Justizmord Im September 1939 statuiert ein deutsches Kriegsgericht in Danzig ein grausames Exempel an den Verteidigern der polnischen Post. Immer mit dabei: Die Propaganda
Es soll kein Schauprozess sein, was am 8. September 1939 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Danzig geschieht. Publikum ist nicht geladen. Es soll viel mehr kurzer Prozess gemacht werden mit 28 Beamten der polnischen Post, die am 1. September 1939 ihr Haus am Hevelius-Platz stolze zwölf Stunden lang gegen eine deutsche Übermacht verteidigt haben. Und die erst aufgeben müssen, als die Angreifer das zerfetzte Gebäude in Brand setzen. Alfons Flisykowski, Maximilian Cygalski, Konrad Grotha und 25 ihrer Kollegen werden der Freischärlerei beschuldigt. Sie hätten auf „reguläre deutsche Heeresverbände“ geschossen, wirft ihnen der Ankläger, Kriegsgerichtsrat Giesecke, im Gerichtssaal vor und damit gegen Kriegsrecht verstoßen. Den 28 d
8 droht das Erschießungspeloton.Am 7. September, einen Tag vor dem Tribunal, stürmen Stoßtrupps der Heeresgruppe Nord nach einer Woche vergeblichen Anrennens das polnische Fort auf der Westerplatte bei Danzig, erreichen Spitzen des deutschen Heeres die Peripherie von Warschau, wird im Berliner Reichssicherheitshauptamt unter Federführung von Reinhard Heydrich ein Programm zur „Ausschaltung der polnischen Intelligenz“ beschlossen. Danzig, die ehemalige Freie Stadt, schäumt vor „Heim-ins-Reich-Hysterie“. Der Prozess gegen die Verteidiger der polnischen Post soll ein Zeichen für die „neue Ordnung im Osten“ setzen, in der von Polen absolut nichts übrig bleibt. Die deutsche Kriegsjustiz lässt sich gar nicht erst bitten, sondern weiß, was zu tun ist„Vernichtung Polens im Vordergrund. Ziel ist die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht das Erreichen einer bestimmten Linie“, verzeichnet das stenografische Protokoll der Rede Hitlers vom 22. August 1939 auf dem Obersalzberg, als die Spitzen der Wehrmacht auf den Krieg eingeschworen werden.Der Angriff auf die Post beginnt am 1. September 1939 in etwa zur gleichen Zeit wie die Beschießung der Westerplatte durch das deutsche Schlachtschiff Schleswig-Holstein. Kurz vor fünf Uhr versuchen Polizei und SS-Heimwehr, das Gebäude zu stürmen. Keiner gehört zur Wehrmacht, aber alle betrachten sich als Teil der deutschen Kriegsmacht und wollen mit den Polen „Tacheles reden“, wie es ihnen Hitler eingebläut hat. Um so mehr sind die Postler legitimiert, sich zu verteidigen. Das Recht auf eine polnische Post im Freistaat ist seit 1919 durch den Vertrag von Versailles verbürgt und wird – wie der Status Danzigs überhaupt – durch einen Hohen Kommissar des Völkerbundes garantiert. Im Sommer 39 ist das der Schweizer Carl Jacob Burckardt, dem NS-Gauleiter Forster am 31. August rät, „zur eigenen Sicherheit“ der Stadt den Rücken zu kehren. Der Mann flieht, doch die polnischen Rechte sind deshalb nicht hinfällig. Um sie zu brechen, führt das Deutsche Reich Krieg, hält aber eine Kriegserklärung für überflüssig. Auch wenn es die gäbe, die Post-Verteidiger wüssten davon nichts. Die NS-Führung von Danzig hat ihnen am 1. September gegen vier Uhr alle Verbindungen nach draußen gekappt. Sie sind – auf Posten im Niemandsland zwischen Frieden und Krieg – ohne Telefon, Fernschreiber und Strom.Als kurz vor fünf Uhr die ersten Schüsse fallen, sprengen zugleich Haftladungen das Tor zum Paketlager. Zwei Stoßtrupps der Danziger Polizei dringen dort ein, aber nicht vor. Ihnen schlägt heftiges MG-Feuer entgegen, schon nach wenigen Minuten ist alles vorbei, zwei der Angreifer sind tödlich getroffen, es gibt fünf Schwerverletzte, mit denen offenbar niemand gerechnet hat, weder Sanitäter noch Krankenwagen stehen bereit.Der gerade zum Kommandeur der Danziger Polizei ernannte SS-Oberführer Johannes Schäfer muss einsehen, an der polnischen Post fällt der Blitzkrieg aus. Im Handstreich lässt sich das Gebäude nicht nehmen. Vorerst bleiben nur die Belagerung und die Maschinengewehr-Salven des Panzerspähwagens Ostmark. Gegen acht Uhr wird das Feuer der Eroberer ganz eingestellt und erst jetzt ein Lautsprecherwagen