Hat doch kürzlich der bajuwarische Ministerpräsident verfassungsgemäße Zustände angemahnt. Die er vermisst. Und es hinterher zurückgenommen, weil er es nicht so gemeint hat. Obwohl an der Forderung an sich nichts auszusetzen ist. Vielleicht hat er auch daran gedacht, dass in seinem Herrschaftsbereich Verfassungsmäßigkeit auch nicht unbedingt zum guten Ton gehört. Er sollte halt besser vor der eigenen Haustür kehren. Oder seinen Stall ausmisten, wie man so anschaulich im Volksmund sagt. Die Begriffe „Stall“ und „ausmisten“ stehen hier für den Zustand der bayerischen Justiz.
Die hat ja allgemein keinen guten Ruf, schert sich allerdings nicht darum und macht so weiter, weil niemand da ist, der den Herrschaften Einhalt gebietet.
Da brauche ich gar nicht den Fall Mollath bemühen, der Schlagzeilen gemacht hat. Der Fall es ehemaligen Polizeibeamten Martin Deeg ist ja auch nicht ganz ohne. Dieser schreibt inzwischen von „struktureller Korruption“ der unter- und oberfränkischen Justiz.
Da gibt es im Übrigen einen neuen, aber sehr interessanten Aspekt.
Wohl weil sich Martin Deeg aufgrund des „wirtschaftlich von der Behörde abhängigen Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß“auch – wie Gustl Mollath – etliche Monate zu Unrecht im psychiatrischen Maßregelvollzug befand, weist er auf den „Fall Dr. Krupinski“ hin. Sicher, weil dessen „in einem psychischen Ausnahmezustand“ versuchte Kindesentführung offenbar „auf Weisung des Behördenleiters Lückemann vertuscht“ werden sollte.Was die „Augsburger Allgemeine“ verhindert hat. „Krupinski ist nach einem entschuldenden Gefälligkeitsgutachten seines Kollegen Henning Saß, der ihm zweckmäßig eine „vorübergehende seelische Störung“ bescheinigte, bereits seit längerem wieder unbehelligt als Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in Würzburg und Gutachter tätig.“
Do legst di nieder.
Das sollte aber hier nicht mein Hauptthema sein. Kommen wir zurück zu den Herrschaften der bayuwarischen Justiz, denen es offenbar am Herzen liegt, unbeeindruckt von der Verfassung zu tun und zu lassen, was sie sich so als Recht in Bayern vorstellen und zusammen reimen. Es geht um die Urteile bayrischer Richter in Nebentätigkeit, wo Vereine für Vergehen Dritter verurteilt werden, weil es der DFB so will.
Der Verfasser dieser Zeilen ist zu diesem Thema gekommen, weil er überhaupt nicht damit einverstanden ist, was sich Richter im Staatsdienst zu Bayern nebenberuflich so herausnehmen. Bei Interventionen dagegen hat sich allerdings eine Mauer aufgetan. Bestehend aus Kollegenschutz, Ignoranz, Unfähigkeit oderDreistigkeit, welches genauer zu beurteilen, dem Leser überlassen bleibt.
Nebentätigkeit und Dienstrecht
Am 17.03.2014 schreibe ich an den Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. Wegen Dienstvergehens der bayerischen Richter im Staatsdienst, Dr. Nachreiner und Dr. Koch. Wegen deren Sippenhaft-Urteile in Diensten des DFB.
Herr Bausback lässt am 14.04. antworten. Der MinR Hagspiel weist mich auf die richterliche Unabhängigkeit hin. Und: Ob bestimmte Regeln einer Verfahrensordnung (gemeint ist die des DFB) nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen seien, wäre im Streitfall von staatlichen Gerichten zu entscheiden. Das bayerische Justizministerium darf dazu keine eigenen Ansichten haben.
Bemerkenswert. Der bayerische Justizminister darf nicht erkennen, dass seine Bediensteten ein Dienstvergehen begehen. Eines? Andauernd. Und richterliche Unabhängigkeit gilt auch für Vereinsrichter, der bayrische Staat garantiert es. So so.
Ich schreibe noch am gleichen Tag zurück:
„Das Schreiben enthält leider ausschließlich Belehrungen. Das wäre nicht nötig gewesen. Die Rechtslage ist mir bekannt. Hier geht es einzig und allein um die von mir unterstellten Dienstvergehen bayerischer Justizangehöriger und um die Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen durch ihren Dienstherrn. Ich fordere Sie deshalb auf, dem Treiben des Herrn Dr. Nachreiner und des Herrn Dr. Koch dienstrechtlich ein Ende zu setzen.“
Die Antwort zur Antwort kam schon am 17.04. und bestand nur aus zwei Zeilen. Irgendwie hat sie ihren schneidigen, bajuwarischen Stil und eigentlich muss ich darüber etwas lachen: „mit Schreiben vom 14. April 2014 haben wir unsere Auffassung dargelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es damit sein Bewenden hat.“ Rumms. Basta. Mit meinen Argumenten hat er sich nicht mehr auseinander gesetzt. Das heißt also, Sippenhaft-Urteile bayerischer Richter (in Nebentätigkeit) sind erlaubt. Der Betroffene soll hinterher das einklagen, was ihm an Grundrechten laut Verfassung auch ohne Klage zusteht.
