Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. Und Geschmäcker sind eben verschieden. Wenn überhaupt, so könnte man meinen, müsste die vielbeschworene Toleranz zumindest dort gelingen, wo es "nur" um Geschmacksfragen geht. Und doch ist dem nicht so. Wohl darf jeder seinen Geschmack haben, doch wehe, er demonstriert durch die Wahl seiner Kleidung, die Einrichtung seiner Wohnung und seine Vorlieben für bestimmte Künstler und Kunstrichtungen einen "schlechten" oder gar den "falschen" Geschmack - die soziale Ächtung wird ihm gewiss sein.
Warum ist dies so? Warum fällt es uns gerade in Kunstdingen, aber auch in Fragen der Mode oder der Architektur, so schwer zu akzeptieren, dass andere Menschen auch einen anderen Geschmack haben können? Warum versuchen wir, unseren Geschmack mit welch fadenscheinigen Argumenten auch immer, als Ausdruck eines wohlüberlegten Urteils erscheinen zu lassen, obwohl es sich eben nur um eine subjektive Vorliebe handelt? Warum sind wir schon irritiert, wenn uns nahestehende Menschen die Filme, die wir selber schätzen, nicht goutieren? Und warum begnügen wir uns gerade angesichts von Kunstwerken nicht damit, unsere Geschmackseindrücke kundzutun, also etwa zu sagen, dieses oder jenes Bild "gefällt mir"? Warum geben wir statt dessen dieser subjektiven Empfindung eine objektive Form und behaupten ungeniert: "Das ist ein erstklassiges Bild" Warum also formulieren wir "Geschmacksurteile", die einen allgemeingültigen Anspruch haben, statt uns auf Geschmacksäußerungen zu beschränken, die eben nicht mehr ausdrücken als unser subjektives ästhetisches Empfinden?
Diese Fragen sind nichts Neues. Sie standen am Beginn der Entwicklung der modernen Ästhetik, die mit Immanuel Kant eingesetzt hat. In seiner 1790 erschienenen Kritik der Urteilskraft sind so auch einige der entscheidenden Bestimmungen und Überlegungen enthalten, die die ästhetischen Diskussionen bis heute befruchtet haben. Kants Ästhetik kann dabei in mehrerlei Hinsicht modern genannt werden. Kant geht es nicht um einen engen Begriff des Kunstwerks, sondern um einen umfassenden Begriff der ästhetischen Erfahrung. Wurzel und Grund dieser Erfahrung ist das Subjekt, der einzelne mit seinem Empfindungsvermögen. Von ihm hat alle Analyse dieser Erfahrung auszugehen. Das heißt aber auch, dass es keinen vorab definierten und eingeschränkten Bereich gibt, in dem eine ästhetische Erfahrung möglich ist.
Indem Kant die Frage, ob etwas als ästhetisch wahrgenommen werden kann, nicht an einen Gegenstand, sondern an das wahrnehmende Individuum koppelt, eröffnet er jene Entgrenzung des Ästhetischen, die erst die moderne Kunst des 20. Jahrhunderts selbst eingelöst hat. Zudem hat Kant radikal wie wenige versucht, den Bereich des Ästhetischen als einen tatsächlich autonomen zu konstruieren, in dem keine anderen Zwecke walten als die des Ästhetischen selbst: Das Schöne und die Kunst haben ihren Zweck an sich selbst. Kant weist damit jede Fremdbestimmung des Ästhetischen mit Nachdruck zurück und hat so auch den theoretischen Grundstein für jene radikale Selbstbestimmung gelegt, welche die Künste seit dem 18. Jahrhundert zunehmend auszeichnet.
Das Vermögen einer ästhetischen Wahrnehmung, also einer qualifizierten, wertenden Sinnesempfindung im weitesten Sinne nennt Kant "Geschmack". Dieser Begriff kann vorerst in der Bedeutung jener Gaumenfreuden genommen werden, die wir ganz unmittelbar den Geschmacksnerven verdanken. Die Nähe des Kantischen Begriffs des Geschmacks zum Schmecken ist offensichtlicher, als es Kants Terminologie oft ahnen lässt. In einer genaueren Bestimmung heißt es bei Kant: "Geschmack ist das Beurteilungsvermögen eines Gegenstandes oder einer Vorstellungsart durch ein Wohlgefallen, oder Missfallen, ohne alles Interesse. Der Gegenstand eines solchen Wohlgefallens heißt schön." Der reine Geschmack, so könnte man kulinarisch paraphrasieren, schmeckt um des Schmeckens willen - es soll kein Hunger und kein Durst, also kein Interesse befriedigt, kein Bedürfnis gestillt werden. Natürlich: dass das Schöne keinen Interessen dienen soll, hat viel Aufregung verursacht. Für Kant aber gilt: Der Geschmack ist Ausdruck von Subjektivität; und das Postulat der Interesselosigkeit ist erforderlich, um den Geschmack in seiner Reinheit überhaupt erst zum Gegenstand der Analyse machen zu können. Sind nämlich Interessen, Bedürfnisse, gar Begierden im Spiel, kommt es zu keiner ästhetischen Beurteilung eines Gegenstandes, sondern zu seinem Genuss - oder zu seiner Verweigerung. Interessen haben heißt, etwas leidenschaftlich begehren oder sich mit Ekel abwenden. Von diesen beiden Empfindungen ist die Empfindung des Schönen gleich weit entfernt.
