CETA: 3. Jahrestag am 21.9.20

3 Jahr vorläufig in kraft CETA: 3. Jahrestag des vorläufigen Inkrafttretens am 21.9.20

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Am nächsten Monat jährt sich der Tag, an dem CETA vorläufig, wenn auch nicht in vollständigem Umfang, z. B. ohne den Investitionsschutzabschnitt, in Kraft getreten ist zum dritten Mal.

Ein guter Zeitpunkt um sich nochmal kurz etwas genau mit Freihandelsverträgen im Allgemeinen und CETA im Speziellen zu beschäftigen.

Ich bin gerade dabei „The Wealth of Nations“ (1776) von Adam Smith, nebenbei und zugegebenerweise etwas flüchtig, zu Ende zu lesen. Seite 439.

Der war ja einer der ersten, wenn nicht der erste, der die Vorzüge eines international Freihandels in umfangreicher Weise beschworen hatte.

Aber z. B. im Kapitel III. aus Buch II. aus „The Wealth of Nations“, „Of the extraordinary restraints upon the importation of goods all kinds, from those countries with which the balance is supposed to be disadvantageous“, in welchem er sich auch einmal explizit mit den Nachteilen des Freihandels zumindest für einzelne Staaten, auseinander setzt, weicht er den Problemen, welche ein unausgeglichener „Handel“ bringen kann, nur einfach aus, indem er entweder nur auf bilaterale Ungleichgewichte eingeht, bei denen es ja sein könnte, dass die gesamte Handelsbilanz eines Staates, also dessen Handel mit allen Staaten, doch ausgeglichen sein könnte und der Freihandel dadurch auch für diese Staaten vorteilhaft sein könnte. Den wenn nicht Fall lässt er hier einfach weg. Oder in dem er die Verlässlichkeit oder die Aussagekräftigkeit der verfügbaren Statistiken in Frage stellt. Zum Beispiel in dem er schreibt, dass zwar die Handelsbilanz unvorteilhaft sein könnte, dafür aber die „Zahlungsbilanz“ doch vorteilhaft, da zum Beispiel der Gold- oder Silbergehalt der jeweiligen Währung unterschiedlich sein könnte, indem zum Beispiel vom „Nennwert“ abgewichen worden sein könnte, und dadurch, unterm Strich, doch zumindest ein ausgeglichenes „Wirtschaften“ aus Sicht des eigentlich benachteiligten Staates bestehen könnte. Könnte …
Auch hier geht er nicht auf den „Und wenn nicht Fall“ ein.
Am Ende dieses Kapitals schreibt er zumindest, dass für ihn eben nicht die „balance of trade“, sondern die „balance of produce and consumption“ entscheidend sei, um das Ergebnis des Handels zu messen. Immerhin Ergebnis orientiert.
Die Zunahme an Produktion und an Konsum ist für ihn ausschlaggebend, solange da das Ergebnis vorteilhaft wäre. Das wäre seiner Meinung nach auch noch bei mäßiger Verschuldung gegenüber dem Ausland der Fall. Aber auch hier bleibt wieder die Frage unbeantwortet: Was wenn nicht?
Und dass man beim Bewerten des eigenem „Zuwachses“ auch denjenigen der anderen im Auge behalten sollte, schreibt er auch nicht. Denn wenn sich da die Gewichtungen verschlechtern, verschlechtert sich auch die zukünftige „Verhandlungsposition“.
Hier zeigt sich bei Adam Smith schon das Verhalten, das alle „Freimarktler“ und/oder Anhänger der „reinen“ wirtschaftlichen Freiheit auszeichnet: Sie gehen nicht auf die Fälle ein, in denen ihr „System“ aus gesamtgesellschaftlicher, vor allem staatlicher und noch mehr sozialer Sicht kein vorteilhaftes oder sogar kein tolerables Ergebnis liefert.
Ein gemeinsamer Markt braucht eben einen hinreichenden Ausgleich, wirtschaftlicher oder finanzieller Art, neben hinreichender Priorisierung und Regulierung, sozialer, ökologischer und sicherheitsbezogener Art.

David Ricardos „The Principles of Political Economy & Taxation“ aus dem Jahr 1817, hatte ich schon vor ein paar Jahren gelesen, wenn auch ebenfalls wieder zugegebenerweise etwas flüchtig.
In Bezug auf den Außenhandel haben da ja besonders seine Ausführungen zum komparativen Vorteil Berühmtheit erlangt.