durchs Viertel Hevelius-Platz, Rittergasse und Altstädter Graben geschickt. Alle Bewohner sollen ihre Häuser sofort verlassen. Die Evakuierung wäre vermutlich längst erfolgt, hätte es sich bei den Angreifern von Anfang an um Soldaten der Wehrmacht und eine militärische, keine polzeiliche Operation gehandelt. Gegen reguläre Verbände als „Freischärler widerrechtlich gehandelt“ zu haben, lautet immerhin der Vorwurf von Ankläger Giesecke im Danziger Landgericht. Doch „reguläre Verbände“ tauchen am frühen Morgen des 1. September 1939 in der Danziger Innenstadt vor der zur Festung gewordenen Post nirgends auf.Kurz nach neun Uhr allerdings fordern die Angreifer Artillerieunterstützung von der im Raum Danzig stationierten 3. Armee. Als daraufhin am Hevelius-Platz zwei Feldhaubitzen in Stellung gehen, gibt es jene Zäsur im Kampf um die Post, die nach Auffassung des Kriegsgerichts jeden Widerstand endgültig zur „Partisanen-Aktion gegen deutsche Soldaten“ macht.Mit Artillerie-Feuer gelingt es, die Post sturmreif zu schießen, aber im Sturm wird sie deshalb noch lange nicht genommen, obwohl inzwischen ein Scheunentor großes Loch die Fassade zerreißt. Gegen 17 Uhr – die Ufa hält die Schlacht seit Stunden für die Wochenschau und zum Ruhm des Großdeutschen Reiches fest – werden die Polen erneut per Lautsprecher aufgefordert, das Gebäude mit erhobenen Händen zu verlassen. Ihr letztes Maschinengewehr hämmert weiter. So nähert sich ein Tankwagen unter Feuerschutz dem Hevelius-Platz und pumpt Benzin in die Kellerräume des Gebäudes, die mit Flammenwerfern in Brand geschossen werden.Wir räuchern euch aus, schreit SS-Führer Schäfer. Was nun geschieht, dürfen die Ufa-Leute zwar filmen, aber die als Massenmord daher kommende Ruhmestat nie auf irgendeine Leinwand holen. Eine Feuerwand schießt an der Fassade und im Treppenhaus empor, in dem sich der größte Teil der Verteidiger verschanzt hat. Fünf Menschen verbrennen sofort, ihre Leichen lassen sich nicht mehr identifizieren, sechs Verteidiger sterben Stunden oder Tage später an ihren Brandwunden. Erst jetzt kapitulieren die Überlebenden. Direktor Jan Michon tritt als erster, ein weißes Tuch schwenkend, aus dem Gebäude und stolpert über geschmolzenes Glas und schwelende Trümmer, bis ihn der tödliche Bauchschuss trifft.Wie die Angreifer mit dem Flammenwerfer geben auch die Richter kein Pardon. Am 8. September, nach acht Stunden Verhandlung, in denen nicht einmal jeder der 28 Angeklagten gehört wird, spricht Feldrichter Bode kurz vor Mitternacht das Urteil und verhängt 28 mal die Todesstrafe. Ein zweites Verfahren gegen zehn zu diesem Zeitpunkt noch verletzt im Lazarett liegende Post-Verteidiger endet drei Wochen später ebenfalls mit der Höchststrafe. Gnadengesuchen an den Gerichtsherren, das Oberkommando des Heeres, wird nicht stattgegeben. „Ein solcher Feind ist jeder Niedertracht fähig und verdient keine Schonung“, heißt es aus der Umgebung des Oberkommandierenden, Generaloberst von Brauchitsch. Die Angeklagten machen für sich geltend, als Beamte des polnischen Staates seien sie zur Verteidigung des Gebäudes am Hevelius-Platz verpflichtet und berechtigt gewesen. In der Nacht vom 31. August zum 1. September habe ihnen Direktor Michon eine Order der Regierung in Warschau verlesen, in der es hieß, es gelte die Post zu halten, bis die Pommerellische Armee unter General Bortnowski für Entsatz sorgt. Am 4. September 1939 freilich hat der Danziger Vorposten schon die Richtung vorgegeben, der das Kriegsgericht willig folgt: „Die polnischen Franktireurs haben den unwiderlegbaren Beweis für die schwersten Rechtsbrüche Polens gegen Danzig erbracht.“ – Nach dem Krieg wird bekannt, dass die Danziger Polizei bereits Anfang Juli 1939 genau wusste und plante, wie die polnische Post zu nehmen war.Am 5. Oktober 1939 erschießt ein Exekutionskommando der Wehrmacht die 38 Polen im Norden des Danziger Vororts Langfuhr. KZ-Häftlinge aus dem nahen Lager Stutthof müssen die Leichen in einem bereits ausgehobenen Massengrab verscharren. Gefunden wird es erst im Jahr 1992.
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