Ästhetisches Wohlgefallen ist also nicht mit dem Genuss oder dem Lustempfinden gleichzusetzen, ebensowenig wie ästhetisches Missfallen mit Unlust, Abscheu oder Abwehr identifiziert werden darf. Wohlgefallen und Missfallen sind Ausdrucksformen eines reinen Geschmacks, dem es darum geht, Gegenstände der Natur oder Kunst nur ihrer sinnlichen Erscheinungsform nach zu erfahren, ohne moralische, theoretische, leibliche, politische oder erotische Interessen ins Spiel zu bringen. Wenn wir einen Gegenstand, ein Stück Natur oder auch einen Menschen als ästhetisches Objekt betrachten und beurteilen wollen, müssen wir in Distanz zu ihm bleiben. Sobald wir Interessen und Begierden, starke positive oder negative Affekte entwickeln, wird sich unser ästhetisches Urteil trüben und verzerren. Wer ein Bild nur unter dem Aspekt der Geldanlage oder nur daraufhin betrachtet, ob es geeignet ist, seine sexuelle Begierde anzustacheln, wird zu keinem reinen ästhetischen Urteil mehr gelangen können. Oder, mit den Worten von Kant: "Der Geschmack ist jederzeit noch barbarisch, wo er die Beimischung der Reize und Rührungen zum Wohlgefallen bedarf, ja wohl gar diese zum Maßstabe seines Beifalls macht." Reiz und Rührung können keine Basis für ein ästhetisches Urteil sein. Heute könnte man ergänzen: Erregung, Empörung und Betroffenheit sind dafür genauso wenig geeignet. Denn in Fragen des Ästhetischen geht es ausschließlich darum, einen Gegenstand nach seiner Form zu beurteilen.
Gegenstände, die nicht unsere Interessen, Begierden oder Ressentiments erregen, sondern auf die unsere Urteilskraft mit interesselosem Wohlgefallen reagieren kann, sind damit für Kant als "schön" klassifiziert. Der umstrittene Begriff der "Schönheit" bezeichnet also keine objektiv wahrnehmbare Eigenschaft, die einem Gegenstand zukommt, noch gibt es nach Kant eine vom einzelnen und seinen zeitgebundenen Erfahrungsmöglichkeiten unabhängige Idee des Schönen, von dem die Urteile über diverse Gegenstände oder Kunstwerke abgeleitet werden könnten, sondern Schönheit ist das Resultat eines Wechselspiels zwischen einem wahrnehmenden Individuum und einem Gegenstand, der in dem Individuum das Gefühl des Wohlgefallens auszulösen vermag, ohne dass damit bestimmte Interessen angesprochen werden.
Jeder Gegenstandsbereich kann solcherart prinzipiell "schön" sein, die Natur so gut wie der Mensch und seine Werke. Während aber die Natur bestimmten Zwecksetzungen folgt und nur für den Menschen unter bestimmten Bedingungen als zweckfrei, also als schön erscheinen kann, ließen sich Kunstwerke überhaupt als Gegenstände beschreiben, die ausschließlich dazu angefertigt werden, um ein interesseloses Wohlgefallen hervorzurufen, also nichts anderes beim Rezipienten ansprechen, als seine ästhetische Urteilskraft. Gerade weil sie keinen Zwecken dienen, weil sie keinen Nutzen haben, sind Kunstwerke so die bevorzugten Gegenstände ästhetischer Erfahrung. Und sie sind für Kant der ausgezeichnete Bereich, in dem sich Freiheit, wenn auch in einer spielerischen Form, verwirklichen kann. Denn die pure Freiheit existiert nur dort, wo es keine sozialen, rationalen, politischen, moralischen oder andere Bindungen und Verpflichtungen gibt.
So weit, so gut. Aber die entscheidende Frage ist damit noch nicht beantwortet: Warum urteilen wir über Kunst und begnügen uns nicht einfach damit, unser Wohlgefallen durch einen tiefen Seufzer kundzutun? Beschränkte sich das Subjekt darauf, nur seinem Wohlgefallen Ausdruck zu verleihen - dies oder jenes gefällt mir -, wäre dies nicht mehr, aber auch nicht weniger, als die Formulierung eines subjektiven Geschmacksempfindens, das keine weitere Beachtung verdiente, außer man wäre aus persönlichen Gründen an dem Menschen, der diese Empfindung äußert, selbst interessiert - möglich, dass man mit Menschen, denen zum Beispiel Pablo Picasso nicht gefällt, nichts zu tun haben will. In dem Moment aber, in dem sich die Geschmacksäußerung die Form eines Urteils gibt - dies oder jenes ist schön -, sind ganz andere Ansprüche damit verbunden. Es ist ein Moment von Allgemeinheit erreicht, das die Ebene rein subjektiver Unverbindlichkeit hinter sich lässt, ohne sich aber wirklich von der Ebene der Subjektivität lösen zu können. Kunsturteile lassen sich nie in derselben Weise schlüssig argumentieren wie wissenschaftliche Thesen. Deshalb lässt sich gerade über Geschmacksfragen sogar besonders gut streiten, weil es kein Verfahren gibt, das solch einen Streit zwingend entscheiden könnte. Kant schreibt deshalb nicht ohne Witz: "Das Geschmacksurteil selber postuliert nicht jedermanns Einstimmung (denn das kann nur ein logisch allgemeines, weil es Gründe anführen kann, tun); es sinnet nur jedermann diese Einstimmung an."
