Wer die Wahl zwischen Skylla und Charybdis hat, steht zwischen zwei Ungeheuern und sieht dem sicheren Untergang entgegen. Skylla wird in der griechischen Mythologie als Monster mit sechs Köpfen geführt, das frisst, was immer es kriegen kann und in seine Nähe kommt. Skyllas Höhle gegenüber liegt das Domizil der Charybdis, ebenfalls ein Ungeheuer, dessen tödliche Strudel und Mordlust in der Meerenge von Messina kein Entkommen erlauben.
In diesem Gebiet eine sichere Durchfahrt zu finden, galt als schier unmöglich, wie Held Odysseus erfahren musste. Es schien Hand an sich selbst zu legen, wer sein Schiff dennoch durch diese Meerenge steuerte. Sich zwischen Skylla und Charybdis entscheiden zu müssen, hieß keine Entscheidung zu haben, die einen Auswe
ine Entscheidung zu haben, die einen Ausweg versprach. Solcherart Alternativlosigkeit droht der Bundesregierung nicht, soll sie über den Umgang mit ihrem von stattlichen staatlichen Defiziten heimgesuchten EU-Premium-Partner Frankreich befinden. In einen tödlichen Sog wie bei Messina wird sie nicht geraten, aber ungeachtet dessen die Wahl zwischen zwei wenig verlockenden Optionen treffen müssen. Variante eins, man diszipliniert und reglementiert das hoch verschuldete Frankreich wie andere Eurostaaten in vergleichbarem Zustand. Berlin erhebt keinen Einspruch, sollte die EU-Kommission – was absehbar ist – den französischen Haushalt für 2015 zurückweisen und mit Sanktionen bedenken. Ideelle KollateralschädenFinanzminister Michel Sapin hat bereits eingeräumt, man werde frühestens 2017 wieder soweit sein, bei der Neuverschuldung unter den obligaten drei Prozent des aktuellen Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu bleiben. Nur erscheint es fraglich, ob bis dahin Schuldentilgung über ein signifikantes Exportwachstum möglich ist. Expertisen über die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Ökonomie lassen zweifeln. Sollen bis dahin die Verträge von Maastricht und Lissabon ausgesetzt werden? Auf gut Glück? Wenn nicht, dann muss Brüssel handeln und an der Regierung Hollande ein Exempel statuieren. Defizitsünder stehen am Pranger – besonders dann, wenn sie als Wiederholungstäter auffallen – und müssen finanziell Buße tun. Strafzahlungen bis zu 0,2 Prozent des nationalen BIP sind zulässig. Dann allerdings dürfte das gern als Dynamik-Metapher bemühte deutsch-französische Tandem die längste Zeit Schrittmacher-Dienste für ein integrationswilliges Europa geleistet haben. Frankreich fände sich behandelt wie andere Großschuldner auch, wäre Seit an Seit mit Griechenland und Zypern, eine Demütigung sondergleichen, aber gerecht. Für die Pariser Regierung wäre ein Pflock mehr aus der Verankerung gerissen, die ihr Stabilität verleiht. Die materiellen, vor allem aber ideellen Kollateralschäden der Maßregelung ergäben ein bis dato unerprobtes Politikum in der Geschichte des 1957 unter maßgeblicher Mitwirkung Frankreich begründeten Staatenbundes. Deshalb – aus optischen Gründen sowieso – erscheint es geraten, über Ausnahmen nachzudenken. Manche sind gleicherDamit käme Variante zwei ins Spiel. Begnügt man sich mit der Zusicherung von Premier Manuel Valls, es werde drastische Reformen geben, um die Staatsfinanzen mittelfristig soweit zu ordnen, dass die Summe der Verbindlichkeiten nicht die magische Grenze von 100 Prozent des BIP überschreitet? Die EU-Kommission würde Frankreich noch einmal Zeit geben und Sonderrechte zugestehen, damit es nicht beschämt wird. Der Nachteil derartiger Konzilianz: Einmal mehr wäre der Eindruck bestätigt, dass die EU an sich und die Währungsgemeinschaft im besonderen eine Klassengesellschaft ist und nur als solche funktioniert. Sicher gibt es formal keine erst-, zweit- oder gar drittrangigen Mitglieder. Alle sind gleich, sagen die Verträge, aber manche eben doch gleicher, auf dass Gnade vor europäischem Recht ergehen kann. Zwar hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor Tagen nach einem Treffen mit seinem Amtskollegen Laurent Fabius bestritten, dass sich Berlin für eine abermalige Fristverlängerung einsetzen werde, wenn Paris einen konkreten Zeitplan für Reformen vorlege – aber muss es dazu direkte Interventionen in Brüssel geben? Es sind auch Rettungstaten der Europäischen Zentralbank denkbar, die dem französischen Haushalt Luft verschaffen, falls Mario Draghi wie abgekündigt sein Aufkauf-Programm für sogenannte strukturierte Wertpapiere umsetzt. Von diesem Vorhaben heißt es, damit sei die Grenze zur Staatsfinanzierung de facto überschritten, weil die gehandelten Papiere auch Schuldverschreibungen von Staaten enthalten können. Die EZB würden – wieder einmal – eine kollektive Leistung oder auch Haftung bei den Hochschulden-Staaten in der Eurozone übernehmen, gegen die sich die Bundesregierung seit Ausbruch der Eurokrise stets vehement verwahrt hat. Wird das EZB-Programm in Berlin stillschweigend geduldet, hatte die Washington Post nur zum Teil recht, als sie vor Tagen kommentierte, die deutsche Krisenpolitik verdiene es, „zerstörerisch“ genannt zu werden. Bei Frankreich greift offenkundig das Bewusstsein, mit dem Sanierungs- und Disziplinierungswahn zusehends ins „Selbstzerstörerische“ abzugleiten.