Die Ministerin hat offenbar ein Wahrnehmungsproblem, wenn sie zum Auftakt ihrer China-Reise erklärt, „dass die französische China-Politik eins zu eins die europäische China-Politik widerspiegelt“. Wie kommt sie darauf?
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, hätte Annalena Baerbock besser Wert darauf gelegt, den Eindruck zu korrigieren, dass in der EU Staatschefs von Führungsnationen für politisch unzurechnungsfähig erklärt werden, wenn sie zu einem weltbewegenden Konflikt ansatzweise alternative Vorstellungen entwickeln. Emmanuel Macron hat dies vor Tagen bei der Rückkehr von seiner China-Reise getan. Er kleidete seine Auffassung in den Wunsch, die EU möge sich zu einer eigenständigen Taiwan-Position durchringen, statt „Vasall“ der USA zu sein. Sollte das „eins zu eins“ mit Baerbock sein, sollte uns das freuen. Ist es aber ganz und gar nicht.
Warum behauptet sie es dann? Es ist die bekannte Masche, wie sie Bertolt Brecht in seinem Gedicht Lob des Zweifel den „Unbedenklichen, die niemals zweifeln“ vorwirft: „Sie glauben nicht den Fakten, sie glauben nur sich. Im Notfall müssen die Fakten dran glauben.“
Investitionsabkommen der EU mit China liegt auf Eis
Und die besagen, dass es Macron mit der Annahme hält: Wer weltpolitisch wahrgenommen werden will, muss nicht nur in Maßen souverän, der sollte auch auf den Unterschied zu den Mitbewerbern um die globalen Trophäen bedacht sein. Das dauerhafte Verharren im transatlantischen Tross macht das Europa der EU nicht erkennbarer, sondern lässt es hinter dem Rücken der Amerikaner verschwinden. Vasallenhaft und klein.
Weiter ist von Baerbock in China zu hören, dass man in der Europäischen Union nicht nur bei den zentralen Fragen „nah beieinander ist, sondern gemeinsame strategische Ansätze“ verfolge. Das war in der Tat so, als Ende 2020 ein Investitionsabkommen der EU mit China vorlag, das ein Durchbruch für europäische Unternehmen bei Investitions- und Rechtssicherheit in China sowie bei sozialen Standards sein sollte. Ausgehandelt hatten das im direkten Abgleich mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel für den scheidenden deutschen EU-Ratsvorsitz, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel.
Es sollte Frankreich vorbehalten sein, als Ratspräsident im ersten Halbjahr 2022 den Vertrag zu unterzeichnen. Doch daraus wurde bekanntlich nichts, Teile des EU-Parlaments legten ein Veto ein, die EU-Kommission ging plötzlich auf Abstand, und das, obwohl Vizepräsident Valdis Dombrowski mit den Chinesen monatelang verhandelt hatte. Seither liegt das ambitionierteste Abkommen, das China je mit einem Partner abschließen wollte, auf Eis.
In Floskeln verpackt
Wenn Präsident Macron der bisherigen EU-China-Politik offenbar nicht übermäßig viel abgewinnen kann, sollte auch an dieses gescheiterte Agreement erinnert werden. Paris dürfte das mehr als Berlin und die EU-Zentrale in Brüssel gestört haben. Am Quai d’Orsay hat man allen Anlass, sich im Verhältnis zu China nicht von der EU vereinnahmen zu lassen.
Dies gilt im Augenblick nicht zuletzt für von der Leyens „Strategie der wirtschaftlichen Sicherheit“, mit der sich die EU-Kommission dazu aufschwingt, den Außenhandel der 27 EU-Staaten mit China unter dem Label der „Risikominderung“ im High-Tech-Sektor und bei anderen Branchen zu reglementieren. Ob das sinnvoll ist bei einem Handelsbilanzdefizit gegenüber China, das mittlerweile auf gut 400 Milliarden Euro angewachsen ist und Frankreich mehr drückt als Deutschland? Es darf hinterfragt werden. Besser das Defizit unter Kontrolle halten als den Warenverkehr.
Auch in dieser Hinsicht ist es um die von Baerbock beschworenen „gemeinsamen strategischen Ansätze“ eher weniger gut bestellt. Aber so ist das eben – die in Floskelsätzen untergebrachten alternativen Realitäten kollidieren mit den Fakten. Und notfalls müssen dann die Fakten dran glauben. So schaut sie aus – die deutsche Außenpolitik in einem Moment, der danach schreit, sich der diplomatischen Tugenden zu bedienen, die im Auswärtigen Amt einst wie selbstverständlich zur Geschäftsgrundlage gehörten.
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