Diese besagen in etwa:
Für Staaten ist es selbst dann vorteilhaft Handel mit anderen Staaten zu betreiben, wenn sie gegenüber diesen in allen belangen einen „Produktivitätsvorteil“ haben, da sie sich dann auf die Produkte und Dienstleistungen konzentrieren könnten, bei denen sie den größten Vorteil haben, und dort die Produktion dann ausweiten können.
Immerhin schon mal, auch wieder, Ergebnis orientiert.
Ebenfalls positiv ist hier auch das Ziel zu nennen, dass Staaten, versuchen sollten durch einen gemeinsamen, arbeitsteiligen Handel, zu einem für die beteiligten Staaten und ihre Bürger vorteilhaften Ergebnis zu gelangen. Anstatt wie im Merkantilismus, wo jeder nur versucht hatte, möglichst viel fertige Produkte zu exportieren und nur Rohstoffe zu importieren, meist noch mit dem Ziel dabei einen Handelsüberschuss zu erwirtschaften.
Aber eine hinreichende Begründung, wie denn durch die komparative Vorteile im internationalen Handel überhaupt mal zumindest wenigstens, automatisch ein für alle zumindest zur Grundbedarfssicherung ausreichendes Ergebnis erzielt werden könnte, hat auch er nicht geliefert und auch kein folgender Anhänger der „reinen wirtschaftsfreien Lehre“.
Ohne einen bewusst herbeigeführten hinreichenden Ausgleich geht es eben nicht, wenn das unmittelbare Marktergebnis nicht zufriedenstellend ist. Was ziemlich häufig der Fall ist.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch Eugen von Böhm-Bawerk Aufsatz
„Unsere Passive Handelsbilanz“ (1914) aus „Gesammelte Schriften“. Darin bringt er unter anderem seinen recht berühmten Satz „Güterströme müssen immer durch Güterströme ausgeglichen werden.“ zum Ausdruck. Gut, heutzutage auch durch Dienstleistungen. Und der Satz bezog sich auf einen internationalen Handel, wo die getrennten Währungen noch durch Gold-, oder Silber gedeckt waren und ein kompletter Ausgleich durch diese Edelmetalle allein schon ein recht teures logistischen Unterfangen gewesen wäre. Heutzutage kann man in solchen Fällen in einem betroffenen anderem Land schon einiges als Ausgleich kaufen, da es diesbezüglich heutzutage eher weniger nationale Begrenzungen gibt als früher, auch komparative Vorteile wie Rohstoffquellen und Anbauflächen. Und durch Investitionsschutzabkommen, mit Klauseln wie dem Zwang bei Enteignung den aktuellen Marktpreis anstatt dem inflationsbereinigten damaligen Kaufpreis zu zahlen, und Schiedsgerichten, welche die verbindlichen Urteile sprechen, wird es für die betroffenen Staaten dann auch immer schwerer diese komparativen Vorteile, in fairem und hinreichendem Umfang, wieder zurückerlangen zu können.
Und wenn man sich im Ausland verschuldet, heißt dies auch durch diesen Satz von Herrn Böhm-Bawerk auch immer noch, für die Zukunft, dass man zusätzlich zu seinem gegenwärtigen Importbedarf auch noch zur Begleichung der Bestandsschulden, für das Ausland, arbeiten muss. Das kann einen Staat und seine Gesellschaft schnell überfordern. Und bei Auslandschulden, zumindest in Fremdwährung, und zur Begleichung des Importbedarfs helfen auch keine MMT- Maßnahmen, höchstens eventuell indirekt durch Stärkung und Stabilisierung der heimischen Wirtschaft.
Böhm-Bawerk schlägt in seinem Aufsatz dann, für die (alte) österreichische Schule, wenig überraschend, vor den Staatshaushalt zu konsolidieren, allerdings, für die Menschen die nur die neue österreichische Schule kennen schon eher überraschend, durch Steuererhöhungen und Einsparungen bei öffentlichen Gehältern, anstatt durch Steuersenkungen und sozialem Kahlschlag.
Er schreibt in diesem Aufsatz auch: „Man sieht den „Fiskus“ noch immer so gerne als etwas Fremdes oder gar Feindliches an.“
Obgleich er Maßnahmen zur Konsolidierung der privaten Ausgaben für ausländische Güter nicht in Betracht gezogen hatte. Da war eher dann doch zu sehr Anhänger der Freimarkt- Ideologie und wohl auch eher gegen staatliche Eingriffe in die Verwendung von Privateigentum.
Dies ist aber inkonsequent, denn wieso sollte man gegen schädliche staatliche Auslandsverschuldung vorgehen aber nicht gegen schädliche private Auslandsverschuldung. Immerhin schreibt Herr Böhm-Bawerk in seinem Aufsatz selbst, dass der Staat auf die Mittel seiner Bürger angewiesen ist: „[Der Staat kann nichts ausgeben, dass ]… nicht vom Volke auf der anderen Seite hineingelegt wurde“. [Na ja. Nach MMT stimmt das so nicht ganz.]
Da war der Ökonom der historischen Schule, nach meiner Meinung, konsequenter als er schrieb:
„Nur der inkonsequente oder der, welcher absichtlich die heutige Gesellschaft ruinieren will, kann noch prinzipiell freihändlerisch sein.“ [Grundriss der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre Band II Seite 647 (https://visuallibrary.net/ihd4/content/pageview/320146)].

