Wien, 08.08.2016
OFFENER BRIEF
Betrifft: Verschuldungspolitik und Bankenrettungen auf Kosten der Bevölkerung
Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortungsträger der Republik Österreich!
In den letzten Jahren wurde der Umstand, dass „Giralgeld“ bei der Kreditvergabe der Geschäftsbanken nicht verliehen, sondern buchungstechnisch (und zwar als „Schuldschein der Bank“) erzeugt wird, nicht nur theoretisch erklärt und begründet, sondern ist nunmehr auch durch ein Experiment von Univ.-Prof. Dr. Richard Werner empirisch bewiesen. Es handelt sich daher um eine wissenschaftliche Tatsache!
(Einen deutschsprachigen Artikel mit einer Zusammenfassung von Prof. Werners Studie finden Sie hier: http://www.free21.org/wp-content/uploads/2015/10/03-Mannsberger-Geld-aus-dem-Nichts-TH2.pdf Für die an Vertiefung Interessierten verweisen wir auf den (Nicht-) Diskurs in der Wissenschaft zu diesem Thema: https://www.kreditopferhilfe.net/de/irrlehren)
Keine Bank ist gezwungen, sich „Geld zu leihen“, kein Unternehmer und erst recht kein Staat. Es ist damit erwiesenermaßen zutiefst irrational zu behaupten, es gäbe durch Bankschulden erzeugte, häufig als „alternativlos“ bezeichnete Sachzwänge wie bspw. Kürzungen im Sozial- und Bildungsbereich oder die weitere Erhöhung der Abgabenlast.
Die gegenwärtigen buchtechnischen Verschuldungsprobleme können auf dieselbe Art und Weise gelöst werden, wie sie entstanden sind, nämlich buchtechnisch. Eine einfache Methode der rein buchtechnischen Bankensanierung ohne Verschwendung eines einzigen Cents an Steuermitteln mittels Debt Equity Swap sowie einen Formulierungsvorschlag für die dazu erforderliche Gesetzgebung entnehmen Sie bitte der Beilage.
Es ist absehbar, dass mehrere Großbanken demnächst „Hilfe“ brauchen werden. In diesem Zusammenhang wollen wir insbesondere auf die Haftungen der AVZ-Stiftung für die Bank Austria aufmerksam machen. Dazu stellen sich mehrere wesentliche Fragen wie z.B.:
- Aus welchem Grund ist die Bank Austria verkauft worden?
- Wer hat diese Entscheidung getroffen?
- Wer hat vom Verkauf profitiert, und welche Gelder sind wohin bzw. an wen geflossen?
- Wie hoch ist der tatsächliche Umfang der Haftungen, die mit der AVZ-Stiftung und der Stadt Wien vereinbart wurden?
- Wurden die Provisionen für diese Haftungen korrekt ausbezahlt?
- Wer hat diese Haftungsprovisionen erhalten und wofür wurden sie verwendet?
- Warum wird die Haftung nach § 92 Absatz 9 Bankwesengesetz weiter zu Gunsten von Finanzkonzernen aufrechterhalten, obwohl eine Reihe namhafter Juristen diese Haftung als europarechtswidrig beurteilen?
Mit freundlichen Grüßen,
das Team des KOV Kreditopfervereins
Beilage:
- Gesetzesvorschlag zur buchtechnischen Bankensanierung
- die Regierungsmitglieder und alle Nationalratsabgeordneten
- die Clubs der Parlamentsparteien
- den Rechnungshof
- das Institut für Höhere Studien
- das Wirtschaftsforschungsinstitut
Der Debt Equity Swap stellt die Umwandlung von bilanziellen „Schulden“ (Debt) in eine Direktbeteiligung des Gläubigers am Unternehmen des Schuldners (Equity) dar und wird routinemäßig im Zuge von Insolvenzverfahren an realwirtschaftlichen Unternehmen (v.a. von Banken bzw. von Industrieländern an Schwellenländern) durchgeführt (siehe z.B. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/debt-equity-swap/debt-equity-swap.htm bzw. Internet-Suchergebnisse zu „Debt Equity Swap“). Er stellt die letzte Stufe der Enteignung der Realwirtschaft durch die Finanzwirtschaft dar, wenn eine Schein-Forderung, die durch wertloses „Fiat Money“ (das „geschöpft“ und niemals „verliehen“ wird) in einen Eigentumsanteil transferiert wird.
