Die Kongolesen Thomas Lubanga, Germain Katanga und Jean-Pierre Bemba, der Ugander Okot Odhiambo, Laurent Gbagbo aus der Elfenbeinküste, der Sudanese Omar al-Bashir, die Kenianer Uhuru Kenyatta und Willam Ruto und so weiter. Egal, ob Warlord oder Milizionär, Premier oder Präsident – sie alle waren oder sind Angeklagte des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Wer hingegen unter den Fällen des seit 2003 bestehenden Tribunals nach den Namen von Europäern oder Amerikanern sucht, geht leer aus.
In bald elf Jahren sage und schreibe keinerlei Anklagen, nicht einmal gegen den einstigen US-Präsidenten George W. Bush oder Großbritanniens Ex-Premier Tony Blair, die 2003 gegen den Irak einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entfesselten und 600.000 zivile Opfer zu verantworten hatten. Wer eine derart selektive Rechtspflege betreibt, kann nicht ernsthaft behaupten, dass ihm die universelle Geltung der Menschenrechte wichtig ist. Auch dürfte es schwerfallen, die These zu entkräften, dass hier eine Rechtsprechung der Mächtigen gegen die eindeutig Schwächern etabliert hat.
Veto der Afrikanischen Union
Um so mehr wäre es höchste Zeit, diesen fatalen Eindruck zu entkräften. Den Haager Ermittlern bietet sich dazu eine vorzügliche Gelegenheit, indem sie eine Klage annehmen, die gerade von mehreren NGO's im Namen von 109 Irakern eingereicht wurde. Sie geben an, von britischen Militärs während der Besatzungszeit von 2003 bis 2011 systematisch gefoltert worden zu sein. Da es an mehreren Orten die gleichen Misshandlungen gab, liegt der Verdacht nahe, das befohlen wurde, was geschah, und Vorgesetzte zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angestiftet haben.
Gehen nationale Gerichte dem nicht nach, ist der Weltgerichtshof zuständig, lässt sich dessen Statut von 1998 entnehmen, das alle EU-Staaten ratifiziert haben. Doch sollte Den Haag die Klage der Iraker auch deshalb zulassen, um endlich seinem Ruf zu entkommen, ein Strafgericht des Westens gegen Nicht-Westler zu sein. Immerhin hat im Oktober 2013 ein Sondergipfel der Afrikanischen Union (AU) den ICC so heftig wie noch nie attackiert. Es war von „Rassenjagd“ und „Rechtsbruch“ die Rede – jede Kooperation der 54 AU-Staaten mit dem ICC stand in Frage. Es ist an den Ermittlern um ICC-Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia, aller Welt zu zeigen, dass Kapitalverbrechen auch gesühnt werden, wenn die Täter einmal nicht aus Afrika kommen.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.