Immerhin beschrieb auch Herr Böhm-Bawerk in seinem kleinen Aufsatz „Nachteilige Wirkung des freien Wettbewerbes“ (1886), dass zum Beispiel die fehlende automatische Priorisierung hin zur Sicherung der Grundbedarfs aller, ein Manko des „freien Marktes“ sei: „Seine egoistische Konkurrenz brachte daher gesellschaftliche Schaden“ und mit Bezug auf Irland „… um gewiss zu einem nicht geringen Teile für Luxusbedürfnisse, … Verwendung zu finden, während die arme heimische Bevölkerung, die den durch die Konkurrenz der Reichen in die Höhe getriebenen Marktpreis nicht erschwingen konnte … massenhaft den Hungerkrankheiten erlagen“.]
Daran sollte auch Joe Biden bei den anstehenden US- Wahlkampf- Duellen und in seiner dann hoffentlich folgenden US- Präsidentschaft denken.

Ein gemeinsamer Markt braucht eben auch eine hinreichende Priorisierung der Wirtschaftstätigkeit hin zur allgemeinen Grundbedarfssicherung, neben einem hinreichendem Ausgleich und Regulierung.

Zu nennen ist natürlich auch John Maynard Keynes, welcher zwar, wie ich ein Anhänger einer marktwirtschaftlichen Ordnung und angemessenen zwischenstaatlichen Handels war, aber sich, ebenfalls wie ich, über etwaige hinreichende Automatismen im Freihandel keine Illusionen machte. Zum Beispiel schrieb er am 12.2.1943 in einem Brief mit der Überschrift „Commercial Policy“ an Sir Arnold Overton: „You will see that I am arguing in favour of import regulation, not merley on balance of trade grounds, but also on the ground of maintaining stability of employment in new staple industries.“ [The collected Writings of John Maynard Keynes XXVI] Friedrich List wäre stolz gewesen. Und Herr Dani Rodrik wird dies aktuell wohl ähnlich sehen.
Mit seinen Vorschlägen zu Bretton Woods insbesondere der „International Clearing Union“ war er auch an der letzten Bestrebung beteiligt einen gemeinsamen internationalen Markt, mit einem gewissen Ausgleichssystem zu schaffen. Nach dem dieses Vorhaben 1972 beerdigt wurde, begann dann erst die Phase der schrittweise Anpassung der nationalen Wirtschaftspolitik an den neuen ungebremsten, unkooperativen internationalen Wettbewerb und dann seit spätestens Anfang der 1990 auch wieder die Verherrlichung des freien Marktes. Durch Staaten die sich dadurch einen Handelsvorteil versprachen und immer noch versprechen, durch Anhänger von Ideologien wie die von Ayn Rand, wohl auch durch totalitär sozialistische Überhitzungsphantasien beflügelt, quasi zu Ehren von Herr Wilhelm Marr (https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Marr), und natürlich zur Erfüllung des Traums der „Alt-Liberalen“, durch wirtschaftlich föderative Zusammenschlüsse sich vom demokratisch legitimierten Zugriffs der Mitbürger auf ihr Eigentum und ihre Einnahmen weitgehend befreien zu können: „Die wirtschaftlichen Voraussetzungen föderativer Zusammenschlüsse“ von F. A. Hayek aus dem Jahr 1939.

Der (vor-) letzte Versuch aus dieser "Neuen Ordnung", nicht-isolatorisch, auszubrechen kam von Barack Obama. Dessen Bemühungen wurden aber 2010 von der Mehrheit der G7 unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel begraben: "Dies wäre unvereinbar mit dem Ziel eines freien Welthandels." (Quelle: https://www.zeit.de/news-112010/11/HAUPTGESCHICHTE-G20-GIPFEL-DONNERSTAG27222114xml)

Dann kam 2012 ein neuer US- Finanzminister und neue Freihandelsverträge wie TTIP und TTP.
Und 2017 dann US- Präsident Donald Trump, und damit der von der Gesamtpolitik, also nicht nur Handel, sondern auch inländische Sozialpolitik usw. her betrachtet zu rechte Versuch, einseitig und eher isolatorisch zumindest soweit aus dieser "Neuen Ordnung" auszubrechen, wie Präsident Trump meinte, dass Schaden von den USA abgehalten würde. Versuche zumindest ein neues Bretton Woods System zu etablieren kamen von Herrn Trump aber auch nicht. Eher ein System von "jede Nation für sich", also so wie direkt nach Bretton Woods. Nur mit noch weniger internationaler (sozialer) Kooperation. Dazu kam von anderen Staat, außer Frankreich zumindest im europäischen Kontext, aber auch sonst kein ernsthafter Vorstoß.

Und CETA kam zuvor auch noch.

Und eben dieser CETA- Vertrag wurde am 21.9.2019 vorläufig in Kraft gesetzt. Zunächst in begrenztem Umfang, zum Beispiel ohne die Bestimmungen zum Investitionsschutz.

Zur Zeit läuft der Ratifizierungsprozess in den nationalen Parlamenten, nach dessen „erfolgreichem“ Ende der Vertrag dann vollständig in Kraft treten würde.

Dabei brauchen wir endlich Verhandlungen zu Ergebnis orientierten, dem Gemeinwohl dienenden Handelsbeziehungen und nicht Verhandlungen und Prüfungsaufwand für noch mehr Verträge mit dem einfachen ideologischen Ziel sich gegenseitig zur Gewährung von noch mehr wirtschaftlichen Freiheiten zu zwingen. Das Narrativ „Freier Handel nutzt allen“ ist im Kern unzutreffend, vielmehr führen Zwangsverträge wirtschaftlicher Freiheit entweder nur zur Überhitzung der Märkte oder falls dieser Zwang nur für „den Staat“ gilt, zur übermäßigen „Befreiung“ des Privateigentums vom demokratisch legitimierten Zugriff. Wir brauchen vielmehr ethisch fundierte Verträge für einen gemeinsamen nachhaltigen und lebensdienlichen supranationalen Handel, nach Peter Ulrich (St. Gallen; integrative Wirtschaftsethik). Nicht zuletzt da die Wahrung der Interessen der anderen auch meist schon recht schnell in eigenem Interesse ist oder zumindest sein kann. Und freier Handel ohne Ausgleich, wirtschaftlicher oder finanzieller Art nutzt nur wenigen Personen oder Gesellschaften und auch meist nur vorübergehend genauso wie Abschottung nach außen.

Besonders das Investitionsschutzabkommen in CETA ist in der aktuellen Form abzulehnen, da nicht nur berechtigte Investoreninteressen hier geschützt werden, sondern auch weit darüber hinausgehende. Zum Beispiel sollen dann Re- Kommunalisierungen nun nur noch zum aktuellen Marktpreis möglich sein, anstatt zum Kaltpreis, also inflationsbereinigter damaliger Verkaufspreis. Vor allem bei verkauften Grundstücken hatte sich in der Praxis hier schnell gezeigt, dass die teilweise so schnell im Wert steigen, dass ein Wiedererwerb in großem Stil hier praktisch nur noch sehr schwer möglich ist und ab einem bestimmten Maße auch ausgeschlossen sein kann. Und es mag ja sein, dass Privatisierungen vorteilhaft sein können, zumindest für einige Zeit, sobald sie das aber nicht mehr sind oder gar nicht erst waren, muss man diese auch wieder rückgängig machen können. Und eine leicht auffindbare Bestätigung, dass CETA keine Ratchet Klauseln mehr enthält wäre auch gut, falls die nicht sowieso noch drin sind (http://berliner-wassertisch.info/was-ist-die-sperrklinken-klausel-im-ceta-abkommen-und-wo-steht-sie-eigentlich-im-vertragstext/).

In unserer Verfassung steht: „Eigentum verpflichtet“. Eigentlich dürften Regierungen und Parlamente dann keine Verträge unterschrieben, welche die Durchsetzung dieses Grundsatzes erschweren oder gar verhindern. Und auch bereits unterschriebene Verträge und supranationale Verfassungen sind eigentlich als nichtig zu betrachten, wenn sie diesem Punkte entgegenstehen, oder nicht ebenso eine Klausel beinhalten. Eigentlich …

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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