Prolog: Zur sogenannten Insolvenz von Nationalstaaten
Dass Nationalstaaten (entgegen diesbezüglicher Versuche der Bankenlobby) schon aus rein logischen Gründen niemals „insolvent“ werden können, ergibt sich aus folgenden Überlegungen:
1. Der Nationalstaat als Gesetzgeber
Wenn der Nationalstaat als Gesetzgeber fungiert, so steht er damit (als öffentlich-rechtliche Körperschaft) natürlich auch über dem Handelsrecht, somit auch über dem Insolvenzrecht, womit dieses auf ihn selbst auch nicht anwendbar ist.
2. Der Nationalstaat als handelsrechtliche Firma
Sollte man die Nationalstaaten hingegen als handelsrechtliche Firmen betrachten (die damit auch dem Handelsrecht und somit auch dem Insolvenzrecht unterlägen), so stellen sich hingegen folgende Fragen:
a. Wer ist der über den Nationalstaaten stehende Gesetzgeber, der handels- und insolvenzrechtliche Regeln erzeugt und wie ist dieser (demokratisch oder wie sonst?) legitimiert?
b. Falls die Nationalstaaten den Status handelsrechtlicher Firmen besäßen, so wäre die Bevölkerung deren Personal. Das Personal besitzt in der Insolvenz aber Gläubiger- und niemals Schuldnerstatus. Es wären daher die rechtlichen Eigentümer der handelsrechtlichen (Staats-)Firmen ausfindig zu machen und in die Haftung zu bringen, um die Forderungen des Personals (der Bevölkerung, als Teil der Gläubiger) zu erfüllen. Austeritätsmaßnahmen träfen jedenfalls das Personal, daher die Gläubiger und nicht die Schuldner (die rechtlichen Eigentümer der handelsrechtlichen Firmen, die als Nationalstaaten firmieren).
Die buchtechnische Sanierung realwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. indem ein Bankkredit in eine Beteiligung der Bank am Unternehmen umgewandelt wird), erfolgt einfach durch Ausbuchung des Kredits (Aktivseite) und entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals (der Beteiligung der Bank, Passivseite):
Bankverbindlichkeit an Einlage Bank (Eigenkapital)
Die Buchungstechnik erfolgt in folgenden drei Schritten:
1) Ausfall der Kreditforderung
Aufwand an Forderung
= Bilanzverkürzung
2) Auflösung der „Sichteinlage“ (= Verbindlichkeit) auf Bilanzebene
Verbindlichkeit gegenüber Kunden an außerordentlichen Ertrag
= Passivtausch
3) Dotierung der Umlaufsicherungsrücklage
Dotierung Rücklan an Rücklage zur Umlaufsicherung
= Gewinnverwendungsrechnung
Schritt 2 stellt den eigentlichen Debt Equity Swap dar, durch welchen sich der entsprechende Betrag an Giralgeld inhaltlich in Vollgeld umwandelt (aus einem Bankenschuldschein wird Eigentum des Bankkunden bzw. des Staates als Repräsentant der Bevölkerung).
Darstellung im Bilanzbild:
Aktiva | Passiva
----------------------------+---------------------------------------------
- Forderung (1) | - Eigenkapital
(2) | - Verbindlichkeit + Eigenkapital
----------------------------+---------------------------------------------
Musterhafte Gesetzesformulierung
Die gesetzliche Umsetzung (im entsprechenden Gesetz, in Österreich das Bankwesengesetz) könnte wie folgt lauten:
§ XY Buchtechnische Bankensanierung
(1) Wenn bei einer Bank bzw. einem Kreditinstitut mehr als X% der Kredite als uneinbringlich abgeschrieben werden müssen, so muss ein diesem Betrag entsprechender Wert zum Jahresende der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ als außerordentlicher Ertrag aufgelöst werden. Zugleich ist dieser Betrag im Rahmen der Gewinnverwendungsrechnung als gebundene Rücklage („Umlaufsicherungsrücklage“) in die Bilanz einzustellen. Es handelt sich bei diesem neuen Eigenkapital um (anteiliges) Eigentum des Staates bzw. der Bankkunden.
