Wirtschaftliche Folgen der Corona- Pandemie

Einschätzung Gedanken zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie.

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Wir leben ja in einer angebotsorientierten Weltwirtschaft.
Unternehmen produzieren Waren und bieten Dienstleistungen an, für eine einkalkulierte Nachfrage.

Wenn durch eine nicht einkalkulierbare, bzw. nicht vorsorglich finanziell im Verkaufspreis der Güter und Dienstleistungen berücksichtigbare Katastrophe wie die Corona- Pandemie sich nun plötzlich die Nachfrage ändert bzw. zum Teil komplett unterbleibt, findet das Angebot nun wie aktuell keinen Abnehmer mehr oder zumindest nicht in der nötigen Menge und zum kalkulierten Preis.

Dann bleiben die Unternehmen auf ihren bereits erbrachten Kosten und den weiterhin bestehenden Fixkosten sitzen.

Dies beschreibt wohl schon mal die aktuelle Ist- Situation recht genau.

Hier stellt sich nun zunächst die, wenn auch nun eigentlich zu späte, Frage, was Unternehmen im Vorfeld hätten tun können um sich auf solch einer Krise vorzubereiten.

Wie bereits geschrieben wird man die Kosten eines mehrmonatigen Ausfalls der Nachfrage in einem freien Marktumfeld mit hoher Konkurrenz kaum vorab über den Preis an den Kunden weitergeben können. Da wird sich immer jemand findet, der sich auf diesen Fall nicht finanziell vorbereitet oder es aus aktueller finanzieller Not nicht kann. Daher wird der Marktpreis auf einem unregulierten Markt diese Kosten wohl niemals vorab berücksichtigen können.

Ein andere aber doch zu ähnliche Option wäre, wenn jemand eine Versicherung für solche Fälle privat anbieten würde. Gegen globale Katastrophen bietet aber wohl kaum jemals eine private Versicherung eine Übernahme der Risiken an. Die Kosten wären einfach zu unberechenbar und müssten selbst wenn sowieso auch an die Endkunden weitergereicht werden. Ohne staatliche, bei internationaler Konkurrenz globale, Versicherungspflicht würde sich wohl immer der Anbieter ohne solch eine Versicherung durchsetzen.

Also bleibt hier festzuhalten, dass sich Unternehmen auf einem unregulierten Markt auf einen solchen Nachfrageausfall nicht vorbereiten können.

Damit wären wir dann bei den Möglichkeiten einzelner Staaten oder Staatenbündnissen.

Falls sich der Wettbewerb tatsächlich nur im Machtbereich dieser Staaten oder – bündnissen abspielt, könnten diese tatsächlich eine Versicherungspflicht einführen, deren Kosten dann von allen Marktanbietern an die Kunden weitergegeben werden muss.

Nun gibt es aber bei fast allen Waren und Dienstleistungen eine internationale Konkurrenz.
Den eigenen Markt könnte man noch, wenn man keinen Handelsvertrag unterschrieben hat, welcher dies verhindert, durch eine entsprechende Vorschrift schützen. Alle Import- abhängigen Staaten sind aber auf externe Märkte angewiesen, um dort Waren und Dienstleistungen hin exportieren zu können, um ihre Importe zumindest mittelbar finanzieren zu können.
Und wenn es dort keine Versicherungspflicht gibt, wird man den eigenen Exportunternehmen diese auch nicht vorschreiben können. Und allen sonstigen Unternehmen, welche einen Einfluss auf das Preis- Leistungs- Verhältnis dieser Unternehmen haben. Zumindest nur bis zu dem Level bis zu dem man noch genügend exportieren kann.

Man bräuchte also einen Verbund von willigen Staaten oder Staatenbündnissen, welche solch eine internationale Versicherungspflicht mit einzuführen bereit sind und zusammen über die hinreichende Menge an allen Rohstoffen usw. verfügen, damit man nicht auf die Märkte in Staaten angewiesen ist, welche keine solche Versicherungspflicht einführen wollen. Sollte es dafür nicht genügende Willige geben, müsste man da wohl werte- gebunden das mildeste zu Verfügung stehende Mittel einsetzen um Werte- gebunden den nötigen Zwang ausüben zu können. Wenn man so weit gehen will und kann. Schon der Fairness wegen, sollte solch ein Verbund aber allen Staaten offen stehen, die zur Einführung einer solchen Versicherungspflicht bereit wären.

Damit hätte man dann eine vorsorgende Lösung.

Eine „nachsorgende“ Lösung, welche allerdings auch solch einen Verbund der Willigen voraussetzt, wäre die gemeinsame Vorabverpflichtung aller Verbundsstaaten über gemeinsame Steuern, Einmalzahlungen oder sonstiger hinreichend durchdachter Finanzierungsinstrumente für den nötigen finanziellen Ausgleich zu sorgen.

Diese „nachsorgende“ Lösung wäre ohne Vorabverpflichtung auch jetzt noch möglich.
Da müssten sich eben genügend und mächtig genügende gewillte Staaten dafür finden.

