Der 1.000-Milliarden-Taifun

Staatsanleihen Europas Zentralbank flutet die Märkte mit billigem Geld. Deutschland droht ein Verfassungskonflikt
Ausgabe 04/2015
Auffangbehälter für toxische Finanzströme: die EZB in Frankfurt am Main
Auffangbehälter für toxische Finanzströme: die EZB in Frankfurt am Main

Foto: Daniel Roland/AFP/Getty Images

Nimmt man die monetären Übel eines Kontinents auf sich, ist man es wert, Herr der Geldaltäre zu sein. Mario Draghi hat dieses Mandat als Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht nur angenommen, sondern mit unbändiger Tatkraft bedient. Sie lässt ihn zuweilen auf unwegsames Terrain vorstoßen. So auch jetzt, wenn er dafür sorgen will, dass für den Aufkauf von Staatsanleihen aus Eurostaaten alle Grenzen schwinden. Sollte es dazu kommen – und danach sieht es aus –, werden die Devisen- und Kapitalmärkte mit billigem Geld geflutet. Bei dieser erneuten „quantitativen Lockerung“ (Quantitative Easing/QE) ist mit einem Taifun von 1.000 Milliarden Euro zu rechnen. Offiziell werden sie gebraucht, um einer Deflation entgegenzuwirken. Nur wirkt das wenig überzeugend. Den Preisverfall beim Rohöl ausgeklammert, rechnet die EU-Kommission für Januar mit einer Inflationsrate von 0,8 Prozent, sodass die EZB eine Geldentwertung weder künstlich anheizen noch den Euro schwächen muss.

Will sie ungeachtet dessen expansiv bleiben, scheinen Konzessionen an Gegner ihres Aktionismus wie die Deutsche Bundesbank unerlässlich. Deshalb wohl die Überlegung, jede Notenbank im Eurosystem sollte nur Anleihen des eigenen Landes kaufen, also Schuldenbereinigung in eigener Sache betreiben.

Das Ende vom Lied

Natürlich hat das trotzdem eine europäische Dimension, von den Gefahren ganz zu schweigen. Zunächst einmal würden die jeweiligen Zentralbanken Schuldentitel bei privaten Instituten wie Banken, Versicherungen oder Investmentfonds erwerben, um diese von toxischen Papieren in ihrem Portfolio zu befreien. Das heißt, statt einer Deflation zu begegnen, werden Investoren saniert. Man könnte auch sagen: Sie werden entschädigt für die Folgen einer Niedrigzinspolitik, bei der die EZB den Leitzins auf das historische Tief von 0,05 Prozent gedrückt hat.

Greifen soll diese Kompensation nicht irgendwo, sondern vorzugsweise in Südeuropa, wo Geldgeber jahrelang davon profitiert haben, Staatsanleihen zu vertreiben, bei denen die Rendite stimmte, weil die Zinsen stimmten. Seit am 26. Juli 2012 der legendäre Draghi-Satz fiel – man sei als EZB bereit, „alles Erforderliche zu tun, um den Euro zu erhalten. Und glauben Sie mir, das wird ausreichen“ –, hat sich das verändert. Der Kapitalmarkt konnte nicht mehr den gewohnten Druck auf Großschuldner wie Griechenland, Zypern oder Irland ausüben, weil die Zinsen fielen. Wer von diesen Staaten seine Verbindlichkeiten dank der EZB-Hilfen refinanzieren konnte, brauchte keine Anleihen mit Zinssätzen oberhalb der Sechs-Prozent-Marke mehr. Die EZB selbst hatte dem Markt durch ihre Kaufoptionen vermittelt, wie sehr sie sich für ein nachhaltig niedriges Zinsniveau einsetzte, obwohl sie dadurch die eigene Bilanz über Gebühr aufblähen musste. Anhänger des Draghi-Kurses sahen darin einen Gewinn an Glaubwürdigkeit, Kritiker ein Spiel mit dem Feuer.

