Ohrfeige für den friedlichen Protest

Widerstand Ein fränkisches Kaufhaus drohte einer Tierschutzaktivistin mit 50.000 Euro Strafe für einen Boykottaufruf. Wird diese Einschüchterungstaktik bald in Deutschland zur Mode?
Nerze im Käfig: Seit Jahren prangern Tierschutzaktivisten den unethischen Gebrauch von Echtpelz in der Modeindustrie an
Nerze im Käfig: Seit Jahren prangern Tierschutzaktivisten den unethischen Gebrauch von Echtpelz in der Modeindustrie an

Foto: VIKTOR DRACHEV/AFP/Getty Images

SLAPP ist ein typisch amerikanisches Akronym. Hinter der Abkürzung verbirgt sich auch der Wortsinn: „to slap someone“ bedeutet „jemanden ohrfeigen“. Ähnlich wie eine richtige Ohrfeige ist auch die Strategic Lawsuit Against Public Participation in erster Linie ein Einschüchterungsversuch. Einen solchen musste kürzlich auch eine Tierschutzaktivistin erfahren, nachdem sie auf Facebook zum Boykott des Kaufhauses „erlebe wigner!“ im fränkischen Zirndorf aufgerufen hatte. Das Unternehmen antwortete prompt mit einer Unterlassungsklage inklusive Streitwert von 50.000 Euro und Prozesskosten von 1.800 Euro, wie die Kampagne „Offensive gegen die Pelzindustrie“ meldet.

Eine Aussicht auf Erfolg haben solche Verfahren meistens nicht. Trotzdem werden sie genutzt, um friedlich Protestierende unter Androhung astronomischer Strafsummen mundtot zu machen. Nicht nur soll damit der Protest an sich verhindert werden, auch Sympathisanten werden damit von einer öffentlichen Positionierung abgeschreckt. SLAPPs gelten daher in Deutschland als Rechtsmissbrauch.

Das Kaufhaus Wigner argumentierte in der Klage mit einer "Beeinflussung der Kundschaft" und einem möglichen Fernbleiben dieser vom Ladengeschäft. Die Absurdität dieser Argumentation wird hier besonders sichtbar, da ein Boykottaufruf genau diese Wirkungen zum Ziel hat. Der Aufruf zum Boykott ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit im Grundgesetz abgesichert, wie vor kurzem erst das Oberlandesgericht Dresden entschied, als ein Twitter-User zum Boykott eines Friseurs mit Parteimitgliedschaft bei der AfD aufrief. In der Rechtsprechung dazu heißt es, dass ein Aufruf zum Boykott „keinen Eingriff in den Gewerbebetrieb“ darstellt.

In den USA sind diese Art von Klagen häufiger. Die wohl berühmteste reichte die Sängerin Barbra Streisand ein, als sie 2003 erwirken wollte, dass Fotografien ihrer Residenz in Malibu an die Öffentlichkeit geraten. Dadurch erreichte sie das genaue Gegenteil: Die Bilder erlangten durch den Prozess nur noch mehr ungewollte Aufmerksamkeit, was man seit jeher als Streisand-Effekt kennt.

Anlässlich der sich häufenden Klagen dieser Art verabschiedeten viele US-Bundesstaaten bereits Gesetze, die eine schnelle Abweisung der Klagen und eine Prozesskostenrückerstattung gewährleisten sollen. In Deutschland fehlen solche Maßnahmen bislang noch.

Prominente SLAPP-Klagen gegen Boykottaufrufe sind in Deutschland bislang nicht bekannt. Umso wichtiger ist es, dass der Klage des Kaufhauses Wigner Einhalt geboten wurde, um ein Signal an eventuelle Nachahmer zu senden. Im Falle Wigner hat sich die Aktivistin einen Anwalt genommen, der hat einen Brief geschrieben – und dann kam keine Antwort mehr.

Von verschiedenen Tierschutzorganisationen wurde der Einschüchterungsversuch kritisiert, was in den sozialen Netzwerken die Aufmerksamkeit gegenüber der angebotenen Pelzprodukte im Kaufhaus natürlich weiter antrieb. Der Streisand-Effekt verschont auch das Kaufhaus Wigner in Zirndorf nicht.

Und er zeigt Wirkung: Nach zahlreichen Beschwerden verkündete das Kaufhaus auf seiner Facebook-Seite, dass "nach erneuter kritischer Prüfung" des Herkunftsnachweises Jacken mit Echtpelzbesatz aus dem Sortiment genommen wurden. Die Klage als Statement gegen den Protest lässt sich ganz so einfach jedoch nicht ausräumen. Die Ohrfeige bleibt im Gedächtnis.

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