Wir fällen ästhetische Urteile, weil wir wollen, dass andere Menschen ähnlich oder genauso empfinden. Dass wir unseren Geschmacksempfindungen die Form von Urteilen geben - dieser Wein ist gut, dieses Bild ist schön, dieser Text ist hervorragend - drückt diesen Anspruch auf eine gewisse Verbindlichkeit und Gültigkeit unserer Urteile auch im Bereich des Alltags aus. Nach Kant ist dies keine sprachliche Ungenauigkeit - so, als müsste man immer statt "ist gut" oder "ist schön" oder "ist gelungen" schlicht "es schmeckt mir" oder "es gefällt mir" sagen -, sondern Ausdruck eines eigenständigen Vermögens des Menschen: eben seiner Urteilskraft. Wir können nicht nur Empfindungen äußern, sondern auf Basis derselben allgemeine Urteile fällen, auch wenn wir diese nicht in einem strengen Sinn beweisen können.
Zweifellos: Solches klingt schon ein wenig widersprüchlich. Das ästhetische Geschmacksurteil ist kein logisch begründbares Urteil, es beruht einzig und allein auf dem individuellen Empfindungsvermögen des Subjekts und erwartet dennoch Zustimmung, beansprucht Folgerichtigkeit und Notwendigkeit, will also nicht beliebig sein, sondern verbindlich. Man geht kaum fehl, wenn man unterstellt, dass Kant hier eine grundlegende Disposition des modernen Kunstdiskurses getroffen hat - jene Erfahrung, die in jeder Ausstellung, nach jeder Aufführung eines Musik- oder Theaterstücks, nach jeder Lektüre zu machen ist: dass man subjektive Urteile fällt und doch Zustimmung erwartet, enttäuscht ist, wenn diese Zustimmung ausfällt.
Kant hat sich zweifellos redlich bemüht, den Schwierigkeiten, die sich aus der Logik des Geschmacksurteils ergeben, nicht aus dem Weg zu gehen. Dass dieses Urteil einerseits in der subjektiven Erfahrung gründet, andererseits aber einen Anspruch auf Verbindlichkeit erheben kann, lässt sich nach ihm nur erklären, wenn all dem ein Prinzip zugrunde liegt, das "nur durch Gefühl", aber doch "allgemeingültig" bestimmen kann, "was gefalle oder missfalle". Und dieses Prinzip nennt Kant den "Gemeinsinn". Unsere "Anmaßung", so Kant, überhaupt Geschmacksurteile fällen zu können, setzt einen solchen Gemeinsinn, eine gefühlsmäßige, deshalb unbestimmte, aber nichtsdestotrotz "idealische" Norm des Schönen, in der wir uns allen Menschen verbunden fühlen, voraus - ansonsten wäre es unsinnig, das eigene Schönheitsempfinden mit anderen teilen zu wollen und zu können.
Nun: hier hat Kant vielleicht vom Menschen zu gut gedacht. Tatsache ist, dass wir unsere Geschmacksurteile nicht jedermann, sondern einer bestimmten Gruppe von Menschen ansinnen, oder uns durch diese Geschmacksurteile zu dieser Gruppe zählen wollen. Der Geschmack verbindet uns nicht nur mit anderen Menschen, er trennt uns auch. Insbesondere der Kunstgeschmack ist zu einem ganz wesentlichen Distinktionsmerkmal geworden, durch das sich Menschen von anderen demonstrativ unterscheiden wollen. Je mehr alte soziale Binnendifferenzierungen wie Herkunft, Geschlecht, Grundbesitz oder Religion an Bedeutung verloren haben, desto stärker wird offenbar das Bedürfnis, sich über andere Merkmale zu unterscheiden. Soziale Gruppierungen entstehen heute deshalb auch nicht selten entlang ästhetischer Präferenzen und Vorlieben. Die berühmten "Szenen" orientieren sich an ästhetischen Codes, wer wo dazu gehört, wird in hohem Maße durch seinen ästhetischen Geschmack entschieden. Aber auch diese Entwicklung bestätigt Kants These vom ambivalenten Charakter des ästhetischen Urteils: es schwankt zwischen subjektiver Autonomie und sozialem Konformitätsdruck.
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