"Vergessene" Revolution

Die erste Verfassung - Lehrpläne an deutschen Schulen sollen Schülern einen Bildungskanon vermitteln, aber wie kann es sein, dass die erste Verfassung in Europa darin nicht vorkommt ?

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http://cdns2.freepik.com/fotos-kostenlos/green-eagle-crest-briefmarke_19-139152.jpgMindestens neun Jahre allgemeinbildende Schule mögen dem einen oder anderen unendlich lang erscheinen, dennoch, bei nur zwei oder drei Wochenstunden Geschichtsunterricht können nicht alle wichtigen Kapitel europäischer Geschichte erschöpfend behandelt werden.

Wie es aber sein kann, dass an deutschen Schulen eines der einschneidensten Ereignisse in der europäischen Geschichte, nämlich die Verabschiedung der ersten Verfassung eines Staates, welche sich auf die Menschenrechte bezieht, keinerlei Erwähnung findet, lässt sich "nur" mit Zeitmangel kaum erklären.

Und nicht nur das, auch die Geschichte von Regionen, die Jahrhunderte lang von Deutschen bewohnt wurden, deren Entwicklung, von eben jener gesellschaftlichen Umwälzung, zumindest für kurze Zeit, direkt beeinflusst war, finden in den Lehrplänen für den Geschichtsunterricht keinen Platz.

Die Rede ist hier von der Polnisch-Litauischen Königlichen Republik.

Diese bildete sich einst, genauer 1569, durch die Zusammenführung der polnischen "Krone" mit dem Großfürstentum Litauen, welche beide bereits seit 1386 durch eine Eheschliessung in Personalunion regiert wurden.

Seine grösste terretoriale Ausdehnung erreichte Polen-Litauen um das Jahr 1618. Zu dieser Zeit umfasste das Einflussgebiet Teile des heutigen Polen, sowie das heutige Litauen, Lettland und Weißrussland sowie Teile des heutigen Russlands, Estlands, Moldaus, Rumäniens und der Ukraine. Es erstreckte sich also von der Ostsee im Norden bis an das Schwarze Meer im Süden.

Erstaunlicherweise konnte sich Polen-Litauen, als ein solcher Vielvölkerstaat, erfolgreich aus dem dreißigjährigen Glaubenskrieg von 1618-1648 heraushalten. Im Gegensatz zum Heiligen Römischen Reich deutscher Völker, in dem sich in diesen dreißig Jahren Protestanten und Katholiken bis aufs Blut bekämpften und in manchen Regionen bis zu 80% der Bevölkerung durch die Kriegshandlungen dahingerafft wurden, lebten nur wenige 100 Kilometer weiter östlich, Katholiken, Protestanten, orthodoxe Christen, Juden und Muslime friedlich in ein und demselben Reich zusammen.

Gewählter König

Die Regierungsgewalt ging in diesem Staat von einem gewählten König aus. Das Ständeparlament, der Sejm, tagte regulär alle zwei Jahre und wählte diesen König, bildete aber gleichzeitig auch ein Regulativ, welches z.B. willkürliche königliche Enteignungen verhindern konnte.

Der Sejm setzte sich aus abgeordneten Adeligen aus regionalen Sejmik zusammen, welche unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Situation vollständig stimmberechtigt waren. Diesem Adel waren verhältnismässig viele, ca. 10% der Gesamtbevölkerung, zugehörig.

Eine Besonderheit in der Beschlussfassung der Sejmik und des Sejm war die zwingende Einstimmigkeit bei bindenden Entscheidungen, welche durch das Liberum Veto verhindert werden konnte. Dieses Recht galt als ein altes Privileg des Ritterstandes gegen die Ansprüche der Mächtigen, welches keinesfalls aufgegeben werden durfte.

Wo es in früheren regionalen Strukturen Sinn machte, einstimmige Entscheidungen herbeizuführen, entwickelte sich das Liberum Veto im Großreich Polen-Litauen zu einem Verhinderungsinstrument, vor allem der Magnaten (des Hochadels) gegen den Adel niederer Stände und im späteren Verlauf als Mittel zur Einflussnahme durch ausländische Mächte.

Ein neuer König

Nachdem 1763 der von den Nachbarstaaten Russland, Preußen und Sachsen, im Zuge des Polnischen Erfolgekrieges, an die Macht gebrachte August III., verstorben war, kam es erneut zu Streitigkeiten um die Nachfolge, welche recht schnell zu Gunsten der von Russland unterstützten Adelsfamilie Poniatowski und ihres Günstlings Stanislaw II. August entschieden wurde.

Dieser erwies sich allerdings als nicht nur der Russischen Zarin, sondern auch seiner polnischen Heimat verbunden. Bereits kurz nach seiner Krönung unternahm er Schritte hin zu einer politischen Reformierung, welche unter anderem auch die Aufgabe des Liberum Veto zu Gunsten von Mehrheitsentscheidungen in der Sejm beinhaltete.