Durch diese einfache Regelung werden folgende Probleme gleichzeitig gelöst:
- Keine Bank kann jemals wieder durch „Kreditausfälle“ Verluste erleiden, da gegengleich die Sichteinlagen (auf Bilanzebene) als Ertrag aufgelöst werden, womit der Aufwand des Forderungsausfalls in voller Höhe neutralisiert wird.
- Das Kreditrisiko einer Bank reduziert sich dadurch auf null.
- Aus diesem Grund haben Banken ab diesem Zeitpunkt auch keinen Grund mehr, Kredite zu verweigern oder übermäßig hohe Sicherheiten zu verlangen.
- Der Staat beteiligt sich über die Kreditausfälle (und die dann entstehende Eigenkapitalposition „Umlaufsicherungsrücklage“) an der Bank und wird so zum Mitentscheider (auch und v.a. hinsichtlich Kreditvergaben bzw. eventuell sogar bei einer „Geldschöpfung durch Grundeinkommen“)
- Alle diese Schritte (Bankensanierung + Senkung des Kreditrisikos auf Null + Beteiligung des Staats an den Banken) erfolgen, ohne dass ein einziger Cent Steuergeld dafür benötigt wird. Es bedarf nur einer vernünftigen Gesetzgebung!
https://www.kreditopferhilfe.net/docs/Offener_Brief_Bankensanierung_2016-08-08.pdf
Kommentare 25
Sehr interessanter Vorschlag. Ich höre schon den Applaus der Banker. :-))
Schöne Neue Welt?
Durch die Bilanzverlängerung der Bank entsteht beim Kreditnehmer ein Guthaben und bei der Bank eine Forderung.
Zahlt der Kreditnehmer die Forderung zurück, ist die Bankenwelt in Ordnung und der Banker kann ruhig schlafen.
Zahlt der Kreditnehmer die Forderung NICHT zurück, bucht die Bank das einfach aus, tilgt also die KreditForderung und die eigene BilanzVerlängerung - auch dann könnte der Banker ruhig schlafen.
Nun hat der Kreditnehmer ABER mit einem ganz fiesen Trick das auf sein Konto gebuchte Fiatgeld nicht einfach auf andere Konten überwiesen, wo ja das gleiche Spielchen getrieben wir, sondern der Kreditnehmer hat echtes BARGELD vom Konto abgehoben, Scheinchen, Groschen und Schillinge.
Der Kreditnehmer hat im DURCHGRIFF sein Fiatgeld nicht von der Kreditbank geholt, sondern echtes Geld von der NOTENBANK. Damit wurde der Kredit der Geschäftsbank zu einem Kredit bei der NOTENBANK, also bei der Allgemeinheit.
Und nun bin ich gespannt, wie das Dilemma aufgelöst wird.
Gut analysiert, Heinz.
Das Dilemma - besser gesagt der Gedankenfehler - kann nicht aufgelöst werden - weil diese G`schicht ein simples Märchen ist - und jeder Praxis entbehrt:
Zitat: „Die buchtechnische Sanierung realwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. indem ein Bankkredit in eine Beteiligung der Bank am Unternehmen umgewandelt wird), erfolgt einfach durch Ausbuchung des Kredits (Aktivseite) und entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals (der Beteiligung der Bank, Passivseite):
ad) Punkte 1 + 2:
Dies simple Buchungstechnik „funktioniert“ nur dann, wenn die Kreditnehmer das Kreditgeld n i e ... verwendet haben – und dies ist so unwahrscheinlich, wie wenn man sagen würde: die Donau fliesst stromaufwärts.