Das wäre wohl die beste Lösung für die Weltgemeinschaft, welche auch global am wenigsten Kosten würde.

Als Einzelstaat oder Staatenbund kann man da aber jetzt nur für sich die Bereitschaft hierzu erklären und für solch eine Lösung international werben.

Folglich sollte man sich noch Gedanken über den „wenn nicht“- Fall machen.

Zunächst mal gilt es da aus einzelstaatlicher oder aus Staatenbund-, es wird hoffentlich kein Einzelstaat jetzt auf die Idee kommen, da seine fairen (Stichwort: Konsensentscheid) und nötigen über sinnvoll bis Werte- gebunden sicher genug möglichen solidarischen Verpflichtungen jetzt nicht wahrnehmen zu wollen, Sicht festzustellen, welche Teile der Export- wirtschaft zur Sicherung des Importbedarfs und welche der „Inlands“- wirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung, am wichtigsten sind. Welche wie schnell nach dem Ende der Krise wieder einsetzbar sein sollen/müssen. Dann gilt es eine Kosten- Nutzenrechnung, inklusive der Berücksichtung von Kettenreaktionen, aufzumachen. Und zu sehen was Werte- gebunden sicher genug möglich ist. Hinterher müsste man dann noch im eigenen Machtbereich fair umverteilen, damit keiner durch die Krise im Verhältnis allzu schlechter gestellt wurde. Auch hier wäre eine Vorabverpflichtung eventuell sinnvoll, auch wenn Sie natürlich den staatlichen Handlungsspielraum einengen würde.

Wenn man dies erledigt hat, wäre man bei der entscheidenden Frage der kurzfristigen Finanzierung der Kosten und der Frage wer am Ende dafür zahlt.

Wie bereits festgestellt wurde sollte fairer Weise derjenige welcher ein Angebot ohne die Krise wahrgenommen hätte nun zahlen. Immerhin war man als Nachfrager ja einkalkuliert und verfügt über das Geld, bzw. hätte es sonst ausgegeben. Also man würde dann dafür zahlen, dass es jetzt, zumindest aus diesem Grund nicht zu einer globalen Krise kommt. Oder wenn man das Geld schon anderweitig ausgegeben hat, sollte derjenige (mit-) zahlen, der nun mehr hat.
Klingt schön.
Nur würde da wohl kaum jeder mitmachen. Und der nötige „Nachdruck“ zum Zwang wird wohl auch kaum kommen, zumindest nicht zum globalen fairen Vorteil.

Bleibt noch die Option die Kosten nachträglich als Aufpreis für zukünftigen Konsum wieder rein zubekommen. Da fast jeder Anbieter betroffen ist, und nun einen finanziellen Verlust erleitet, könnte das über den Marktpreis sogar zum Teil funktionieren. Fragt sich nur in wieweit.

Die nächsten Außenhandels- Leistungsbilanzen werden zeigen, welcher Staat und Staatenbund nun unterm Strich ein Minus, durch die Krise, gemacht hat.

Dann müssen diese, wenn es keine globale Ausgleichsregelung geben wird sehen, ob und wie die Kosten über den Markt durch zukünftige Preiserhöhungen der Angebote wieder reingeholt werden können. Und natürlich, dass es keine Kettenreaktionen gibt, die die zukünftige Angebotserbringung erschwert.

Alle Kosten, welche nicht wieder reingeholt werden können bleiben dann als Verlust stehen.

Nun haben Staaten die Option dieses Verlustrisiko abzugeben, durch einen entsprechenden Zinsrisikoaufschlag entweder an Kreditgeber innerhalb des eigenen Machtbereichs oder außerhalb.

Also entweder wird die eigene Gesellschaft das Risiko tragen oder externe.

Für viele Staaten oder Staatenbündnissen wird das zu verteilende Verlustrisiko nun aber zu groß sein, als dass Sie zu einem annehmbaren Zinssatz oder überhaupt noch Kreditgeber finden.

Es geht im aktuellen Fall eben darum einen zu erwartenden Verlust vorzufinanzieren, damit es zu keiner Kettenreaktion kommt, die den zu erwartenden Verlust noch ausweitet.

Wohl niemand wird einen zu erwartenden Verlust über den Markt übernehmen.

Dennoch brauchen Staaten nun kurzfristig Geld um den zu erwartenden Verlust noch zu begrenzen.

Die Optionen die ich da aktuell sehe, sind entweder den Geldgebern die Übernahme des zu erwartenden Verlustes staatlich zu garantieren, sofort das Vermögen im eigenen Machtbereich anzuzapfen oder direkte oder mittelbare Finanzierung über die eigene Zentralbank zu wählen.

Option 1 wird am Ende mehr oder weniger nur über die Optionen 2 oder eher weniger 3 realisierbar sein, eventuell noch über Einkommen statt über Vermögen. Man garantiert also, dass man den Verlust später aus dem Vermögen im Machtbereich oder durch Einkommen der eigenen Bürger begleicht.

