Auf Rechtskurs

Kommentar II Selten war eine Militärmission derart von internationalem Recht gesegnet. Das Unternehmen Atalanta gegen Piraten vor der Küste Somalias legitimieren ...

Selten war eine Militärmission derart von internationalem Recht gesegnet. Das Unternehmen Atalanta gegen Piraten vor der Küste Somalias legitimieren nicht nur Geist und Buchstabe der Seerechtskonvention (UNCLOS III) von 1982, auch mehrere UN-Resolutionen und die Zusage der Regierung Somalias, fremde Schiffe in ihren Hoheitsgewässern zu dulden. Da wirkt die Debatte in den beteiligten EU-Staaten, wie mit möglichen Gefangenen zu verfahren sei, künstlich und paradox. Sie wird vor allem von denjenigen geführt, die wie Verteidigungsminister Jung sonst kein Problem mit Militäreinsätzen jenseits des Völkerrechts haben. Es wird viel zu laut über die Robustheit des Atalanta-Mandats geredet und leider gar nicht über die anstehenden Manöver des EU-Geschwaders in den Küstengewässern souveräner Staaten, nicht nur Somalias, auch Kenias und des Jemens. Möglicherweise wird man Piraten im Festlandsockel jagen und damit ein Gewohnheitsrecht etablieren, das geltendes Seerecht unterläuft. Nicht irgendwo, sondern in jener 200-Meilen-Wirtschaftszone, in der sich somalische Fischer nicht anders zu helfen wussten, als durch Piraterie den Einbruch fremder Fangflotten in ihre Pfründe aufzuhalten.

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