Sternstunde für den billigen Jakob

Schwarz-Rote Beschäftigungspolitik Aktive Arbeitsförderung hält die neue Bundesregierung mehr denn je für verzichtbar. Es wird gespart

Ohne Zweifel wird die schwarz-rote Koalition ein neues Kapitel bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik schreiben. Wer aber im Koalitionsvertrag nach ambitionierten Aussagen zu einem Politikfeld sucht, an dem das Schicksal von fünf Millionen Menschen hängt, geht leer aus. Ganz offen und unverblümt trägt Schwarz-Rot zur Schau, dass man aktive Instrumente der Beschäftigungsförderung für absolut verzichtbar hält.

Ohne weiter ins Detail zu gehen, will man laut Koalitionspapier erst zu einem späteren Zeitpunkt über Instrumente für die Förderung älterer Arbeitnehmer nachdenken, doch dürfte dies schon aus Kostengründen bestenfalls auf ein Alibiprogramm hinauslaufen. Anderes dagegen steht schon fest. Das faktische Ende der Ich-AGs mag man begrüßen, da dieser fahrlässige Versuch, Langzeitarbeitslose massenhaft ohne jegliche Beratung und Konzept über Nacht als Existenzgründer klammheimlich aus den Arbeitslosenstatistiken verschwinden zu lassen, damit endlich Geschichte ist.

Welche Kompensationen werden angeboten? Die Ausgaben der Arbeitsagenturen für Qualifizierung wurden schon in den vergangenen zwei Jahren radikal heruntergefahren, hier ist kein Kurswechsel erkennbar. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) gelten gegenüber den so genannten Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, MAE) nun erst recht als zu teuer. Künftig dürfte vielerorts dieser neue billige Jakob der Arbeitsförderung andere ABM noch mehr verdrängen, als das jetzt schon der Fall ist. Mittlerweile gelten selbst die Billigjobs in manchen Arbeitsagenturen als zu teuer. Andere Förderinstrumente genießen in der Praxis schon seit langem Exotenstatus, darunter so klangvolle Namen wie "Jobrotation" oder "Beschäftigung schaffende Infrastruktur (BSI)" - Maßnahmen, die noch vor nicht allzu langer Zeit mit jeweils mehreren Hunderttausenden geförderter Arbeitsplätze verbunden waren. Die Relationen sind seit Anfang 2004 im freien Fall. Niemand setzt in den Agenturen mehr ein "Fördern und Fordern" um.

Es gibt nur ein Ziel: die Kürzung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, koste es, was es wolle. In vorauseilendem Gehorsam bot deshalb die Nürnberger Bundesagentur wenige Tage vor dem Ende der Koalitionsverhandlungen einen Haushaltsentwurf 2006 an, der erstmals seit 1985 wieder einen Überschuss von immerhin 1,8 Milliarden Euro ausweist. Diese interne Budgetplanung in Höhe von 52 Milliarden Euro liegt sechs Milliarden niedriger als im Vorjahr - sie würde eine Beitragssenkung von 6,5 auf sechs Prozent ermöglichen. Zu wenig für Schwarz- Rot, denn zwei Prozent sollen es werden - finanziert über die höhere Mehrwertsteuer und einen rigiden Sparkurs der Arbeitsagenturen. Da es sich beim Arbeitslosengeld um einen Rechtsanspruch handelt, läuft das auf den endgültigen Kahlschlag für Instrumente aktiver Arbeitsförderung und die Rückkehr zur Banalität in der Arbeitsmarktpolitik hinaus: Schwarz-Rot beschränkt sich auf wenige, kostenarme, statistische Masse "produzierende" Förderungen - und erhebt die Methode Würgegriff für Arbeitslose und Zahlenkosmetik zum Programm. Ironisch mag man anmerken, dass die Bundesagentur über viele Jahre hinweg überzeugend nachgewiesen hat, dass komplexe, gar innovative Förderinstrumente von ihr ohnehin nur mit katastrophalen Ergebnissen umgesetzt werden können. Um so mehr erscheint die jetzt von Schwarz-Rot verordnete Abmagerungskur als politische Kapitulation - sie setzt einen vorläufigen Schlusspunkt unter das anschwellende Stammtisch-Niveau von Arbeitsmarktpolitik.

Forderungen, man solle der Wirtschaft die Fördermittel lieber gleich direkt überweisen, das Geld besser gar nicht erst in Form von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung abziehen, schließlich werde es von obskuren Arbeitsloseninitiativen ohnehin nur sinnlos verjubelt, werden in der Öffentlichkeit schon seit Jahren aktiv von Faulheits- und Missbrauchskampagnen begleitet. Es kann nicht wirklich trösten, dass dies quasi "gesetzmäßig" passiert. Schon vor Jahren haben Wissenschaftler des Berliner Zentrums für Sozialforschung herausgefunden, dass die zentralen bundesdeutschen "Faulheitsdebatten" von 1975 ("Wildwüchse beschneiden"), 1981 ("Auf Sänften des Sozialstaats von Demonstration zu Demonstration"), 1993 ("kollektiver Freizeitpark Deutschland") und 2001 ("Es gibt kein Recht auf Faulheit") verlässlich wiederkehrende Muster aufweisen. Sie fielen in Zeiten hoher, politisch bedrohlicher Arbeitslosigkeit, wurden etwa anderthalb Jahre vor der nächsten Bundestagswahl oder nach einer Reihe von Niederlagen bei Landtagswahlen der im Bund regierenden Parteien angefacht und führten zu Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsregelungen für Arbeitslose. Stets stimmte in den parallel dazu veranstalteten Umfragen eine Mehrheit der Aussage zu, viele Arbeitslose wollten gar nicht arbeiten. Der letzte politische Gruß Wolfgang Clements, der seit diesem Sommer 20 Prozent der Empfänger von Arbeitslosengeld II pauschal als "Missbräuchler" darstellt und auch schon einmal mit "Parasiten" am gesunden Volkskörper vergleicht, ist damit nur der neuerliche Höhepunkt eines politischen Konjunkturzyklus. Dass dem Leistungsmissbrauch, wie von Schwarz-Rot tatsächlich geplant, in Kürze mit Methoden der Rasterfahndung zu Leibe gerückt werden kann, versteht sich da eigentlich von selbst. Wenn Münteferings Schamfrist als "lame duck" im Kabinett vorbei sein wird, spräche eigentlich vieles für Schily oder Beckstein im Arbeitsressort.


Arbeitsmarktpolitik im Koalitionsvertrag

- Bei Hartz IV werden 3,8 Milliarden Euro eingespart

- Die Zahl der Personalservice-Agenturen wird reduziert

- Leistungsbezieher müssen für Kontrollanrufe zur Verfügung stehen

- Die monatlichen Zahlungen an die Rentenkasse sinken von 78 auf 40 Euro

- ALG II wird im Osten auf Westniveau angehoben (345 Euro)

- Unter 25-Jährige, die nicht verheiratet sind, werden der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet

- Ich-AGs laufen zum 30. 6.2006 aus

- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll ab 1. 1.2007 von 6,5 auf 4,5 sinken

- Der Rentenversicherungsbeitrag steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent (ab 2007)

- Bei Neueinstellungen wird der Kündigungsschutz geändert: die Probezeit wird von sechs auf 24 Monate erhöht


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