Wenn den potentiellen Geldgebern diese Garantie reicht und sie nicht zu hohe Zinsen haben wollen, ist das eine gute Option.

Eventuell sind Kreditgeber auch zu Option 3 bereit. Dann würden sie unterm Strich eventuell bei der Rechnung Zins – Währungswechselkursverlust- Rechnung noch gut wegkommen.

Option 3 bedeutet, dass man zur kurzfristigen Finanzierung frisches Geld druckt. Auch dies kann man später über die Option 2 wieder an die eigene Zentralbank zurückzahlen.

Wie überall sind hier auch diejenigen mit einzukalkulieren, die sich dem Mittragen des gemeinschaftlichen Verlustes noch entziehen wollen. Sie es durch frühzeitiges Wechseln der Währung oder durch Wechseln der Staatsangehörigkeit.

Bei Option 3, wenn nicht im nachhinein über Option 2 abgewickelt wird, erfolgt der gemeinsame Verlust über ein Abwerten der Währung. Wenn man denn am Ende überhaupt einen Verlust als Währungsraum davon tragen wird.
Eine Leistungsbilanz (warum heißt die eigentlich nicht Ergebnisbilanz, wollte da wieder jemand die „mehrheitsfähige“ Schuldzuweisung, durch ein „war nicht gut genug“, erleichtern, ohne die jeweilige Ausgangssituation zu berücksichtigen. Und die zukünftigen Alternativen für die Defizit’ler …) für den Währungsraum gibt es ja soweit ich weiß nicht.

Soviel zu den Optionen.

(Be-)handlungsvorschlag von mir für die staatlichen Entscheider ist daher, diejenige Option vorurteilsfrei auszuwählen, die den Zweck, kurzfristige Finanzierung um den eventuell zu erwartenden Verlust zu begrenzen zu den günstigsten Kosten sicher genug erfüllt. Zum Ausrechnen reicht mir hier aber meine Freizeit nicht aus. Ich hoffe mal es wurde Vorsorge getroffen, dass hier jetzt genügend vorurteilsfrei (selbst-) ausgebildete vollbezahlte Poli- WiFis zur Verfügung stehen, welche dies nun tun können, zur Verfügung stehen, denen man zu trauen kann dies nach bestem Wissen und Gewissen auch mit Blick auf den fairen und nötig bis möglichen solidarischen Umgang mit anderen ebenso diagnostizieren und dann auch durchrechnen, beides wichtig, können. Falls nicht bitte schnellstens in die Wege leiten, dass man sich nicht, den nötigen Anstand und die nötige Vernunft vorausgesetzt, schämen muss (entweder fremd oder wenn man es als Wähler mit zu verantworten hatte auch unmittelbar).

Im Falle der Eurogruppenstaaten sei noch mal darauf hingewiesen, dass wir uns „aktuell“ in einer Konsensentscheidungsgemeinschaft befinden. Option 3 kann von den Staaten, für welche das die beste Option wäre nur angewendet werden, wenn sich von den anderen Mitentscheiderstaaten, aus welchen Gründen auch immer, keiner quer stellt.

Nachtrag 15:43 10.04.20: Ich habe gerade bei MAKROSKOP, nur am Rande: Schuldenmachen ist auch kein Allheilmittel, gell - Kritik ist auch wichtig :) -, in einem Artikel von Dirk Ehnts gelesen, dass die Rechte der Europäischen Kommission und der EZB wohl doch schon alleine ausreichen könnten um die Option 3 zu realisieren. Dann müssten da zumindest nicht alle zustimmen und die EU würde darüber wachen, dass kein Einzelstaat dieses Option missbraucht. Dann kann man ja etwas berechtigter darauf hoffen, dass es nicht zu "windig" wird. Siehe unten. :)

Und diesen Mitentscheiderstaaten sei gesagt, überlegt euch gut was ihr jetzt tut und warum.
„Wer Wind sät wird Sturm ernten“ …

Und noch was zur wohl sinnvollen Vorgehensweise in politisch ökonomischen Fragen.
Da sollte man wohl am besten vorgehen wie ein Arzt.
Zuerst einen objektiven Überblick über die aktuelle Situation gewinnen und eine wertfreie, nicht frei von sozialen Werten als Vorgabe, Diagnose stellen.
Dann aus den hoffentlich zahlreichen, einem bekannten möglichen (Be-) handlungsoptionen vorurteils- und ideologiefrei die im aktuellen Fall Werte- gebunden bestmögliche Option in der richtigen Dosis auswählen.
Dann prüfen ob die Handlung die gewünschte Wirkung zeigt.
Wenn nicht eine andere Werte- gebunden auswählen und nicht einfach bei der vorhergehenden bleiben, nur damit man seine Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt nicht ändern muss. Das wäre dann Verhaltens- konservativ. Das ist selten gut.

Und natürlich kommt es auf die Werte an, an die man seine Entscheidung bindet.

„Wer Wind sät wird Sturm ernten“ …

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

KSLP

Sozial. Sicher. Standhaft. Je nach innen und außen. Und relativ konservativ. :)

KSLP

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