Justitias Authentizität

Arbitrarität Per Augenklappe verbundene Augen

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Natürlich ist, was sich Rechststaat nennt unter dem Strich allemal glaubwürdiger als Scheingerichte offener Diktaturen.

Aber entspricht es, was Volksmund etwa mit „schuldig erst nach Verurteilung“ oder „Rechtssicherheit“ als sakrosankt eingestuft erkennen läßt?

Wer Urteile gegen Systemkritiker oder Rebellen zum Einen und für höhere Manager oder Politiker zum Anderen, Verfahren für Exekutive zum Einen (wie etwa in Kanada wo regelrechter Genozid gegen Indigene seitens Polizei und unterlassene Nachforschung zu jährlich hunderten verschwindenden indigenen Frauen) so wie etwa gegen Farbige als leichter Hand eingebuchteten in USA zum Anderen, Wahl von Persönlichkeiten zu höchsten Richterämtern, in USA dazu offen ausgetragener Parteilichkeit usw. verfolgt hat, kommt um einen Eindruck fraglicher Rechtsstaatlichkeit nicht umhin.

Natürlich gibt es überall Richter mit wahrem Berufsethos, die sich um Unparteilichkeit über persönliche Präferenz hinweg bemüht, Arbeit und Freizeit schwermachen. Ebenso jedoch auch überflüssige Posten von Gerichtspräsidenten, die Speziakten an Richter anderer Gesinnung zu delegieren wissen. Oder obendrein etwa bei uns in Deutschland Weisungsbefugnis von Kanzleramt über Staatsanwaltschaft.

Und auch schon davor. Zitat aus Wikipedia: ||Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben,[2] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind||

Damit wunschgemäße Richtersprüche zu relevanten Fällen sich auch koscher ausnehmen, gibt es entsprechend verfaßte Gesetzeskonstrukte, die Wege dazu offenhalten. Nebst Gerechtigkeit widerlaufenden Standards wie Verjährung, Präzidenzurteilen und Vergleichen.

Zur Zwischenstation hinterfragbarer Urteilssicherheit dann noch: ||Juristen geben sich gern dem Gefühl hin, auf der Basis ihrer eigenständigen Wissenschaft Recht zu produzieren. Was richtig und falsch in der Rechtsanwendung ist, meinen sie nach etlichen Semestern des Studiums erkennen zu können. Dass dies schlicht eine Illusion ist, halten andere Wissenschaftszweige der Juristerei seit langem vor. Allein der noch so elaborierte Umgang mit Begriffen schafft es niemals, den direkten Weg vom abstrakten Gesetzestext zur Regelung des konkreten Falles zu finden. Zwischenwertungen sind notwendig, aufgeladen durch das Verständnis des Juristen von sozialen Zusammenhängen, gesellschaftlichen Bedingungen oder psychischen Konstellationen des Rechtsanwenders. Die Ausbildung gibt dem Juristen hierzu nichts an die Hand.||
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fehlurteile-strafprozess-richterentscheidungspsychologie/

Und wenn alle Einrichtung nicht auszureichen droht, auch ganz offene, richterliche Autokratie, prozessuale Mandats- und Berichtsbehinderung, wie sie jüngst erst im Fall Assange exemplarisch vorgeführt wurden; sonst aber ebenfalls überhaupt nicht selten sind.

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So auch im Urteil nach 2018 angestrengter Klage von Familien aus Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, Portugal, Kenia, den Fidschis, und der schwedischen Jugendorganisation Sami, welche Auflagen für die EU gefordert hatten, deren Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen zu erweitern.

Mal unter uns: Gehen Sie davon aus, daß Renditeinteressen in Höhe von Billionen bis Trillionen Euro ein sachliches Urteil selbst noch vor sterbendem Planeten an beliebigem Ort auf diesem zuließen?

Wäre so etwas denkbar?

Betrachten wir typisches Ergebnis.

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte, daß die Kläger generell vom Klimawandel betroffen seien, lehnte jedoch wegen vermeinter Verfahrensfehler ab. (Da kannten sich wohl die Anwälte in Formsachen nicht aus, oder vielleicht doch?)

Also wandten die Kläger sich an das Oberste Gericht der europäischen Union.

Urteil: Ablehnung der Klage, da die Kläger nicht individuell von der EU-Klimapolitik betroffen seien.

Willkürlich in die Welt gesetztes Befinden, das Betroffenheit von Menschen durch Verwüstung und Artensterben kurzerhand für nichtig bestimmt, und physische Bedrohung wie durch steigenden Meeresspiegel für Inselbewohner wie Fidschianer abspricht.

Einzig sinnig formuliert, stünde im Urteil: „Wir finden / wir glauben …“

Als Ergebnis eines Gerichts dessen Richter sich Einflußnahme verböten, und sich zugleich darauf verwendeten, Subjektivität und Willkür im Urteil zurückzustellen, ist eine Urteilbegründung wie die aufgesetzte ausgeschlossen.

Eines aber ist solch arbiträre Begründung unter gegeben Umständen der Plutokratie eindeutig: Vorhersehbar.

Bleibt zu hoffen, daß die Kläger im aussichtslosen Unterfangen keine allzu hohen Aufwendungen hatten.

So wie sie für das Leben auf Erden, desto weniger besteht: Die Hoffnung.

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Geschrieben von

Knossos

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Knossos

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