Sobald aber das Kreditgeld (die Sichteinlage) verwendet wird - ist dieses Beispiel obsolet - dazu 2 Beispiele:
a.) die Kreditnehmer lassen sich die Kreditsumme bar ausbezahlen (Buchung, Bank A): Verbindlichkeit Kunde X / Kassa Bank ... 100,-)
b.) die Kreditnehmer haben mit dem Geld investiert oder Rechnungen per Überweisung bezahlt (Buchung, Bank A): Verbindlichkeit Kunde X / Verbindlkt. Bank B) ... 100,-)
Fazit:
- in beiden Fällen ist das Verbindlichkeit(Sichteinlage-)konto längst auf Null gestellt und sohin eine Umwandlung von Schulden (Debt) in Eigenkapital (Equity) nicht möglich mal davon abgesehen, dass man auch die Kreditnehmer fragen müsste.
- was bleibt, und dies ist korrekt, ist die Abschreibung = Verlust auf uneinbringliche Kreditforderungen der Bank – und der Verlust mindert das Eigenkapital der Bank.
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Zitat: "Schritt 2 stellt den eigentlichen Debt Equity Swap dar, durch welchen sich der entsprechende Betrag an Giralgeld inhaltlich in Vollgeld ... ( ? ) ...umwandelt (aus einem Bankenschuldschein wird Eigentum des Bankkunden bzw. des Staates als Repräsentant der Bevölkerung).
Klingt sehr bizarr. denn
- wenn Kreditkunden ihr Kreditgeld in Eigenkapital "umwandeln/umbuchen", dann entsteht dadurch noch lange kein Vollgeld,
- und wie nun der Staat (indem der dem Kreditkunden seine "Sichteinlage" ablöst - Frage: mit welchem Geld/Kredit denn?) auf einmal zum Eigentümer mit "Vollgeld" wird, ist auch nicht nachvollziehbar . . .
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ad) Punkt 4: Zitat: "Der Staat beteiligt sich über die Kreditausfälle (und die dann entstehende Eigenkapitalposition „Umlaufsicherungsrücklage“) an der Bank und wird so zum Mitentscheider (auch und v.a. hinsichtlich Kreditvergaben bzw. eventuell sogar bei einer „Geldschöpfung durch Grundeinkommen“).
Nun - jetzt wirds wirklich eigentümlich, denn
- der Staat kann sich über keine Verluste = Kreditausfälle an den Banken "beteiligen" - wie denn?
- auch die absurde Behauptung - er beteilige sich über die "Eigenkapitalposition Umlaufsicherungsrücklage" ist weder
. . . buchungstechnisch (die Buchung: Dotierung der UM-Rücklage / Umlaufsicherungsrücklage) ist eine interne Buchung,
. . . noch juristisch (wie soll sich der Staat an einer internen Buchung beteiligen?) möglich.
+
- "Geldschöüpfung durch Grundeinkommen"?
Wie geht dat denn - zumal Einkommen k e i n Geld generieren kann, sondern nur ein Staat - der über welche Insitution auch immer (Monetative z.B.) - Geld an die Menschen als Grundeinkommen "verteilt" (so wie Helicopter-geld hin etwa).
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Mit Verlaub, aber der Kommentar mangelt an fundierten Grundkenntissen über die bilanziellen Zusammenhänge - als auch unter welchen juristischen Bedingungen sich der Staat an Banken beteiligen kann.
Hier nur ein einziger angefragter Kommentar einer deiner "Lieblinge" unter den Wirtschaftswissenschaftlern:
Peter Bofinger, der auch noch sein Buch empfiehlt, danke für die Warnung - das ist unfaßbar.
ff.
Sorry, hier ist Peter Bofinger
Das (eigentliche) Problem scheint mir der Rückzug auf eine abstrakte Darstellung zu sein, die von Fachleuten verstanden wird, von Ottonormalbürger.Innen aber nicht mehr. Obwohl die sogenannten Fachleute sich damit auch schwer zu tun scheinen - siehe Beispielkommentare.
Da braucht es anschauliche Beispiele.
Hab Bofingers Kommentar - als auch einige andere auf der Homepage von KOV - gelesen.
Bofinger hat natürlich Recht . . . nur wird dieser Kommentar wohl nie irgendwo in den RWMM (right-wing-mainstream-media - darunter fällt auch der "Im-Zweifl-linkds - aber-im-Ernstfall-stramm-rechts ... Freitag ;-) ) zu lesen sein.
