Rechtsweg in die Sackgasse

USA Die Entscheidung des Obersten Gerichts zu Trumps Einreiseverbot ist nicht endgültig – noch nicht
Ausgabe 49/2017
Die genehmigten Einreiserestriktionen steuern in einem großen Bogen um Religion herum
Die genehmigten Einreiserestriktionen steuern in einem großen Bogen um Religion herum

Foto: Spencer Platt/Getty Images

Am Montag entschied das oberste US-Gericht, dass Donald Trumps scharfe Einreiserestriktionen für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern und zwei weiteren Nationen – Nordkorea und Venezuela – vorerst in Kraft treten dürfen. Der Spruch nahm der Opposition viel von ihrer Hoffnung, sie könne einen „Muslim ban“ auf dem Rechtsweg verhindern. Doch die Justiz ist eben nicht Teil des Widerstands.

Beim Streit um die Einreise stieß freilich auch der Präsident auf Grenzen. Trotz seines Sieges am Montag: Trump hat seine Pläne gegen Muslime umbauen müssen. Der Kandidat Trump forderte einen „totalen und vollständigen Einreisestopp für Muslime“. Untergeordnete Gerichte haben Exekutiv-Anordnungen gekippt, wegen religiös motivierter und daher rechtswidriger Diskriminierung muslimischer Reisender.

Die genehmigten Einreiserestriktionen steuern in einem großen Bogen um Religion herum. Die Restriktionen für den Iran, den Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und den Jemen werden mit mangelnden Sicherheitsüberprüfungen in diesen Ländern begründet. Nordkorea und Venezuela wurden als Zugaben angehängt – so wie Unternehmen bei Entlassungen älterer Mitarbeiter auch noch ein paar junge in den Topf werden, um dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu entkommen.

Die Entscheidung am Montag ist nur vorläufig. Zwei Bundesberufungsgerichte befassen sich weiter mit dem Verbot. Die Genehmigung während dieser laufenden Verfahren aber könnte durchaus signalisieren, dass der Gerichtshof bereit ist, Trumps Strategie zu akzeptieren – solange wenigstens der Anschein der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

Bei Analysen des streckenweise mangelhaften Durchsetzungsvermögens der Regierung Trump verweisen Kritiker gern auf die Justiz, die Trump etwas gezügelt habe. Allerdings nur bis zu einem bestimmten staatstragenden Punkt. Dass Muslime gemeint sind mit dem Verbot, ist unübersehbar, besonders im Kontext der jüngsten islamophoben Twittereien des Präsidenten. Doch wie gesagt, der Anschein der Rechtsstaatlichkeit bleibt gewahrt.

Als Präsident ernennt Trump Richter zum Obersten Gerichtshof und zu Bundesgerichten. Und wenn er durch ist in drei Jahren, dann wird die Judikative ganz anders aussehen.

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