Da bleibt dem Staatsbürger nur noch das Mittel der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Strafrechtliches
Am 19.05.2014 erstatte ich Strafanzeige gegen die Herren
Dr. Anton Nachreiner
Direktor Amtsgericht Deggendorf
Dr. Rainer Koch
Richter am Oberlandesgericht München
„wegen Bruch ihres Amtseides und ggf. Verstoß gegen §344 StGB“.
„Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben. Die Tätigkeit beim DFB hat nichts mit der beruflichen Tätigkeit der Angezeigten zu tun. Für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt es keinerlei Hinweise.“ Oberstaatsanwalt Dr. Becksteinvom 02.06.2014.
Meine Antwort vom 05.06. :Die von Ihnen angegebenen Gründe sind fehlerhaft. Ein Amtseid/Diensteid ist nach den Grundsätzen des Beamtenrechts unteilbar. Es findet keine Befreiung vom Eid für nichtdienstliche Tätigkeiten statt. Insofern haben sich die Herren dienstrechtlich vergangen. Dies ist strafrechtlich durchaus relevant.
Oberstaatsanwalt Ledermann schreibt dazu am 30.06. ich hätte „selbst vorgetragen, dass die Angezeigten sich an geltende Grundsätze gehalten hätten“. Habe ich in der Tat. Aber es sind die Grundsätze des DFB. Die mit der Verfassung nicht im Einklang stehen. Deswegen ja meine Anzeige. „Es fehle auch an einem konkreten Vortrag zu einem konkreten Vorfall“.
Soll ich ihm also die Taten auf dem silbernen Tablett servieren. Kein Problem.
Mein Schreiben vom 22.07 (Auszug):
Mir sind keine Grundsätze bekannt, nach denen Sippenhaft-ähnliche Zustände aktuellen Rechtsnormen entsprechen sollen. Die Angezeigten haben dagegen in eklatanter Weise gegen Ihren Diensteid verstoßen. Art. 3(3) GG, sowie § 344 StGB ist in grober Weise verletzt worden, auch wenn die Angezeigten dies in Ihrer „Freizeit“ getan haben. Für eine Befreiung vom Diensteid bei Freizeitaktivitäten gibt es meines Wissens allerdings keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich auch keinesfalls um „hypothetische Strafbestände“. Die Herren Nachreiner und Koch sind als Mitglieder des „DFB-Kontrollausschusses“ als Serientäter in Erscheinung getreten. Herr Nachreiner als „Ankläger“ und Herr Koch als „Richter“.
Als Beispiel führe ich nur „die allgemein bekannten Verfahren“ gegen den Verein Dynamo Dresden an, der wegen Vergehen von „Anhängern“ von den Angezeigten an den Rand des Ruins gebracht worden ist.
„Das Vergehen der Angezeigten liegt darin, dass sie wissentlich und vorsätzlich Unschuldige verfolgen, anklagen und verurteilen“.
Dass Oberstaatsanwalt Bombe mir am 06.08.2014 mitteilt, es habe nun „sein Bewenden“, wundert mich nicht mehr. Einen schneidigen Brief dieser Machart habe ich ja schon erhalten.
Quintessenz
Ich halte es für ein Musterbeispiel der bayerischen Justiz, wie sie Recht beugt und Beschwerdeführer abwimmelt. Es ist auch ziemlich dreist, einem aufgeklärten Staatsbürger weismachen zu wollen, der Diensteid gelte nicht in der Freizeit. Was jungen Beamtenanwärtern in Bayern im Dienstunterricht zu diesem Thema beigebracht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. In NRW macht (oder machte?) man das richtig, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Warum gerade im Freistaat Anleihen an eine Zeit vor 1945 verteidigt werden, legt gewisse Schlüsse nahe. Und ob sich die Herren Gedanken darüber machen, sich selbst durch ihre vermeintliche Unwissenheit bloß zu stellen, kann spekuliert werden.
Ich habe nun längere Zeit darüber gegrübelt, ob ich mich im Rechtsirrtum befinde. Kann das aber nach mehr als einem Jahr Abstand immer noch nicht feststellen. Für diesbezügliche Hinweise wäre ich allerdings sehr dankbar.