Wenn Du dort guckst so findest Du auch einen wirklich guten Beitrag von Flassbeck.
Bleibt die Frage:
w i e s o ... schreiben sie genau solche Beiträge, die ja die Fakten widerspielgen!, nicht mal als eigenen Kommentar in der FAZ, derZeit usw. ?
Genau - darum.
- - -
Diese Debt-Equity-Beitrag ist wenig durchdacht und auch nicht schlüssig.
Bleibt die Frage, warum dieser Verein seinen DebtEquity Beitrag mit den Stellungnahmen von bekannten Wirtschaftlern schmückt, wenn die konkrete Fragestellung eine ganz andere war.
Zwar geht es allgemein um Irrlehren der WiWi; wie dieser Beitrag zeigt, sind die Protagonisten nicht ganz frei davon. Nwhme ich die in ihrem Anliegen einmal ernst, könnte ich auch auf die Idee kommen, der präsentierte HyperTransUltraSuperTrick ist ein Test, um die Ernsthaftigkeit der Leser.Innen zu testen.
Der Brief über die Irrlehren - vor allem die Antworten der ExpertInnen sind ja das interessante daran - ist rel. o.k.
Dass man sich dann auf die Rektorin einschoss - statt den Experten den Raum für die substanzielle Kritik zu "überlassen" ... ist halt emotional zu sehen.
Der Beitrag hier ist kein Test, denn da fehtl einfach die Kenntnis und Abschreiben von selbsternannten Gurus + ein paar Links usw. sind eben zuwenig .
Danke für die Trennung der Dinge.
Mich hatte doch etwas schockiert, daß einige der WiWi Experten in ihrer Antwort unbedingt ihr Buch empfehlen mußten; also eher Promoter in eigener Sache waren.
Die "Auflösung" dieses "Dilemmas" ist geradewegs lachhaft einfach: für die Geschäftsbank ist es nach wie vor eine Verbindlichkeit nur hat sich der "formale Gläubiger" geändert. Daher wird auch diese "Verbindlichkeit" ganz einfach in den Debt-/Equity-Swap integriert. Für die Nationalbank macht es keinen Unterschied, denn sie schöpft buchungstechnisch ja ohnedies im Vollgeldsystem das gesamte (Voll-)Geld.
Also, wer das Zusammenspiel zwischen National- und Geschäftsbanken und dazu das Vollgeldsystem verstanden hat, sieht auch darin kein Problem.
;-)
Lieber Otmar,
was Du hier überhaupt nicht verstehst, ist, dass das Giralgeld der Kreditnehmer IN EINEM ANDEREN (untergeordneten) RECHNUNGSKREIS zirkuliert, als die Bilanzpositionen "Sichteinlage". Letzteres ist der Bilanzrechnungskreis, darunter liegen die Geschäftskonten, darunter (bzw. daneben) noch andere Rechnungskreise.
Daher ist es
1) völlig egal, was inzwischen mit dem Giralgeld geschah (auf Bilanzebene), weil zwischen diesen immer nur pauschal die Salden abgestimmt und übertragen werden und
2) ist auch die elegante Übertragung der Giralkonten (am untergeordneten Kontenkreis) in einen treuhänderisch verwalteten Vollgeldrechnungskreis jederzeit möglich.
Ideologen und Volkswirte (es wird für mich immer schwerer zwischen diesen noch den Unterschied zu erkennen!) wissen das nicht, sie sind und waren auch nie Wirtschaftsprüfer und haben diese auch nie ausgebildet und haben nie Buchhaltungssoftware entwickelt noch geprüft, so wie ich das jahrelang getan habe.
Wenn Ihr Euch einmal die Mühe macht mit einem Experten für Bankensoftware oder einem Wirtschaftsprüfer, der die Buchhaltungssoftware von Banken prüft, zu reden, dann werden die das bestätigen. Das ist einfach der Unterschied.
Ich möchte das hier ausdrücklich nicht als Vorwurf formulieren, ersuche lediglich um eine tiefgehendere, kompetente Analyse, bevor wertvolle Beiträge einfach als "Unsinn" klassifiziert werden.
