Ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof!

Untersuchungsrecht Der Europaabgeordneter Helmut Scholz (Die Linke) fordert das Europäische Parlament auf, dass Recht auf Untersuchungsausschüsse beim EuGH einzuklagen

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Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode wurden die Vorschläge zum Recht des Europaparlaments auf Untersuchungsausschüsse mit weitreichenden Befugnissen an Rat und Kommission übermittelt. Trotz zahlreicher Konsultationen, Modifizierungen an dem Papier sowie Stellungnahmen des Juristischen Dienstes des Parlaments kam es noch immer nicht zu einer Einigung.

Der Rat der EU und die Europäische Kommission hindern also das Europäische Parlament weiterhin daran, sein in Artikel 226 des Vertrags über dieArbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbrieftes Untersuchungsrecht wahrzunehmen.

Der federführende Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) schlägt angesichts der Blockade nun unter anderem einen förmlichen institutionellen Protest im Wege eines Schreibens an den Präsidenten des Europäischen Parlaments vor, um die politische Führungsebene auf die Bedenken des Parlaments im Zusammenhang mit der fehlenden Einhaltung des Grundsatzes der interinstitutionellen Zusammenarbeit seitens des Rates und der Kommission hinzuweisen. Zudem soll ein Ersuchen an den Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments gerichtet werden, der prüfen soll, ob im Zusammenhang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der EU-Organe beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden kann.

Helmut Scholz, Europaabgeordneter der LINKEN und Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO), hat in der Plenardebatte des EP am 17. April 2019 über den Legislativvorschlag zum Untersuchungsrecht des Europaparlaments zu diesem Vorschlag bezogen. Er sieht nichts weniger als einen institutionellen Skandal darin, dass das Parlament seines Untersuchungsrechts beraubt wird und den von den europäischen Bürger*innen direkt gewählten Abgeordneten eine der wichtigsten Befugnisse des modernen Parlamentarismus vorenthalten wird.

Scholz forderte daher in seiner Plenarrede das Parlament auf, dieses Recht nun vor dem EuGH einzuklagen: „Ich sage es Ihnen gleich vorweg“, so Scholz, „ich bin dafür, dass wir als Parlament nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Wir müssen unser Recht offensichtlich einklagen. Nach meiner Rechtsauffassung sind wir sogar dazu verpflichtet, denn wir sind das Parlament der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und es ist deren Recht, dass sie ein starkes Parlament haben, dass seine Befugnisse voll wahrnehmen kann.“

Bisher hat sich die EU-Kommission beharrlich gegen eine Übermittlung sämtlicher Dokumente gewandt. Insbesondere wehrt sie sich gegen die Forderung, dass Beamte und Beamtinnen der Kommission in ihrer Aussage an die Wahrheit gebunden sein sollen. Zudem sind Rat und Kommission dagegen, dass das Europäische Parlament im Rahmen einer Untersuchung auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats Nachforschungen betreiben oder Sanktionen gegen diejenigen verhängen kann, die der Vorladung vor den Untersuchungsausschuss nicht Folge leisten.

„Wie sehr wäre das Untersuchungsrecht gestärkt“, resümierte Scholz, „wenn der Ausschuss Sanktionen gegen diejenigen verhängen könnte, die der Vorladung des Europäischen Parlaments nicht Folge leisten? Wir fordern daher vom Rat, der Ratspräsidentschaft endlich ein klares Mandat für Verhandlungen zu erteilen.“

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Geschrieben von

klute

Jürgen Klute, Mitglied des Europäischen Parlaments von 2009 - 2014. Theologe, Sozialpfarrer, Publizist & Politiker aus dem Pott.

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