Letzteres gilt aus Sicht der Bundesbank um so mehr, sollten fortan tatsächlich die nationalen Notenbanken auf Einkaufstour geschickt werden. Dann nämlich relativiert sich das Argument, sie würden in ihren Ländern allein für Risiken haften, von denen man weiß, wie schwer kalkulierbar sie sind. Woraus sonst ergibt sich die fortwährende Instabilität der Währungsunion? Die Notenbanken Griechenlands, Zyperns, Spaniens und Irlands haben dramatisch mehr an Krediten ausgegeben, als das von ihrer Bilanzsumme her zulässig war. Schon jetzt können diese Institute ihren Zinsverpflichtungen gegenüber der EZB nicht mehr nachkommen, wenn die ihnen Kredite verschafft hat, um Staatsanleihen aufzukaufen. Werden sie nun animiert, daran festzuhalten, kann dies auf Zahlungsunfähigkeit und eine kollektive Haftung durch die EZB bzw. die Eurostaaten hinauslaufen. Das Draghi-Lager hätte sich auf einen Umweg eingelassen und wäre doch am Ziel: Die EZB bürgt für ihr Kaufprogramm, auch wenn es zunächst andere ausführen. Für den Eurostaat Deutschland birgt dieser Kurs verfassungsrechtlichen Sprengstoff. Zur Erinnerung: Mit seiner Entscheidung vom Februar 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht den Streitfall Anleihekäufe der EZB erstmals an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Das war nicht als Verzicht auf eigene Kompetenzen zu verstehen, vielmehr ging es um ein konditioniertes Outsourcing von Rechtsprechung, das der Tatsache Rechnung trug, in dieser heiklen Frage europäisches Recht bemühen zu müssen.

Europataugliche Verfassung

Sie lautete: Überschreitet die EZB ihre Befugnisse? Geraten ihre Euro-Rettungsakte in ein Stadium, in dem sie nicht unterstützenden Charakters sind, sondern als eigenständige Wirtschaftspolitik wirken, weil dadurch bedrängte Eurostaaten entlastet werden? Und der Reformdruck nachlässt?

Bekanntlich hat der Generalanwalt des EuGH, der spanische Jurist Pedro Cruz Villalón, vor wenigen Tagen Mario Draghi Absolution erteilt. Was der getan habe, verstoße nicht gegen EU-Recht. Die EZB verletze weder die Verträge zur Währungsunion noch betreibe sie eine verdeckte Staatsfinanzierung. Ein endgültiges Votum der Luxemburger Richter selbst wird in vier bis sechs Monaten erwartet, aber es dürfte ähnlich ausfallen. Spätestens dann müssen die Karlsruher Richter darüber befinden, ob sie dies hinnehmen oder den Fall wieder an sich ziehen und – möglicherweise – der Bundesbank nahelegen, sich den inkriminierten EZB-Aktivitäten zu verweigern. Ein Präzedenzfall für den Widerstreit zwischen deutschem und europäischem Recht – deutsche Verfassungsidentität würde mit jenem Euro-Krisenmanagement kollidieren, wie es die EZB vertritt. Das Verfassungsgericht müsste dem Prinzip Geltung verschaffen, dass europäische Geld- die nationale Wirtschaftspolitik keineswegs ersetzen darf. Nur wie? Wird Karlsruhe der Bundesregierung auferlegen, aus der Währungsunion auszutreten oder die Mitgliedschaft so lange ruhen zu lassen, bis die EZB wieder „rechtskonform“ handelt?

Es gäbe noch eine dritte Option – die Verfassungsrichter empfehlen ihrem Klienten Bundesrepublik Deutschland ein neues Grundgesetz, das europäische Realität und nationale Identität synchronisiert. Artikel 146 GG bietet dafür die Handhabe, erklärt es allerdings zur Voraussetzung einer neuen Magna Charta, dass sie „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ wird. Vor der Wiedervereinigung 1990 galten ein novelliertes Grundgesetz und ein Volksentscheid darüber als unerwünschtes Risiko. Worum handelt es sich erst, wenn über eine europataugliche Verfassung abgestimmt wird? Es würde alles mitschwingen, was für Unbehagen sorgt: die unsichere Währung, der Vormund Brüssel, fehlende demokratische Teilhabe, neoliberaler Hochmut. So werden die Karlsruher Richter im Konflikt mit der EZB vermutlich nach einem anderen Ausweg suchen. Wie sich zeigt, kann Deutschland nicht allzu mächtige Pflöcke einschlagen, um Mario Draghi einzuhegen.

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