Vielen Dank dafür im Voraus und beste Grüße
Franz Hörmann
Der Staat kann sich unter den im offenen Brief formulierten "Bedingungen" (nämlich bei Beschluss dieses kleinen Ein-Absatz-Gesetzes) SOFORT an den Banken in Form des Debt-Equity-Swaps beteiligen. Und übrigens ist das auch EU-konform, denn alle EU-Mitgliedsstaaten können sofort und eigenständig jede Maßnahme beschließen und umsetzen, die den Euro stärkt - und das ist ja wohl zweifellos der Fall!
;-)
Die Debt Equity Swap ist sicher eine gute Erfindung, um Forderungen einer Bank "verwerten" zu können und nicht einfach auszubuchen.
Nehmen wir das von mir angeführte Beispiel, dann hat der Schuldner seinen Kredit in Bargeld umgewandelt, das ausgegeben, ohne irgend welche beleihbaren Dinge zu hinterlassen, und ist pleite.
Die Debt Equity Swap bedeutet dann, die Schuld wird einfach sozialisiert und nicht der Bank belassen.
Als Bank würde ich mit so einem Verfahren jeden Kreditwunsch erfüllen und eine Finanzkrise, wie 2007/8 geschehen, gibt es nicht mehr, weil die Bankenrettung gesetzlich festgeschrieben ist.
Nein Danke!
»Und übrigens ist das auch EU-konform, denn alle EU-Mitgliedsstaaten können sofort und eigenständig jede Maßnahme beschließen und umsetzen, die den Euro stärkt - und das ist ja wohl zweifellos der Fall!«
Adorno: "Es gibt kein richtiges Leben im falschen."
Selbstverständlich werden die Politiker.Innen alles tun, um den Euro zu retten, schließlich haben Politiker.Innen den ja auch verbrochen - ein Hund, der sich in den Schwanz beißt :-)
Allerdings wird damit kein einziges Problem in der EuroKrise gelöst, sondern nur verschoben bis zu einem Tag, an dem der Euro wirklich saniert wird.
Der Euro als gemeinsame Zweitwährung, wie das beim Vorlauf mit dem ECU schon mal praktiziert wurde, kann funktionieren. Alle anderen "Reparaturen" sind reine Makulatur.
Die Banken buchtechnisch zu retten (und damit auch den Euro) hat folgende Gründe:
1) Aufzuzeigen, dass dies auch OHNE Enteignung von Steuerzahlern und Sparern möglich ist und daher Politik und Öffentlichkeit über die rein informationstechnische Funktionalität eines jeden "Geldsystems" aufzuklären (weder Gold noch andere "knappe Güter" sind für ein "stabiles Geldsystem" erforderlich;
2) Steuerzahler und Sparer vor Enteignung zu schützen;
3) noch etwas Zeit zu gewinnen um bessere, auf reine Information (anstatt auf "knappe Güter") gegründete Kooperationssysteme zu implementieren wie sie etwa hier beschrieben sind:
https://osbeee.com/
http://www.informationsgeld.info/
http://www.zukunftsbanken.eu/
Im Debt-Equity-Swap werden Schulden nicht einfach "sozialisiert" sondern eben in Eigenkapital (eine STAATSBETEILIGUNG) umgewandelt, die für niemanden (weder Steuerzahler noch Sparer) eine Enteignungsgefahr darstellt. Dies ist das genaue GEGENTEIL einer Schuldensozialisierng!
Was "eine Bank" nach Verstaatlichung tut, obliegt den Eigentümervertretern des Staates, also der neuen POLITIK, die im Bereich Banken- und Geldsysteme dann (hoffentlich von UNS ALLEN IM KONSENS) implementiert werden wird.
Wer dies positiv mitgestalten will, ist herzlich eingeladen. Wer sich aus ideologischen Gründen verweigert, darf auch sehr gerne mit "Nein Danke!" antworten.
;-)
Ein Debt Equity Swap läuft als Methode in einer Insolvenz auf eine Beteiligung hinaus.
