Vorauseilender Gehorsam? Oder eher vorausschauende Einsicht? Was beseelt den DFF, am 1. Juli 1990 fünf Landessender zu gründen, ohne dass es die „fünf neuen Bundesländer“ schon gibt? Das Ländereinführungsgesetz verabschiedet die DDR-Volkskammer erst am 22. Juli 1990. Sachsen, Thüringen usw. werden noch später, erst im September, ausgerufen.
Der Kameramann Michael Albrecht, damals Intendant in Berlin-Adlershof, dem Sendezentrum des Ostfernsehens mit den Programmen DFF-1 und DFF-2, sagt dem Autor Ende 1991 im Interview: „Man musste für die föderalen Strukturen etwas tun – zur demokratischen Neuorientierung. Es sollte für Politiker, die in den Ostländern demnächst zu Wahlen antreten wollten möglich sein, der Bevölkerung vor allem ihre Wirtschaftsprogramme nahezubringen. Insofern lasse ich mir durchaus den Vorwurf gefallen, etwas staatsnah gehandelt zu haben, aber das entsprach der dienenden Funktion, wie sie das Fernsehen in dieser Situation hatte.“
Als Diener der medialen Neuordnung im Osten lässt sich der DFF nicht lumpen. Was aus dem Etat der Anstalt an Investitionen verfügbar ist, dazu Technik und Personal, kommt dem Studio Halle für Sachsen-Anhalt, dem Ostseestudio Rostock für Mecklenburg-Vorpommern, dem Dresdner Standort „Wilder Mann“ für Sachsen, der DFF-Filiale in Gera für Thüringen zugute, wo der Landessender damit wirbt, das "Grüne Herz Deutschlands" zu.
Der Sender Brandenburg, ab Januar 1992 als Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB) auf dem DEFA-Gelände in Babelsberg platziert, bleibt vorerst in Adlershof.
Am 13. August bereits beginnt der Sendebetrieb über regionale Fenster für zunächst 45 bis 60 Minuten im Vorabendprogramm auf der gesplitteten Frequenz von DFF-1. Adlershof riskiert etwas, bewirbt sich mit seiner Länderpräsenz als dritte öffentlich-rechtliche Anstalt in Deutschland, will ODR oder O 3 sein – der Ostdeutsche Rundfunk. Da in Umbruchszeiten wie den gerade anbrechenden die Informationsbedürfnisse im Osten andere als im Westen seien, solle man auf eigene, vertraute Medien zurückgreifen können, so die Begründung. Warum nicht auf den DFF?
Fallada in Johannisthal
Mitte 1990 steht der Sender als finanziell intakte, leistungsfähige, moderne und motivierte Anstalt gut da. Als Chronist der Wende hat man sich offenkundig vom Stigma des Partei- und Staatsfunks befreit, wenn die Nachrichtensendung Aktuell und das Jugendjournal elf99 Einschaltquoten jenseits der 40 Prozent erreichen. Mitte 1990 gebietet der DFF über ein Jahresbudget von 750 Millionen (ab 1. Juli) DM, aufgestockt durch Werbeeinnahmen, die bis Ende 1991 auf 400 Millionen DM steigen, und verfügt über Liegenschaften im Wert von 1,5 Milliarden DM. Gearbeitet wird nach ersten Entlassungswellen noch mit gut 4.800 Beschäftigten an drei Standorten in Ostberlin, an denen sich künstlerisches und publizistisches Potenzial vor allem deshalb massiert, weil – inzwischen in Zeiten des Outsourcings undenkbar – mehr als ein Drittel des Programms auf eigener Produktion basiert.
Während die Nachrichten, politische Magazine und Ratgebersendungen, Sport-, Kinder- und Jugendfernsehen in Adlershof entstehen, hat die Fernsehunterhaltung ihr Domizil in Grünau, die Fernsehdramatik Ateliers und Werkstätten, zusammen mit DEFA synchron, in Johannisthal. Über die Jahre wurden hier legendäre Literaturverfilmungen wie Effi Briest nach Theodor Fontane, Falladas Wolf unter Wölfen oder Heinrich Manns Im Schlaraffenland abgedreht, dazu Fernsehromane wie Wege übers Land oder Daniel Druskat. Kunstwerke, die heute rbb und MDR ohne Angst vor ideologischer Kontamination so oft wiederholen wie Folgen des DFF-Labels Polizeiruf 110.
Nachdem Präsident François Mitterrand Ende 1989 die DDR offiziell besucht hat, erhält der DFF einen Werbevertrag mit der Agentur Information et Publicité (IP), die in Teilen dem französischen Staat gehört. Eine Laufzeit bis Ende 1991 verschafft Adlershof zusätzliche Einnahmen, bei vorzeitiger Liquidation drohen empfindliche Vertragsstrafen. Das trägt nicht unwesentlich dazu bei, dass der DFF nicht schon früher liquidiert, sondern – gestutzt und beschnitten – wenigstens mit einem Programm noch bis zum 31. Dezember 1991 aushalten darf.
