mit den Flüchtlingen und den Menschen auf Lesbos sowie ein praktischer Beitrag zur Entlastung der Menschen auf Lesbos, wo aufgrund der Nähe zur türkischen Westküste besonders viele Flüchtlinge ankommen. Diese Chance hat der Deutsche Bundestag leichtfertig verspielt. Diese Ablehnung aus Berlin dürfte zur weiteren Destabilisierung der EU beitragen, die schneller als viele glauben mögen, bis zum Zerfall der EU führen kann. Es ist ja nicht die einzige Bremse, auf der Berlin in Brüssel steht. Aber an dieser Stelle werden die Widersprüche der EU, deren konstruktive Bearbeitung vor allem vom Europäischen Rat schon zu lange blockiert wird, unübersehbar. Im politischen Nichthandeln in Krisen- und in Umbruchsituationen, das von der Bundesregierung in Brüssel immer wieder durchgedrückt wird, liegt die eigentliche Gefährdung der EU.

Die nachgeschobenen persönlichen Erklärung einer Reihe vor allem sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter kann diesen Zynismus und diese Menschenverachtung nicht übertünchen. Die Erklärungen machen dieses Elend nur noch schlimmer. Ein wesentlicher Grund des Abstimmungsverhaltens der Sozialdemokraten war offenbar: Loyalität zum Koalitionsvertrag. Einem Koalitionsvertrag wird also mehr Gewicht zugemessen als einem Menschenleben, heißt das im Klartext. Waren es nicht gerade Sozialdemokraten, die in ihrer Geschichte mehr als einmal auf angewiesen Staaten waren, in denen sie Asyl bekamen, um sich vor Verfolgung retten zu können?

Diese Berliner Blockadehaltung in der Asylfrage macht noch etwas anderes sichtbar. Deutschsprachige Medien sind schnell dabei, die Verantwortung für das bisherige Scheitern einer humanitären EU-Migrations- und Asylpolitik völlig abstrakt der „EU“ zuzuschieben. Tatsächlich fordert das Europäische Parlament seit 2013 eine andere Migrations- und Asylpolitik für die EU ein (siehe auch nebenstehenden Kasten). Auch die Europäische Kommission steht dem nicht entgegen. Allein die im Europäischen Rat vertretenen Regierungen der EU-Mitgliedsländer blocken seit Jahren eine humanitäre Migrations- und Asylpolitik. Diese Blockade führt dazu, das an den Grenze der EU immer häufiger europäisches und internationales Recht gebrochen wird.

Die Abstimmung im Bundestag vom Mittwoch verstärkt die Blockadehaltung, die keineswegs nur aus den Vishegrad-Staaten kommt, sondern eben auch sehr massiv von der Bundesregierung betrieben wird, wenn gleich auch diplomatisch geschickter. Das liest sich dann im SPIEGEL vom 4. März 2020 so:

„Seehofer erklärte nach einem Sondertreffen der EU-Innenminister am Mittwoch in Brüssel jedoch, über eine Umverteilung von Flüchtlingen sei noch nicht gesprochen worden. Erst müsse in der griechischen Grenzregion Ordnung geschaffen werden, dann könne man über humanitäre Hilfen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge auf den griechischen Inseln sprechen.“

Vordergründig verweigert man keine Hilfe, knüpft sie aber an Bedingungen, deren Erfüllung in der aktuellen Situation illusorisch ist. Das Agieren des Europäischen Rates, dass europäischem wir internationalem Recht entgegensteht, wird an diesem Beispiel gut sichtbar.

Die Abstimmung im Bundestag vom 4. März bestärkt die Bundesregierung in ihrer Blockadehaltung, kann sie sich jetzt sogar auf ein Votum des Bundestage beziehen, dass mit überwältigender Mehrheit getroffen wurde.

Dabei belegt der von der Tagesschau am 5. März 2020 veröffentlichte Deutschlandtrend, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung für eine Aufnahme von Flüchtlingen ausspricht. Zudem sind alle SPD-regierten Bundesländer sowie das CDU-regierte Bundesland Schleswig-Holstein bereit, Flüchtlinge aufzunehmen.

Bei genauerem Hinschauen zeigt sich also, dass eine pauschale Verurteilung der EU für die furchtbare Lage an der griechisch-türkischen Grenze arg billig ist und von der Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten ablenkt. Eine differenzierte Berichterstattung, die die mehrschichtige Interessen- und Gemengelage sichtbar macht, wäre weitaus zielführender – zumindest im Blick auf die Verteidigung von Menschenrechten, wie sie im europäischen und internationalen Recht formuliert sind. Sie basieren auf dem von Hannah Arendt formulieren Prinzip, dass jeder Mensch das Recht hat, Rechte zu haben. Genau dieses Recht wird den Menschen an der griechisch-türkischen Grenze vorenthalten – mit der Unterstützung des Europäischen Rates und seit dem 4. März mit dem ausdrücklichen Votum des Deutschen Bundestages.

Nachtrag vom 10.03.2020

Am Sonntag (8. März) traf sich der Koalitionsausschuss. Unter anderem wurde über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland zwischen SPD, CDU und SCU verhandelt. Wie den Medien (vergleiche etwa den FAZ-Artikel "Deutschland will Kinder aus Lagern aufnehmen" vom 09.03.2020 – welch eine Diktion!) zu entnehmen ist, hat sich der Ausschuss darauf geeinigt, zuzustimmen, dass die EU zwischen 1.000 und 1.500 besonders notleidende Kinder aus Griechenland aufgenommen werden. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt einige dieser Kinder aus Griechenland aufzunehmen – aber nur unter der Bedingung, dass es zu einer europäischen Lösung kommt und sich eine "Koalition der Willigen" findet.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung ist nicht bereit zu einer Nothilfe für Griechenland, wenn andere EU-Länder sich daran nicht beteiligen. Ob es dazu kommt, ist derzeit noch unsicher. Es gibt also keine kurzfristige Hilfe. Das heißt aber nichts anderes, als dass der Koalitionsausschuss nur die Position bestätigt hat, die er letztlich auch schon vor dem Wochenende hatte: Keine Alleingänge in der humanitären Hilfe für Asylsuchende. In der Sache gibt es keine neue Entscheidungslage nach dem Wochenende, sondern nur eine etwas neues Wording mit neuer Satzstellung für einen alten Sachstand.

Angesicht des sich ausbreitenden Coronavirus ist eine solche Haltung der Bundesregierung hoch riskant. Es dürfte jedem klar sein, dass auch Flüchtende und Asylsuchende vom Coronavirus bedroht sind. Es liegt in aller Interesse, auch die Flüchtenden und Asylsuchenden vor dem Virus zu schützen. Das erfordert eine unverzügliche umfassende humanitäre Hilfe und medizinische Versorgung für die Flüchtenden und Asylsuchenden – nicht nur für 1.000 bis 1.500 Kinder, die bereits in Griechenland sind. Die Hilfe muss sowohl denen, die bereits in Griechenland in Auffanglagern sind, als auch denen, die derzeit im Niemandsland zwischen der griechischen und türkischen Grenze gefangen sind, zuteil werden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

klute

Jürgen Klute, Mitglied des Europäischen Parlaments von 2009 - 2014. Theologe, Sozialpfarrer, Publizist & Politiker aus dem Pott.

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