Deutschland, zahl endlich Deine Nazischulden

Griechenland Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hält weiterhin an Reparationsforderungen für dt. Kriegsverbrechen und -schäden fest. Warum das richtig und wichtig ist:

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Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras und seine Regierung halten weiterhin an ihren Reparationsforderungen für deutsche Kriegsverbrechen und -schäden fest, wie er auf einer Gedenkveranstaltung im westgriechischen Komeno erklärte: „Wir werden bis zum Schluss dafür kämpfen, auf diplomatischem und, wenn notwendig, auch auf rechtlichem Weg“

Komeno steht wie viele andere Dörfer beispielhaft für die deutschen Verbrechen in Griechenland. Allein in den Monaten zwischen Juli und Oktober wurden auf dem griechischen Festland 207 Ortschaften mit bis zu 4500 Häusern zerstört und über 2000 Menschen ermordet; In Komeno 317, in Lyngiades 83 und in Kalavrita über 650 Menschen. Während der Besetzung Kretas starben zwischen 3000 bis 9000 Zivilist*innen.

Auch die wirtschaftliche Ausbeutung trug ihren Teil dazu bei, die griechische Bevölkerung ins Elend zu schicken, die deutschen Besatzer zogen in großem Umfang Rohstoffe und Produkte aus der Region ab und löste eine große Hungerskatastrophe aus. Die griechische Kollaborationsregierung wurde gezwungen einer Anleihe von insgesamt 476 Millionen Reichsmark zu zustimmen.

Insgesamt starben während des zweiten Weltkriegs 70-80.000 Menschen in Folge von „Vergeltungsaktionen“, zählt man die von den Deutschen ausgelöste Hungerkatastrophe, Holocaust, Besatzungszeit und daraus resultierendem Bürgerkrieg hinzu, starben zwischen 1941-49 mindestens 273.000 Menschen.

Die neue griechische Regierung fordert seit 2015 eine Wiedergutmachung zwischen 270 und 330 Milliarden Euro. Darin berücksichtigt sind Kriegsverbrechen und -schäden sowie genannte Zwangsanleihe.

Auf der Londoner Schuldenkonferenz von 1953 wurde mit dem s.g. Londoner Schuldabkommen die Prüfung von Forderungen auf Reparationen, nach Artikel 5 betrifft dies auch während einer Besetzung auf Verrechnungskonten erworbenen Guthaben sowie Forderungen, vertagt, genauer auf die Zeit nach Abschluss eines förmlichen Friedensvertrags. Im Rahmen des Zwei-Plus-Vier-Vertrags zur Wiedervereinigung ergab sich aus Sicht der Bundesregierung, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner (den beiden deutschen Staaten, den USA, der UdSSR, Frankreich und Großbritannien) nicht mehr geregelt werden sollten, zudem sieht die Bundesregierung die griechischen Forderungen bzw. Ansprüche ferner durch den Wiedergutmachungsvertrag von 1960 als obsolet an.

Damals zahlte die Bundesrepublik zwar 115 Millionen D-Mark an den griechischen Staat, es sollten aber lediglich Individualansprüche befriedigt werden, um bewusst keinen Präzedenzfall für Entschädigungen nach dem zweiten Weltkrieg, die Forderungen nach Kriegsentschädigungen und nach Rückerstattung der Zwangsanleihe von 1942 wurden ausgeklammert, zudem behielt sich die griechische Regierung vor „mit dem Verlangen nach Regelung weiterer Forderungen, die aus nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen während Kriegs- und Besatzungszeit herrühren, bei einer allgemeinen Prüfung gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 [an die deutsche Regierung] heranzutreten“.

Das bedeutet, dass die Fragen von Reparation und Wiedergutmachung Deutschlands an Griechenland in der Tat noch nicht geklärt worden sind, weder moralisch, noch juristisch, und die Forderungen der griechischen Regierung, im Gegensatz zum Ausspruch des deutschen Vizekanzlers Gabriel, nicht „dumm“, sondern vollkommen legitim sind.

Dieses Kapitel reiht sich in eine lange Liste deutscher Kriegsschulden ein, die von der Bundesrepublik kaum bzw. gar nicht bearbeitet werden will und weiterhin zum Thema gemacht werden muss. Hier ist auch das Engagement der LINKEN im Bundestag gefragt, die weiterhin mit starker Stimme sagen muss: „Deutschland, zahl endlich Deine Nazischulden!“

Dieser Beitrag wurde zuerst auf meinem Blog leebertaire.wordpress.com veröffentlicht.

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