Um eine solche Entwicklung zu unterbinden und die polnische Anarchie beizubehalten, verbündete sich Russland mit pro-russischen Edelleuten. Diese forderten den Erhalt der "Goldenen Freiheit", welche auch das Liberum Veto umfasste und 1768, im so genannten "Ewigen Vertrag", versuchte das Russiche Reich unter Zarin Katharina II., seinen Einfluss auf Polen dauerhaft zu sichern, indem einerseits die staatliche Integrität und Souveränität Polens garantiert. andererseits aber auch das Liberum Veto, zur fortdauernden Blockade polnischer Innenpolitik, auf Dauer festgeschrieben werden sollte.

Prompt nach der Verabschiedung des Vertrages begannen Unruhen durch polnische Adlige, die sich der russichen Vormachtstellung in Polen entgegenstellten und die im Osmanischen Reich, dem damaligen südlichen Nachbarn Polen-Litauens, einen mächtigen Verbündeten fanden.

Der so entfachte Türkisch-Russische Krieg dauerte von 1768 bis 1774 und am Ende hatte das Russische Reich sein Einflussgebiet um den Nordkaukasus, die südliche Ukraine und die Krim erweitert.

Der "Ewige Vertrag" währte ganze sechs Jahre, denn bereits 1772 gelang es den Nachbarstaaten Polens, Russland, Österreich-Ungarn (Habsburger Monarchie) und Preußen, die erste Teilung Polens auf rein diplomatischem Weg zu erreichen. So fielen Westpreußen (an Preußen), Galizien (an Österreich-Ungarn) und die Gebiete östlich der Düna (russisch: Daugava) an das Russische Reich.

Das verbliebene polnische Gebiet war allerdings noch immer eine Macht und Stanislaw II. August war bestrebt, seine Handlungsfähigkeit im verbliebenen Reichsgebiet wieder herzustellen.

Die erste Verfassung

Zu den pro-polnischen Unterstützern gehörten neben dem Osmanischen Reich auch Frankreich, aus dem die Ideen der Aufklärung nach der Französischen Revolution von 1789 herrüberschwappten und in Polen-Litauen großen Anklang fanden. Dies spiegelt sich, in der vom vierjährigen Sejm am 3. Mai 1791 angenommenen Verfassung, deutlich wider.

In dieser wurden grundlegende Ideen zur modernen Staatsorganisation, wie die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die allgemeine Rechtsgleichheit und auch staatliche Schutzmechanismen für die leibeigenen Bauern, formuliert. Zum ersten Mal in Europa und überhaupt erst als zweiter Staat, nach den Vereinigten Staaten von Amerika, gaben sich die Polen und Litauer eine eigene Verfassung. Das bisherige Liberum Veto wurde durch das Mehrheitsprinzip ersetzt und blieb nur für wenige Ausnahmen bestehen. Die Rolle des Königs war durch die weitreichenden Rechte des Volkes größtenteils auf repräsentative Aufgaben beschränkt, die Wahlmonarchie sollte durch eine Erbmonarchie ersetzt werden, aber der Ausersehene Friedrich August III. aus dem Haus der Wettiner lehnte die Krone ab.

Die absolutistischen Monarchien und deren Hochadel, die Polen-Litauen umgaben, reagierten umgehend. Der Russisch-Polnische Krieg und die Gründung der Konföderation von Targowica, in der sich Litauische Magnaten, von Russland unterstützt, gegen das eigene Land und Volk stellten und gegen die sich der Kościuszko-Aufstand formierte, waren die direkte Folge. Anschliessend erfolgte mit der zweiten Teilung 1792 und der dritten 1795 die schrittweise Aufteilung Polen-Litauens unter den Nachbarstaaten Preußen, Russland und Österreich-Ungarn.

Die erste Verfassung auf europäischem Boden galt für ein Jahr, zwei Monate und drei Wochen.

Ein eigenständiges Polen erschien erst 1918, nach dem Vertrag von Versailles wieder auf der Bildfläche.

Fazit:

Dem geneigten Leser sollte aufgefallen sein, das in dieser Geschichte einige Informationen, die zur Beurteilung der aktuellen Lage in der Ukraine durchaus nützen, enthalten sind. Seit dem Russisch-Türkischen Krieg von 1768 bis 1774 besteht der russische Einfluss auf der Krim und in der östlichen Ukraine. Zuvor war diese Region für ca. 400 Jahre Litauisch-Polnisches Einflussgebiet und die Krim gehörte seit dem 15. Jahrhundert zum Osmanischen Reich.

Das den Schülern im Geschichtsunterricht nicht einmal die Grundzüge der historischen Entwicklung der Nachbarländer, vor allem auch im Bezug auf die Geschichte Deutschlands, vermittelt werden, ist für eine Weiterentwicklung der Europäischen Einigung keineswegs hilfreich, dies gilt es zu überdenken.

Wikipedia
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Geschrieben von

knattertom

reisewütiger Mit40er der "D" den Rücken gekehrt hat, um neues zu entdecken. Interessierter Beobachter von aussen so to say...: knattertom@freenet.de

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