„Jeder hat das Recht, zu fragen“

Journalismus Die Presse hat ein Recht, Auskunft und Informationen von Behörden zu erhalten. Für dieses Recht sollten viele Medienhäusern engagierter streiten

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die SMS von der Kanzlerin lesen - ginge das?
Die SMS von der Kanzlerin lesen - ginge das?

Foto: Adam Berry/AFP/Getty Images

An Informationen für journalistische Recherchen zu gelangen, kann manchmal zur langwierigen Mammutaufgabe werden. Denn obwohl die deutschen Behörden eigentlich zur Auskunft gegenüber Journalistinnen und Journalisten verpflichtet sind, wird das Herausgeben besonders von unangenehmen Informationen immer wieder vehement verweigert. „Wir haben dazu keine Statistik“, „der Mitarbeiter kann sich nicht erinnern“ oder „Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir hierzu keine Auskunft geben können“ sind gängige Antworten von Behördenseite auf unbequeme Presseanfrage.

Wie man an Informationen kommt, wenn sich Behörden quer stellen, und wie sich die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten verbessern ließen, diskutierten Tina Groll, Hans-Martin Tillack und Jost Müller-Neuhof in der Medienwerkstatt am 30. Mai im taz Café.

Man kann – und sollte – klagen

Hans-Martin Tillack kann als langjähriger Investigativ-Journalist beim Magazin stern von der Verweigerungspraxis ein Lied singen: Seitenweise geschwärzte Dokumente, absurde Begründungen und Pressesprecher, die mit Klagen drohen, sind nur einige Beispiele aus seinem Erfahrungs-Nähkästchen. „Alles Quatsch“, urteilt Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegel. Für Journalistinnen und Journalisten sei es in Ablehnungsfällen wichtig, zu wissen: „Es gibt nichts Generelles, nichts Grundlegendes, wonach Informationen zurückgehalten werden dürfen.“

Zwar stehe hinter der Verweigerung eher „Amtsverschwiegenheit und Tradition“ als böser Wille: „Wird sind die Guten und die sind die Guten“, sagt Müller-Neuhof. Trotzdem: Gegen die Ablehnung von Informationsanfragen kann – und sollte – man klagen. Da sind sich Tillack und Müller-Neuhof einig.

Angela Merkels SMS

Erfahrungsgemäß gäben die Gerichte nämlich immer häufiger „uns Guten“ – den Journalisten – Recht, berichtet Müller-Neuhof. Zwei rechtliche Grundlagen gibt es in Deutschland, die die Informations- und Transparenzpflicht von Ämtern regeln: Das Presseauskunftsrecht ist auf Landesebene verankert und verpflichtet Behörden, auf Anfragen von Pressevertreterinnen und -vertretern zu antworten. Als zweites Instrument berechtigt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jeden und jede Bürgerin, Auskunft und Einsicht in amtliche Dokumente zu nehmen, sofern keine triftigen Gründe wie beispielsweise der Datenschutz dagegen sprechen.

Hans-Martin Tillack stellt Anfragen an Behörden gerne nach dem Informationsfreiheitsgesetz, weil er Dokumente als belastbare Quelle schätzt. Das IFG umfasse nicht nur offizielle Akten, sondern auch Einsicht in E-Mail-Verkehr und alle weiteren schriftlichen Vorgänge. „Dazu gehören auch die SMS-Nachrichten von Angela Merkel, wenn sie die nicht alle gleich wieder löschen würde, was eigentlich rechtswidrig ist“, sagt Tillack.

Presseauskunftsrecht vs. Informationsfreiheitsgesetz

Jost Müller-Neuhof sieht das IFG kritischer: Einerseits führe es dazu, dass viele Abläufe in Ämtern nicht mehr dokumentiert würden, um der Transparenzpflicht im Nachhinein zu entgehen. Andererseits sei eine Klage nach dem IFG zu langwierig, im schlimmsten Fall könne der Weg bis zum Urteil fünf Jahre dauern – was den täglich unter Zeitdruck stehenden Journalistinnen und Journalisten ein zielführendes Arbeiten schlicht unmöglich macht.
Das Presseauskunftsrecht wird Müller-Neuhaus zufolge oft unterschätzt. „Es bietet aber die Chance, wirksam Druck aufzubauen.“ Eine Anfrage könne mit einer Frist von wenigen Tagen gestellt werden. Bei Verweigerung dauere das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht höchstens fünf bis sechs Monate, ein zumutbarerer Zeitraum als bei der Klage nach dem IFG.

Ein Problem: Deutschland hat auf Bundesebene kein gesetzlich verankertes Presseauskunftsrecht. Bundesbehörden versuchen sich deshalb oft mit dem Argument herauszureden, das Landesgesetz habe für sie keine Geltung. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar schon vor Jahren die Ausarbeitung eines Bundespresseauskunftsgesetzes aufgetragen, dies sei aber nie passiert, erzählt Müller-Neuhof: „Die Bundesregierung hat natürlich kein Interesse an so einem Gesetz.“

Die richtigen Fragen stellen

Deshalb ist es für Tillack und Müller-Neuhof umso wichtiger, die richtigen Fragen zu stellen. Man könne lernen, diese möglichst präzise zuzuschneiden. „Hat ein Mitarbeiter Kenntniss“ oder „wenn es keine Statistik gibt, liegen Informationen unaufgearbeitet vor“, nennt Müller-Neuhof als Beispiele für genaue Recherchefragen.

„Journalisten stellen überhaupt zu wenige Fragen“, findet Tillack. Viele arbeiteten hauptsächlich mit Informationen, die ungefragt zur Verfügung gestellt werden. So werde aber nur bekannt, was Behörden von selbst preisgeben wollen. Eine wahre „Regierungs-PR-Informationsapparatur“ bescheinigt Müller-Neuhof. Journalistinnen und Journalisten würden mit Informationen „fast überflutet“, was sie vom Fragenstellen abhalten könne. Stattdessen müssten auf mehr Informationen aber eigentlich auch mehr Fragen folgen.

Journalisten in Opportunismusgefahr

Ein weiteres Problem ergibt sich für Tillack aus einer „ständigen Opportunismusgefahr“ für Journalistinnen und Journalisten. Viele wollten sich mit Pressesprecherinnen und Pressesprechern gut stellen, um besser an Informationen zu kommen. Dass dies manchmal auch gelinge, zeige die bevorzugte Weitergabe von Informationen an „auserwählte“ Journalisten, die im Zweifel weniger kritisch berichten. Auch Müller-Neuhof kennt solche Fälle und plädiert für eine unbequemere journalistische Kultur: „Wir sollten die Haltung in unseren Redaktionen implementieren, dass wir uns mit den Ämtern anlegen.“ Nur dann könnten Verlage auch überzeugt werden, Geld für Klagen auszugeben – obwohl dafür überall wenig Geld zur Verfügung stehe.

Hart ins Gericht geht Müller-Neuhof mit den öffentlich-rechtlichen Medien: Diese hätten die nötigen Ressourcen für einen Rechtsstreit um Informationen, nutzten diesen aber nicht aus. Das sei eine „veritable Geldverschwendung“, findet Müller Neuhof: „Statt einer Folge Rosenheim Cops lieber mal eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, damit wäre der Allgemeinheit ein größerer Dienst erwiesen.“

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Kristina Auer

Kristina Auer ist freie Journalistin in Berlin und schreibt meistens über Lokales. Für die Meko Factory berichtet sie über Veranstaltungen.

Kristina Auer

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden