Kommunaler Finanzausgleich

KFAGs Noch ein Einfallstor für die neoproprietären Gewinnler

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Eine der zentralen Ziele und Forderungen meines Blogs ist es ja eine nachhaltige S³IA (Sozial, Sicher und Standhaft – im Sinne von Wertegebunden international bestehen können – je nach innen und außen) Ausgleichsunion auch international in (interventionistischen) Koalitionen der (Beitrags-) Willigen zu etablieren und zwar Verfassungs- gebunden, mit der Vorgabe an sich selbst dabei Regeln zu erschaffen die jeder gut finden können sollte.

Innerhalb der EU sieht es damit ja noch recht bescheiden aus. Trotz NextGenEU. Aber dazu hatte ich ja auch schon einiges geschrieben und werde ich auch weiterhin tun. Aber darum soll es heute nicht gehen.

Auch nicht um den Länderfinanzausgleich. Wer da mit diskutieren will kann das z. B. hier tun:https://www.politik-sind-wir.net/threads/art-143f-gg.17816/. Vielleicht kann dann auch mal jemand dort die Frage beantworten, ob es nun bald möglich sein kann, dass wir in Deutschland mal auch formal ohne fairen Länderfinanzausgleich dastehen oder nicht.

Heute soll es aber mal um den kommunalen Finanzausgleich gehen.

Also um den Finanzausgleich innerhalb der Bundesländer zwischen Land und Kommunen und den Kommunen untereinander.

Einen guten, nach meiner Meinung, Artikel dazu kann man hier,https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Kommunaler_Finanzausgleich, nachlesen.

Der kommunale Finanzausgleich besteht also entweder aus einem vertikalen Ausgleich, von den Ländern hin zu den Kommunen und/oder einem horizontalen Ausgleich, zwischen den Kommunen.

Und bei den Zwecken zwischen der Sicherung der Gegenfinanzierung der jeweiligen kommunalen Aufgaben, seien es kommunale Pflichtaufgaben, in gewissen Umfang freiwillige Aufgabe oder gar vom Land delegierte Aufgaben. Und der Sicherung gleicher finanzieller Ausstattung der Kommunen. Also einmal fiskalpolitisch- funktional und einmal distributiv.

Ich habe schon oft geschrieben, dass für mich zum gemeinsamen wirtschaften auch ein fairer und sozialer Ausgleich gehört, sonst kann man nicht gemeinsam wirtschaften.

Daher sollte ein kommunaler Länderfinanzausgleich für mich auch das Ziel haben eine bedarfsgerechte Gleichheit zwischen den Kommunen eines Landes herbeizuführen, also gerade eine Kombination aus den beiden oben genannten Zwecken. Denn strikte Gleichbehandlung von Ungleichem ist selten fair. Denn der jeweilige Bedarf ist jeweils ein anderer.

Der kommunale Finanzausgleich ist auch Bundesverfassungsrechtlich verankert. InArt. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.“

Wohl alle Bundesländer dürften diese grobe Vorgabe in ihrer jeweiligen Länderverfassung konkretisiert haben.

Für Rheinland- Pfalz kann man das zum Beispiel hier nachlesen:http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+RP+Artikel+49&psml=bsrlpprod.psml

Ein Ausgleich ist auch immer daher gerechtfertigt, da nicht alle Gemeinschaften über gleich vorteilhafte Standorte, sei es von Natur aus oder historisch gewachsen, verfügen. Und die beiden anderen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bewegen sich mehr oder weniger schnell, Fabriken als Kapital sind ja auch nicht soo beweglich, eben in einem (neuen) freien gemeinsamen Markt hinzu diesen optimalen Standorten (Böden). Um das zulassen zu können, zumindest wenn es wegen der dadurch höheren wirtschaftliche Gesamtleistung, nötig ist, muss man aber hinterher einen finanziellen Ausgleich schaffen und sicherstellen, dass die Kommunen die nun wirtschaftlich mächtiger werden diese Macht nicht missbrauchen können und diese Wirtschaftskraft auch wieder ausgleichen müssen, sollte der finanzielle Ausgleich mal nicht mehr den Vorstellungen der, den für das gemeinsame Wohl vorteilhaften Transfer der Wirtschaftskraft zumindest bisher noch Tolerierenden entsprechen. Man sollte auch nie vergessen, dass es kein Naturrecht auf die Sahnestückchen in diesem Falle die besten Standorte gibt. Lasst uns hoffen, dass für einen fairen Ausgleich nicht auf wirkliches Naturrecht zurückgegriffen werden muss …

An den Beispielen Rheinland- Pfalz und Hessen lässt sich auch schön die Konfliktlinie zwischen den Ländern als Gesetzgeber auf Basis der jeweiligen Landesverfassung, dem jeweiligen Landesverfassungsgericht und den jeweiligen Kommunen, auch untereinander, sehen.

Den Anfang machte da 2013 das hessische Parlament: (http://docplayer.org/39337529-Reform-des-kommunalen-finanzausgleichs-in-hessen.html) als es die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs im Zuge des Schuldenrettungsschirms dauerhaft auf einen festen auch noch niedrigeren Gesamtbetrag einfrieren wollte. Da war wohl das „Neoproprietäre“ Atlas Network beim Beraten nicht weit entfernt.

Da damit aber eventuell irgendwann mal nicht mal mehr der funktionale Bedarf der Kommunen gegenfinanziert werden könnte, hatte da das Landesverfassungsgericht auf Klage von Alsfeld interveniert.

Zumindest ein Mindestmaß an kommunaler Aufgabenerfüllung müsste vom Land oder den anderern bessergestellten Kommunen anteilig sichergestellt werden können.

Wobei von dem zweiten Ziel einer gleichverteilten finanziellen Ausstattung der Kommunen aber schon gar keine Rede mehr war.

Umverteilung, also ein finanzieller Ausgleich für das hinnehmen weniger Wirtschaftskraft für das gemeinsame Wohl aller, ist ja gerade nicht mehr so modern.

Es versucht ja aktuell leider zu oft als kleiner oder großer „WirHier“- Trupp jede politische Einheit einfach nur noch für sich selbst im Zwangssystem der wirtschaftlichen Freiheit für sich selbst das Maximum raus zu holen. Zu gewinnen. Leider eben das „Race To The Bottom“. Tja ihr lasst euch eben missbrauchen. Oder man behauptet einfach, dass man, oder die „Partei“ schon hinreichend für einen fairen überregionalen Ausgleich einzutreten würde, freilich ohne sich dann wenigstens auch einer angemessen Diskussion darüber zu stellen.
Ganz wie von F.A. Hayek in seinem Aufsatz über die wirtschaftliche Föderation gewünscht. Wenn sich die Lohnabhängigen im Behauptungskampf gegen die libertären Eigentumsbürger schon freiwillig gegeneinander ausrichten lassen, müssen sie sich auch nicht wundern, wenn die Verfassungen immer „neoprorietärer“ werden. Oder irgendwann von außen, eine Hegemonie welcher Art auch immer, droht.

Näheres zum aktuellen hessischen kommunalen Finanzausgleich kann man hier (https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/kommunalaufsicht/kommunaler-finanzausgleich) nachlesen.

Und Rheinland- Pfalz muss sein FAG (Finanzausgleichgesetz) nun auch mal wieder nach Beschluss des dortigen Landesverfassungsgericht ändern (https://verfgh.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/kommunaler-finanzausgleich-in-rheinland-pfalz-muss-neu-geregelt-werden-aktueller-finanzausgleich-i/).

Am Bedarf ausgerichtet. Wobei der „sparsam“ zu befriedigen sei. Das klingt schon stark in Richtung Austerität, zumal von einer die kommunale Finanzkraft ausgleichenden Umverteilung schon gar keine Rede mehr ist. Für die Kommunen die dann jetzt endlich zumindest funktional ausreichend viel für die Grundversorgung bekommen würden ist das natürlich begrüßenswert. Fair teilen beinhaltet aber eben auch eine gewisse bedarfsgerechte Gleichmachung und nicht nur Grundbedarfssicherung.

Man sieht an diesen Beispielen auch schön wie wichtig ein Verfassungsanspruch auf einen fairen Ausgleich ist, sonst kann jede Regierungskoalition im jeweiligen Parlament diesbezüglich machen was es will. Nur leider sind die einzigen die da ein soziales Auge drauf haben die relativ Konservativen unter den Sozialen. Aber wir sind eben nicht gerade so viele. Aber Pikettys aufmerksam machen auf den Neoproprietarismus ist da vielleicht hilfreich dabei, dass auch die eher Progressiven unter den Sozialen mal auf die Verfassungsökonomie aufmerksam werden, aber die haben es häufig nicht so mit Priorisieren und Fokussieren und Beobachten, ob sich irgendwo was zum Unsozialem ändert. Aber wenn sie drauf aufmerksam gemacht werden sollten sie eigentlich auch schon mal mit Abwehren, man kann es ja hinterher auch gleich ein wenig sozial besser machen wenn es sicher genug und von der Priorisierung her relativ wichtig genug ist.

Hier noch Informationen zu den KFAs von 2 anderen Bundesländern, Saarland und Brandenburg, zum Vergleich:https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/kommunales/informationen/kommunale_haushalte_wirtschaft/finanzausgleich/finanzausgleich_node.htmlundhttps://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/kommunalfinanzen/ziele-und-funktionsweise-des-kommunalen-finanzausgleichs/

Zum Abschluss sei nochmal ein Satz aus der IHK Hessen Stellungnahme zum hessischen Verfassungsgerichtsurteil 2015, siehe oben (http://docplayer.org/39337529-Reform-des-kommunalen-finanzausgleichs-in-hessen.html), zitiert (Seite 19): „Und schließlich weiß das Land nicht, wie das Rennen im Länderfinanzausgleichspoker ausgeht.“ Für das IHK Hessen ist(/war) es ganz selbstverständlich das Ausarbeiten einer neuen Verfassungsregelung als „Rennen“ in einem Pokerspiel dazustellen. Also wer schafft es mit seinen gegebenen Karten das beste für sich selbst rauszuholen. Keine Spur von der Aufforderung doch bitte zu Regeln zu kommen, die jeder gut finden können sollte.

Dazu passt auch dieser Abschnitt von der Seite 26 „Danach würde das Land Hessen schon seit längerem Überschüsse erwirtschaften, wenn es nicht so hohe Ausgleichszahlungen an finanzkraftschwächere Bundesländer zahlen müsste. Aus Sicht der IHK Arbeitsgemeinschaft ist diese Klage der hessischen Landesregierung zum LFA berechtigt. Es stellt sich deshalb die Frage: Warum führt die Landesregierung mit der Solidaritätsumlage im KFA eine dem Leistungsprinzip widersprechende Umlage ein, die sie im LFA zu Recht beklagt?“

Einmal die Gurken beim Falschen gekauft bzw. ausgewählt = „James M. Buchanan“? :)Die IHKs werden ja von den Kunden indirekt mitfinanziert.

Eine (ethische) Begründung für die Ausgleichszahlungen hatte ich hierzu in diesem Artikel schon geliefert. Diese Zahlungen sind eben der Ausgleich für das Tolerieren der wirtschaftlichen Ungleichgewichte, entweder diejenigen die es bereits gibt oder denjenigen die gerade im entstehen sind.

Ein Ausgleich kann dabei aber auch nach außen hin erfolgen, zu denjenigen deren Grundbedarf noch nicht befriedigt ist, zumindest wenn es der eigene gemeinsame in fairen Umfang bereits ist.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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