Flughöhe der Fledermäuse

Deutsche Einheit Wie nicht anders zu erwarten, knistern zum 20. Jahrestag des Einigungsvertrages die Emotionen. Es wird aber auch allseits viel dafür getan, dass es so ist

Wenn sich die schwarz-gelbe Regierung einmal einig sein, etwas zustande bringen und zukunftsweisende Beschlüsse fassen will, gibt es einen Königsweg: Die DDR exhumieren und die Würmer besorgt fragen, warum es nicht schneller geht. Wozu da noch so viel übrig ist. Dabei erscheint es zuweilen politisch hilfreich, dass die viel übrig lassen, worüber man sich hermachen kann. Gemeint ist ausnahmsweise nicht die gerade zelebrierte Geschichtsvergessenheit zum 20. Jahrestag des Einigungsvertrages, mit dem am 31. August 1990 ein ganzes Land in die Zweitklassigkeit geschickt wurde. Auch nicht unbedingt die Debatte um die gedämpfte Einheitsfreude des brandenburgischen Ministerpräsidenten Platzeck, der nun noch einmal nachlegt, wenn er künftig das „Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt“ von Johannes R. Becher und Hanns Eisler in eine bundesdeutsche Hymne verpflanzt wissen will. Eine Dichtung des bekennenden Kommunisten und DDR-Kulturministers zu staatsoffizellen Weihen gebracht in einem Land, dessen Mehrheit Wolf Biermann für links hält. Wo soll das nur enden?

Darum soll es hier allerdings auch nicht gehen. Stattdessen um die in der Sommerpause lancierte Schwarz-Gelb-Idee gehen, Stasi-Überprüfungen für leitende Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes nicht 2011 auslaufen zu lassen, sondern bis 2019 zu verlängern. Was kann man mehr tun für die innere Einheit, als die Ostdeutschen auch 30 Jahre nach deren Vollzug unter Pauschalverdacht zu stellen? Was ist es sonst? Wer sich 2019 für die Leitungsebene im öffentlichen Dienst bewirbt, muss über 50 sein (beim grassierenden Jugendwahn schwer denkbar), um gegen Ende der DDR wenigstens 20 gewesen zu sein – ein 2019 Vierzigjähriger war 1989 neun, als die DDR der Schwindsucht verfiel. Gerade neun und schon von Erich Mielke rekrutiert?

Die Bewährungsfrist für den Osten auf 30 Jahre hochzuschrauben, ist andererseits nur konsequent. Eine solche Frist existiert nach geltendem Strafrecht für Mörder, Raubmörder und schwere Totschläger. Warum nicht ehrlich sein und schlichtweg erklären, wie suchen nach IM und Geheimdienstmitarbeiter bis 2019 so lange wie nach Mördern und Totschlägern?

Weniger Leidenschaft als dieses Vorhaben versammelt freilich das allein von der FDP angeregte Anliegen, alle Bundestage seit 1949 auf Stasi-Kontakte zu durchleuchten. Gar keine Idee hat Schwarz-Gelb, wenn es um die BND-und Verfassungsschutz-Kontakte dieser Parlamente geht. Sind es die Spione im Dienste der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht wert, der Öffentlichkeit präsentiert zu werden? Was gibt es zu verbergen? Welche Honorare sind geflossen? Wie teuer waren die Kundschafter im Auftrag der Demokratie?

Leider bringt es der herrschende Zeitgeist nur bis zur Fledermaus, wenn er der Geschichte auf Augenhöhe begegnen und uns die Welt erklären will. Als jüngst der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière meinte, die DDR sei „kein vollkommener Rechtsstaat“ gewesen, „aber sie war auch kein Unrechtsstaat“, wurde er von Kulturstaatsminister Neumann, einer der letzten Leuchttürme aus der Kohl- und Spendenaffären-Ära der CDU, sofort belehrt, selbstverständlich sei die DDR „Unrechtsstaat“ gewesen und zwar „durch und durch“ .

Gerade las ich eine Sammlung von Aufsätzen über die Widerstandsgruppe um Harro Schulze-Boysen oder Arvid Harnack (von der Gestapo „Rote Kapelle“ genannt), herausgegeben von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin. Ein Text dieser Edition war dem bundesdeutschen Nachkriegs-Dasein der Richter und Ankläger des Reichskriegsgerichtes gewidmet, das seinerzeit die Todesurteile fällte und Schulze-Boysen, Harnack, Coppi, Kuckhoff, Graudenz, Heilmann, den 19-Jährigen, Kurt Schumacher, den Bildhauer, und viele andere unter den Strang schickte. Es waren die gleichen Richter, die Mildred Harnack Ende 1942 im ersten Verfahren zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilten und – als Hitler das Urteil nicht bestätigen wollte – willfährig genug waren, gegen sie gleichfalls die Höchststrafe zu verhängen, so dass die Verurteilte am 5. März 1943 unter dem Fallbeil starb. Keiner dieser Juristen des III. Reiches hat in der Bundesrepublik Deutschland jemals vor Gericht gestanden, gekürzte Pensionen hinnehmen müssen oder Überprüfungen auf seine Verfassungstreue erfahren. So funktioniert eben ein Rechtsstaat, der von sich behaupten kann, dies „durch und durch“ zu sein.

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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

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