Beifall und Respekt
An „Framing“ fehlt es also nicht, um als Fernsehen zu dienen, wie das Intendant Albrecht vorschwebt. Einen solche Auftrag übernehmen zu wollen, heißt freilich nicht, ihn auch zu bekommen. Da mag die betriebene Regionalisierung einer gesamtdeutschen Verfassungswirklichkeit vorgreifen, so viel sie will. Das BRD-Grundgesetz beschreibt öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur als föderal organisiert – auch Staatsferne und ökonomische Unabhängigkeit sind gefragt. Aber hat man nicht den IP-Vertrag und eine Gebührenordnung? Und gibt es nicht seit dem 5. Februar 1990 den „Medienbeschluss“ der Volkskammer zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit, der Hörfunk und Fernsehen der DDR zu „unabhängigen, öffentlichen Einrichtungen“ erklärt, die als Volkseigentum zu betrachten und nicht länger staatlicher Aufsicht unterstellt seien? Verschafft das dem DFF denn keine Überlebenschance?
Die mit dem Medienbeschluss einhergehende Demokratisierung der DDR-Medien lässt sich schwer leugnen. Dieser Entscheid hat u.a. die Gründung eines Medienkontrollrates verfügt, der Personalentscheidungen der DDR-Regierung mit Medienbezug zustimmen muss oder diese ablehnen kann. So schaltet sich das Gremium im Mai 1990 ein, als Ministerpräsident Lothar de Maizière (CDU) den DFF-Generalintendanten Hans Bentzien entlässt und durch Gero Hammer, Intendant des Potsdamer Theaters und Mitglied der DDR-Blockpartei NDPD, zu ersetzen wünscht. Das Vorhaben scheitert am Veto des Medienkontrollrates, den es allerdings nur geben kann, solange es die DDR noch gibt.
Anfangs fehlt es nicht an Beifall und Respekt für die 1989er Katharsis der DDR-Medien. Der damalige ZDF-Intendant Dieter Stolte fühlt sich gar veranlasst, den DFF ab Ende 1989 am Kulturkanal 3sat zu beteiligen. Das heißt, dem Ostfernsehen werden Programmanteile zuerkannt, sodass z.B. das Nachrichtenjournal AK zwo 1990 Tag für Tag 3sat quasi abrundet und jeweils zum Sendeschluss ausgestrahlt wird.
Überdies steht die Frage im Raum, ob sich der Neuantritt im Osten nicht dafür nutzen lasse, eine Reform des gesamten öffentlich-rechtlichen Systems voranzutreiben, um nicht zuletzt der Konkurrenz mit einem sich forsch etablierenden Privatfernsehen gewachsen zu sein. Eine Fünf-Länder-Anstalt ODR wäre ein Plädoyer gegen die Ein-Land-Anstalten im Westen, gegen teure Subventionsfälle im Saarland, in Bremen, Westberlin und Hessen, die ohne ARD-Finanzausgleich nie existieren könnten. Woran sich auch drei Jahrzehnte später nichts geändert hat, unter anderem deswegen sind ja ab 2021 wieder einmal erhöhte Rundfunkgebühren fällig.
Doch haben ARD und ZDF an einem ostdeutschen Wettbewerber namens ODR, der ihnen vom Ranking her womöglich ebenbürtig wäre, nicht das mindeste Interesse. Am Gebührenfressnapf sitzen und Werbeschüsseln auslöffeln, das soll ihnen allein vorbehalten bleiben. 13,2 Millionen Zuschauer in der DDR (Stand 1990) sind ein lukrativer Markt für Werbekunden und ein Biotop, das eigener Einflussnahme unterworfen werden soll. Und dafür den erforderlich politischen Flankenschutz zu erhalten, um den DFF als unerwünschten Inländer hinauszuwerfen, ist Verlass – Staatsferne hin oder her.
Endlichkeit des Daseins
So grenzt nach dem 3. Oktober 1990 die Verdammung des Fernsehfunks als „SED-Altlast“ und „stalinistischer Wasserträger“ an Exorzismus. Medienfragen sind Machtfragen, lernte man in der DDR. Sie führen zu Exekutionsgebaren, ließe sich ergänzen. Rudolf Mühlfenzl (CSU), Rundfunkbeauftragter Ost, im Oktober 1990 unter dubiosen Umständen als Favorit Helmut Kohls ins Amt bugsiert, macht kurzen Prozess und sorgt dafür, dass die ARD Ende 1990 die DFF-1-Frequenz erhält, das ZDF einen freien Kanal, während DFF-2 als „DFF-Länderkette“ noch bis zum 31. Dezember 1991 weitersenden darf, die Endlichkeit seines Daseins vor Augen.
Was diesen Eroberungsfuror ausmacht, ist seine Rechtsferne. Weil die Frequenzvergaben Ende 1990 durch keinen Rundfunkbeirat legitimiert sind – es gibt sie im Osten schlichtweg noch nicht – bleibt die rundfunkrechtliche Verantwortung für die ARD auf Ostfrequenz formal beim DFF. Nicht nur Totgesagte, auch Totgeschlagene leben länger.
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