Zu hoffen bleibt für mich zumindest, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands nicht erneut auf die Idee kommt, bei der nächsten Wahl des Bundespräsidenten Herrn Dr. Koch zur Bundesversammlung abzuordnen.
Es wäre blanker Hohn.
Gott mit Dir, du Land der Bayern. Grüß Gott, Herr Seehofer.
Linksdraussen, 20.03.2016
Kommentare 4
Erschütternd.
Als in den 50ern die mittelamerikanischen Staaten als Bananenrepubliken in Verruf kamen, waren wir über zeugt, wir lebten in einem Rechtsstaat.
Dieses Wissen bekam einen Knacks, als die Strauss-Affairen bekannt wurden. Von da an ging's bergab.
In Bayern erlaubt sich die Justiz Sachen
http://www.regensburg-intensiv.de/pauckstadt-maihold/pauckstadt-maihold.html
die jeder Rechtsstaatlichkeit entsagen.
Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechswidrig wahrzunehmen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehenhttp://blog.justizfreund.de/praesident-des-olg-bamberg-lothar-schmitt-fuer-uns-ist-es-voellig-normal-aufgaben-der-judikative-und-exekutive-gleichzeitig-wahrzunehmenDer derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen VerhältnissenEin Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce. Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet – und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen.Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.Aber nicht in der bayerischen CSU-Justiz: Prof. Bausback: „Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit ist – als Ausdruck der Gewaltenteilung – ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats und ist ein fundamentaler Unterschied zum NS-Unrechtsregime.“https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799Im Einzelfall will Prof. Bausback und sein Nachfolger davon natürlich gar nichts wissen, sondern die Personen, die es in deren Justiz betreiben werden sogar noch hoch gelobt.Lohneis und Haderlein – laut Justizminister Eisenreich „zwei herausragende Persönlichkeiten der oberfränkischen Justiz“https://www.obermain.de/lokal/obermain/art2414,818456Auch Anton Lohneis praktiziert entsprechene Verstösse gegen die Gewaltenteilung führend um "NS-Unrecht" zu praktizieren. Seite 2: http://www.justizfreund.de/beitraege/bundesjustizministerium17ago.pdfFür sie stellen die Menschenrechte, das Grundgesetz und die Landesverfassung Bayerns unerträgliches Unrecht dar.Und Haderlein begeht Ermittlungsvereitelung bei Straftaten der familiären Kollegen ("Systemfehler" in der bajuwarischen Justiz, Der Spiegel 51/2013). Diese Justiz bezeichnet Anton Lohneis für sich und die Kollegen als "Glücksfall" mit "Wohlfühlklima".Im Gegenzug verurteilt man dann eben Unschuldige Bürger einfach so willkürlich, weil es rechtlose Untermenschen sind, die auch mal Rindviecher und Ochsen genannt werden, die "saudumm" und geisteskrank sind.Strafverfahren gegen Scientologen, die die Bürger um viele Millionen EUR betrügen stellen sie einfach familiär kollegial ein.Minister Georg Eisenreich ist vollen Lobes für das praktizieren eines solchen Systems.
>Der Fall es ehemaligen Polizeibeamten Martin Deeg ist ja auch nicht ganz ohne. Dieser schreibt inzwischen von „struktureller Korruption“ der unter- und oberfränkischen Justiz.
„Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt“. Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010 Ich kenne aus der Schulzeit, dem Studium und der Berufstätigkeit eine Reihe von Menschen, die Juristen sind und die in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Bayern tätig sind bzw. waren. Von diesen Kollegen erhalte ich über meine aktive Dienstzeit hinaus Informationen über die im Staatsapparat im Freistaat Bayern vorhandene Organisierte Kriminalität.
Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer: Die schiere Freude am Strafen in Bayern In einem Fachaufsatz zu einer strafprozessualen Frage hatte Fischer die Tendenz einzelner Instanzgerichte, durch „Bauernschläue“ und „Tricks“ die Rechte von Beschuldigten zurückzudrängen, angeprangert.…
Im Spiegel 51/2013 gibt es dazu auch einen Artikel namens "Systemfehler".
In der bayerischen Justiz feiert man den Systemfehler:Hintergrund: Im Rahmen dieses Laufbahnwechsels leistet nahezu jeder bayerische Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit zumindest zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auch Dienst als Staatsanwalt. Auch im weiteren Karriereverlauf ist ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft eine gängige berufliche Entwicklungsmöglichkeit, das fachliche Spektrum zu erweitern und sich für höhere Positionen zu qualifizieren.https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Ursula-Haderlein-wird-Praesidentin-des-Landgerichts-Coburg;art742,10302135