Die staatliche geregelten Beteiligung nennen wir der Einfachheit halber mal Verstaatlichung; die ist sicher nicht die beste aller Lösungen, weil in der Parteienoligarchie der Staat kein guter Partner ist - der verhält sich mal links, mal recht, wie ein Bulle pisst.
Bevor ich die verantwortungslos aufgeblasenen KreditBlasen verstaatliche, und somit legalisiere, lasse ich die platzen und saniere damit den Finanzmarkt und nicht die BÄNKER.
»Was "eine Bank" nach Verstaatlichung tut, obliegt den Eigentümervertretern des Staates, also der neuen POLITIK, die im Bereich Banken- und Geldsysteme dann (hoffentlich von UNS ALLEN IM KONSENS) implementiert werden wird.«
Das ist ein Lottosystem auf das Polit.Personal ...
... trau, schau wem!!!
Dazu brauche ich zum Durcharbeiten etwas länger,
ich melde mich wieder.
Nun habe ich etwas gebraucht, um die Schöne Neue Welt des Informationsgeldes zu verstehen.
Den Ausführungen zum Grundeinkommen kann ich folgen; einer "geldlosen" Produktivseite nicht. Das schaut nach einem Konzept: "Jeder nach seinen Fähigkeiten!" aus und über die Produktion wacht letztendlich der Staat als Vertreter der Allgemeinheit - das ist schon mal schief gegangen, weil ein ZK darüber bestimmte, wie der "Neue Mensch" zu sein habe.
Da lobe ich mir eine transparente VGR als Ist-Zustand an einem bestimmten Zeitpunkt.
Was ich messen kann, kann ich auch kontrollieren;
was ich nicht messe, entzieht sich meiner Kontrolle.
Da das Informationsgeld auch das Rechtssystem umfasst (jeder hat einen Gesellschaftsvertrag anstatt bilateraler Schuldverträge nach römischem Sklavenrecht) ist darin das Subsidiaritätsprinzip mit verpackt, d.h. wenn jeder vor seiner Türe kehrt ist überall gekehrt. Die Genossenschaft (OSBEEE) stellt lediglich die Infrastruktur (die "Expert System Shell", also die leere Regelbank und die Sprachsyntax) zur Verfügung. Die Regeln selbst konsensieren die autonomen Gemeinschaften.
Autarke Gemeinschaften, welche ihre Gesellschaftsvertrags-Regeln konsenieren benötigen keine "Politiker" mehr sondern kooperieren in Sachfragen. "Repräsentative Demokratie" als Scheindemokratie sollte uns nicht mehr verwirren können.
Durch die Bankenrettung werden nicht die Banker gerettet sondern die Infrastruktur und die Jobs der Mitarbeiter (sowie deren Fähigkeiten im Bereich Vernetzung mit der Realwirtschaft). Die Infrastruktur der Banken (IT-Systeme v.a.) kann ja (mit neuen Regeln) weiter verwendet werden, die Mitarbeiter können umgeschult werden um die realwirtschaftlichen Prozesse zu steuern, anstatt getürkte Finanzpläne abzusegnen. Da im Vollgeldsystem ebenso wie im Informationsgeldsystem die Geldschöpfung (früher in der "Kreditvergabe") nicht mehr in die Zuständigkeit der Geschäftsbanken fällt, organisieren sie die realwirtschaftlichen Prozesse im Interesse des Gemeinwohls und der lernenden, kooperierenden Gemeinschaften. Der Debt-Equity-Swap ist die Methode, nach der sich die "Banker alter Prägung" in Ruhe zurückziehen können und die Technologie und Infrastruktur von den autonomen Gemeinschaften übernommen werden kann.
Selbstverständlich können wir autarke Gesellschaften konstruieren; wir sollten uns jedoch darüber klar sein, daß diese Konstruktionen noch lange Zeit eine Utopie bleiben.
Ernsthaft debattieren sollten wir den Weg dorthin, denn die Utopie kommt nicht plötzlich, sondern langsam und salamischeibentaktisch in kleinen Schritten.
... und gib mir die Einsicht,
das eine vom anderen zu unterscheiden.